Zulassungsstelle in Stadt Erfurt

Adresse:

Bürgermeister-Wagner-Str. 1
99084 Erfurt

Kontakt:

Fax:
0361-655-7777

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Matthias Leifheit
Die Mitarbeiter sind freundlich und der vereinbarte Termin wurde fast auf die Minute eingehalten.
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Holger Denninger
Ich möchte mich auf diesem Wege für die professionelle Arbeit bei der KFZ Zulassungsstelle Erfurt bedanken. Angefangen von meinen Fragen an der Information, wo man sehr freundliche und kompetente Aussagen erhalten hat, bis hin zur Neuzulassung meines Wohnmobiles vom Mitarbeiter Platz 7 war alles perfekt, kompetent und sehr kundenfreundlich. Vielen Dank dafür. Holger Denninger
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Hannes Kannes
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Martin Steuer
Ich hatte kürzlich das Vergnügen, die Dienste der Zulassungsstelle Erfurt in Anspruch zu nehmen und war äußerst beeindruckt von der Professionalität und Effizienz des gesamten Teams. Besonders möchte ich Frau Reichel hervorheben, deren freundliche und kompetente Unterstützung meinen Besuch dort sehr angenehm gemacht hat. Frau Reichel zeigte sich äußerst sachkundig und half mir geduldig bei all meinen Fragen und Anliegen. Ihre freundliche Art und ihr Engagement, den Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, haben meinen Besuch deutlich erleichtert. Beste Grüße Martin Steuer
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Thomas H.
Die Terminvergabe ist eine Zumutung. Wer bitte kann den ständig nachsehen ob ein Termin verfügbar ist? Kein Arbeitnehmer kann gleich am nächsten Tag tagsüber einen Termin wahrnehmen. Warum werden nicht im Kalender offene und belegte Termine für die nächsten 28 Tage angezeigt? Ich frag mich wie die Termine in den nächsten Wochen alle belegt sein können, wenn nie verfügbare Termine angezeigt werden. In dringenden Fällen kann man sich an eine Email wenden. Das ist jetzt 3 Wochen her, bis jetzt hat sich niemand gemeldet. Zwei Sterne vergebe ich nur, weil der Mitarbeiter zuvorkommend und freundlich war.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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