Zulassungsstelle in Stadt Gera

Adresse:

Wiesestr. 125
07548 Gera

Kontakt:

Fax:
0365-838-2445

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Petra Lux
Erstaunlich freundliches Personal. Außerdem wurde mir bei einem Problem anstandslos geholfen. Ein Hoch auf diese Behörde und Dankeschön.
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Sascha Jung
Pünktlich, effizient und freundlich. Hat alles super funktioniert.
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Andreas Schmelzer
Entgegen meinen laienhaften Vorstellungen wurde ich sehr höflich empfangen und auch bis zum Abschluss der Maßnahmen unterstützt. Alles sehr lobenswert!
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La Boerge
Terminvergabe funktioniert wunderbar, einen Tag vor dem Termin bekommt man auch noch mal eine Erinnerung. Mitarbeiter sind super freundlich und auch gut gelaunt, auch bei 35 Grad Außentemperatur und ohne Klimaanlage in den Innenräumen!! Es muss allerdings dringend an der Beschilderung des"Anfahrtsweg" was getan werden. Google Maps führt einen über die Wiesestraße zur Zulassungsstelle. Von dort aus kommt man aber nicht mit dem PKW zum Parkplatz. Man muss über die Vogtlandstraße in das kleine Industriegebiet fahren, dort dann noch über einen unscheinbaren Firmenparkplatz, um dann noch ein Stückchen geradeaus, um zum richtigen Gebäude zu kommen. Als Ortsfremder hat man keine Chance das direkt zu finden. Daher, liebe Stadt Gera, bitte Mal über eine hilfreiche Beschilderung nachdenken und vielleicht auch Mal Google Maps (welches heutzutage fast jeder Vielfahrer nutzt) mit ins Boot holen.
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Marian T
Mal schnell Auto Um/Ab/Anmelden ist hier Ohne Termin ( kann teilweise wochen dauern ) nicht möglich. Daher nur ein Stern.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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