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Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Wann ist sie fällig und wann entfällt sie?

Mit der steigenden Anzahl an Elektrofahrzeugen auf deutschen Straßen, wächst das Interesse an den Vorteilen, die diese Autos nicht nur für die Umwelt, sondern auch finanziell für ihre Halter bieten. Eine wesentliche Ersparnis ergibt sich hierbei durch die Kfz-Steuer. Doch wann genau ist für Elektroautos keine Kfz-Steuer zu zahlen? Welche Regelungen gelten für Gebrauchtwagen und wie verhält es sich, wenn das Elektroauto den Besitzer wechselt? Hier beleuchten wir alle relevanten Informationen rund um die Kfz-Steuer für Elektroautos in Deutschland und geben Ihnen einen umfassenden Überblick, damit Sie genau wissen, wann und wie Sie von der Steuerbefreiung profitieren können.

Die Grundlagen der Kfz-Steuer in Deutschland

Bevor wir uns den speziellen Regelungen für Elektroautos widmen, ist es hilfreich, die Grundlagen der Kfz-Steuer in Deutschland zu verstehen. Die Kfz-Steuer ist eine jährliche Steuer, die für die Zulassung von Fahrzeugen anfällt und auf Grundlage verschiedener Faktoren berechnet wird. Zu diesen Faktoren gehören der Hubraum und die CO₂-Emissionen eines Fahrzeugs. Der Grundsatz hierbei ist: Je mehr CO₂ ein Fahrzeug ausstößt, desto höher ist in der Regel die Kfz-Steuer.

Da Elektrofahrzeuge lokal emissionsfrei sind, entfallen die CO₂-basierten Steuerkomponenten für sie. Genau aus diesem Grund hat der deutsche Gesetzgeber für Elektroautos besondere Regelungen eingeführt, die sie von der Kfz-Steuer befreien oder ihre Steuerlast deutlich reduzieren.

Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge: Die derzeitige Regelung

Seit 2016 gelten in Deutschland Steuervergünstigungen für Elektrofahrzeuge. Der Gesetzgeber hat festgelegt, dass rein batteriebetriebene Elektrofahrzeuge für einen bestimmten Zeitraum von der Kfz-Steuer befreit sind. Hier die wichtigsten Punkte dazu:

Befreiungsdauer

Für Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden oder noch werden, gilt eine Steuerbefreiung von zehn Jahren.

Ende der Befreiung

Nach Ablauf dieser zehn Jahre wird die Kfz-Steuer fällig. Allerdings wird die Steuer für Elektrofahrzeuge auch nach Ablauf der Befreiungsfrist nur auf ein Viertel des regulären Satzes angesetzt, den vergleichbare Verbrenner zahlen müssten.

Voraussetzung

Die Steuerbefreiung gilt ausschließlich für rein elektrische Fahrzeuge, also Fahrzeuge, die nur von einem Elektromotor angetrieben werden. Plug-in-Hybride sind hiervon ausgenommen, da sie zusätzlich einen Verbrennungsmotor besitzen und somit CO₂-Emissionen erzeugen.

Elektrofahrzeug beim Laden

Was gilt bei gebrauchten Elektrofahrzeugen?

Eine Frage, die häufig gestellt wird, ist, ob die Steuerbefreiung auch für Elektro-Gebrauchtwagen gilt. Die Antwort ist hier eindeutig: Ja, die Steuerbefreiung bleibt auch dann erhalten, wenn das Elektrofahrzeug gebraucht gekauft wird. Sie gilt jedoch nur bis zum Ende des ursprünglich gewährten zehnjährigen Befreiungszeitraums. Ein Beispiel zur Verdeutlichung:

  • Wenn ein Elektrofahrzeug im Jahr 2015 erstmals zugelassen wurde, endet seine Steuerbefreiung im Jahr 2025, unabhängig davon, ob der ursprüngliche Besitzer das Fahrzeug behält oder es zwischenzeitlich den Besitzer wechselt.

Somit ist die Steuerbefreiung an das Fahrzeug und dessen Erstzulassung geknüpft und nicht an den Halter. Diese Regelung ist ein klarer Vorteil für Käufer von Elektro-Gebrauchtwagen, da sie in den meisten Fällen noch mehrere Jahre von der Steuerbefreiung profitieren können.

Was passiert beim Wechsel des Fahrzeugbesitzers?

Auch beim Halterwechsel bleibt die Steuerbefreiung bestehen, solange der Zeitraum von zehn Jahren nicht abgelaufen ist. Das bedeutet, dass ein Elektroauto bei jedem Besitzerwechsel steuerfrei bleibt, bis die zehn Jahre erreicht sind. Danach wird – wie bereits erwähnt – nur ein Viertel des regulären Steuersatzes fällig. Ein Beispiel hierzu:

  • Ein Fahrzeug, das 2018 erstmals zugelassen wurde, bleibt bis 2028 steuerfrei, unabhängig davon, ob der Halter das Fahrzeug einmal oder mehrmals wechselt. Wird das Fahrzeug nach Ablauf dieser Zeit weiterverkauft, müsste der neue Besitzer dann die reduzierte Steuer entrichten.

Was passiert nach dem Ende der Steuerbefreiung?

Nach Ablauf der zehnjährigen Steuerbefreiung unterliegen Elektrofahrzeuge ebenfalls der Kfz-Steuer. Allerdings wird für sie, im Vergleich zu herkömmlichen Verbrennern, eine deutlich geringere Steuer fällig. Das Bundesministerium für Finanzen hat festgelegt, dass nur ein Viertel der regulären Steuer für Elektrofahrzeuge anfällt. Diese Regelung soll den umweltfreundlichen Charakter der Fahrzeuge honorieren und deren Verbreitung weiter fördern.

Welche weiteren finanziellen Vorteile gibt es für Elektrofahrzeuge?

Umweltbonus

Bis vor kurzem gab es in Deutschland einen staatlichen Umweltbonus, der den Kauf eines Elektroautos finanziell unterstützt hat. Obwohl dieser Bonus in seiner ursprünglichen Form nicht mehr besteht, könnten in Zukunft wieder ähnliche Förderprogramme aufgelegt werden.

Geringere Betriebskosten

Elektroautos sind im Betrieb in der Regel günstiger als Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor. Die Stromkosten sind oft niedriger als die Kosten für Benzin oder Diesel, und auch die Wartungskosten fallen in der Regel geringer aus, da Elektroautos weniger bewegliche Teile haben.

Versicherungsrabatte

Viele Versicherungen bieten für Elektroautos attraktive Rabatte, da diese Fahrzeuge als weniger risikoreich gelten.

Steuerliche Vorteile bei der Dienstwagennutzung

Bei der Dienstwagennutzung von Elektroautos gibt es für Arbeitnehmer steuerliche Vorteile. Der geldwerte Vorteil wird geringer besteuert als bei Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor. (Ermitteln Sie Ihr geldwerten Vorteil sowie die Auswirkungen auf Ihr Nettoeinkommen mit unserem Dienstwagenrechner)

Kostenlose oder vergünstigte Parkplätze

In vielen Städten und Gemeinden gibt es für Elektroautos kostenlose oder vergünstigte Parkplätze.

Mautbefreiung

In einigen Ländern, wie beispielsweise in Österreich, sind Elektroautos von der Maut befreit.

Fazit

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge ist eine zentrale Maßnahme der Bundesregierung zur Förderung umweltfreundlicher Fahrzeuge und macht den Umstieg auf ein Elektroauto für viele Interessenten finanziell attraktiv. Egal ob Sie ein neues oder gebrauchtes Elektroauto kaufen – Sie profitieren als Halter für zehn Jahre von der Steuerbefreiung, solange die Erstzulassung in den geltenden Zeitraum fällt. Durch die weiteren finanziellen Vorteile, wie den Umweltbonus, die Dienstwagenregelung und die geringen Betriebskosten, stellt das Elektroauto eine immer lohnenswertere Alternative zu Fahrzeugen mit Verbrennungsmotor dar.

Wenn Sie in den nächsten Jahren überlegen, auf ein Elektrofahrzeug umzusteigen, dann können Sie also nicht nur einen Beitrag zum Umweltschutz leisten, sondern auch in vielerlei Hinsicht finanziell profitieren.

FAQ - Kfz-Steuer für Elektrofahrzeuge in Deutschland

Ja, Elektrofahrzeuge, die zwischen dem 18. Mai 2011 und dem 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen wurden oder werden, sind für 10 Jahre von der Kfz-Steuer befreit.

Ja, die Steuerbefreiung gilt auch für gebrauchte Elektrofahrzeuge. Sie bleibt bis zum Ende des ursprünglich gewährten 10-jährigen Zeitraums erhalten, der an die Erstzulassung des Fahrzeugs gebunden ist.

Nach Ablauf der 10 Jahre wird die Kfz-Steuer für das Elektrofahrzeug fällig. Allerdings beträgt sie nur ein Viertel des Steuersatzes, den vergleichbare Fahrzeuge mit Verbrennungsmotor zahlen müssten.

Die Steuerbefreiung bleibt bestehen, auch wenn das Fahrzeug verkauft oder der Halter gewechselt wird. Die Befreiung ist an das Fahrzeug und dessen Erstzulassung gebunden, nicht an den Besitzer.

Die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge gilt für alle Fahrzeuge, die bis zum 31. Dezember 2025 erstmals zugelassen werden. Für diese Fahrzeuge startet dann der 10-jährige Befreiungszeitraum.

Die Kfz-Steuerbefreiung gilt ausschließlich für rein elektrisch betriebene Fahrzeuge. Dazu zählen batteriebetriebene Elektroautos, Elektro-Lieferwagen, E-Busse und andere emissionsfreie Fahrzeuge. Hybridfahrzeuge und Plug-in-Hybride sind von der Steuerbefreiung ausgeschlossen.

Nein, die Steuerbefreiung für Elektrofahrzeuge erfolgt automatisch, wenn das Fahrzeug beim Zulassungsamt registriert wird. Sie müssen dafür keinen gesonderten Antrag stellen.

Ja, die Steuerbefreiung gilt auch für importierte Elektrofahrzeuge, sofern sie in Deutschland erstmalig zugelassen werden und die Voraussetzungen für eine Steuerbefreiung erfüllen.

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Elektrofahrzeuge im Bestand

Nr.: 14369

Hyundai KONA Electro 100kW ADVANTAGE Navi|Kamera|KRELL

Nov. 2020
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31.765 km
Elektro
Grau
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PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug

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Nr.: 18430

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Dez. 2024
Automatik
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Elektro
Weiß
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Nr.: 18411

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PkwKleinwagenNeufahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
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Nr.: 18169

Fiat Neuer 500 23,8 kWh MJ24

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Elektro
Blau
70kW (95 PS)
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PkwKleinwagenNeufahrzeugFahrbereit2/3 TürenLagerfahrzeug
  13,0 kWh/100km (komb.), 0 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: A

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Nr.: 18174

Fiat Neuer 500 23,8 kWh MJ24

Neu
Schaltgetriebe
0 km
Elektro
Weiß
70kW (95 PS)
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PkwKleinwagenNeufahrzeugFahrbereit2/3 TürenLagerfahrzeug
  13,0 kWh/100km (komb.), 0 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: A

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Nr.: 18436

Hyundai INSTER EV (MY25) 49 kWh PRIME V2L-Paket|Pano|360°

Neu
Automatik
15 km
Elektro
Silber
85kW (116 PS)
A
PkwKleinwagenNeufahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug
  15,1 kWh/100km (komb.), 0 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: A

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Alle Abbildungen zeigen Sonderausstattungen gegen Mehrpreis. Farben können abweichen. Solange der Vorrat reicht. Alle Angaben ohne Gewähr. Irrtümer, Änderungen und Zwischenverkauf vorbehalten. DAT Hinweis zu Kraftstoffverbrauch und CO2-Emissionen: Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren [VO (EG) 715/2007 und VO (EG) 692/2008 in der jeweils geltenden Fassung] ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebotes, sondern dienen allein zu  Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen. Hinweis nach Richtlinie 1999/94/EG: Der Kraftstoffverbrauch und die CO2-Emissionen eines Fahrzeugs hängen nicht nur von der effizienten Ausnutzung des Kraftstoffs durch das Fahrzeug ab, sondern werden auch vom Fahrverhalten und anderen nichttechnischen Faktoren beeinflusst. CO2 ist das für die Erderwärmung hauptsächlich verantwortliche Treibhausgas. Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem „Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen“ entnommen werden, der bei uns oder unter www.dat.de unentgeltlich erhältlich ist. Für weitere Informationen siehe Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung – Pkw-EnVKV.