Zulassungsstelle in Stadt Gera
Adresse:
Wiesestr. 125
07548 Gera
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Max





Unfassbar, was die Kfz-Zulassungsstelle Gera abliefert. Einen Termin bekommt man hier erst in drei Wochen – für eine Zulassung??? Wo liegt da der tiefere Sinn...??? Wofür gibt es diese Behörde überhaupt, wenn sie nicht mal das hinbekommt, wofür sie eigentlich da ist?
Geld für Security scheint ja vorhanden zu sein, aber für ausreichend Personal offensichtlich nicht. Andere Behörden in größeren Städten und Landkreisen schaffen es problemlos, ihre Kunden schneller und effizienter zu bedienen – und das bei deutlich höherem Aufkommen.
Und warum bitte gibt es keine Vor-Ort-Termine für eine Kfz-Anmeldung? Das dauert auch nicht länger als eine Abmeldung oder die Ausstellung eines Kurzzeitkennzeichens. So wie es hier läuft, verliert diese Behörde komplett ihre Daseinsberechtigung. Absolut enttäuschend und ärgerlich!
Sarah K.





Ich hab einen Termin zum Anmelden bekommen erst in über 3 Wochen. Das ist echt ein schlechter Scherz!
Enrico Krause





Aber die Online Anmeldung ist nicht logisch gemacht. Ansonsten Personal sehr freundlich und hilfsbereit.
Ruhollah Sharifi





Stefan Kundisch





Wenn man könnte sollte man diese Zulassungsstelle meiden.
Zumindest wenn man eine Betriebserlaubnis für ein Kleinkraftrad der Marke Simson beantragen möchte.
Da diese Mopeds doch schon etwas älter sind wird von den neuen Besitzern verlangt, dass diese die alten originalen Fahrzeugpapiere vorlegen. Wenn man diese nicht vorlegen kann , jedoch sämtliche Unterlagen (Kaufvertrag, Auskunft vom KBA und Gutachten) mitbringt, wird verlangt die Vorbesitzer ausfindig zu machen um nachzuweisen das das Moped mal in der DDR zugelassen war.
Und wenn das dann auch nicht genügt werden die vorgelegten Unterlagen ohne Rücksprache an die Polizei nach Erfurt geschickt weil die Leiterin, Frau Vetter, der Meinung ist das eine Fälschung vorliegt.
Nicht nur das man die Rennerei (3x bei der Zulassungsstelle gewesen)hat, nein da bekommt man noch eine Anzeige wegen angeblicher Urkundenfälschung.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
Route berechnenFahrzeuge zu kaufen
Nr.: 34875_is
Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Gelb
Apr. 2017
Schaltgetriebe
88.960 km
Benzin
Gelb
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1360 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot
ab 189 €
9.990,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 31587_ks
Skoda Rapid, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Blau
Aug. 2018
Schaltgetriebe
111.000 km
Benzin
Blau
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1625 Gesamtgewicht
10.999,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
Nr.: 34350_il
Volkswagen up!, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß
Nov. 2021
Automatik
84.800 km
Elektro
Weiß
61kW (83 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1530 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot
ab 149 €
Leasing-Gewerbe
ab 184 €
10.999,00 €
( inkl.19% MwSt.)
MwSt. ausweisbar.
123456