Zulassungsstelle in Stadt Erfurt

Adresse:

Bürgermeister-Wagner-Str. 1
99084 Erfurt

Kontakt:

Fax:
0361-655-7777

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Roland K.
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Marvin Heckert
Mitarbeiter sind freundlich, aber das Buchungssystem ist nicht auf die Leute angepasst die Arbeiten gehen, Termine kann man dort komplett vergessen.
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ISCHE Hier
Ich muss an dieser Stelle echt mal eine Lanze für die Mitarbeiter der KFZ-Zulassungsstelle brechen. Ich habe oft mit den unterschiedlichsten Zulassungsstellen zu tun und habe da durchweg sehr positive Erfahrungen. Aber Erfurt legt die Latte echt sehr hoch. Die Mitarbeiter sind alle sehr hilfsbereit und freundlich. Das erlebe ich anderswo auch aber der Unterschied zeigt sich dann, wenn es Probleme gibt. Beim freudlichen Gespräch mit Herrn Meier (Ich hoffe ich habe mir den Namen richtig gemerkt.) vom Platz 20 fiel uns beiden nicht auf, dass beim Kennzeichen ein E für Elektrofahrzeug vergessen wurde. Leider bemerkte ich das erst eine Stunde später - bekam aber umgehend noch am selben Tag einen Termin, um das zu richten. Zu meinem absoluten Erstaunen übernahm der Kollege der Zulassung die alleinige Verantwortung für das Missgeschick, da auf dem Zulassungsantrag das E vermerkt war und auch die entstandenen Kosten wurden aus Kulanzgründen übernommen. Dass ich selbst nicht richtig kontrolliert habe und auch wenigstens einen Teil der Kosten übernehmen wollte, hat man nicht gelten lassen. Das ist echt ganz großes Kino! Ich bedanke mich ganz ganz herzlich und wünsche allen Mitarbeitern dort alles Gute und ein dickes Fell, wenn jemand unnötigerweise respektlos auftritt. Das erlebe ich leider immer wieder.
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Mtn
Absolut unterirdisches Amt. 21 Tage im Voraus werden Termine vergeben. Sind keine mehr verfügbar, muss man jeden Tag reinschauen und hoffen. Das ist das dümmste System, was ich je miterleben musste. Statt besser, wird es immer schlimmer auf den Ämtern.
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David Striegel-Filler

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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