Zulassungsstelle in Landratsamt Unstrut-Hainich- Kreis

Adresse:

Bonatstr. 50
99974 Mühlhausen

Kontakt:

Fax:
03601-801-611
E-Mail:

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas “Tomtom67” Weissbrot
Am Dienstag war ich nach 2 Telefonaten vorher bei der Zulassungsstelle in Mühlhausen. Es ging um einen etwas schwierigen Fall mit mehreren Fahrzeugen und dem Verlust von Dokumenten. Ich habe diese Aufgaben/Probleme häufig. Eine solche Form der Hilfe, der Kommunikation und der Zusammenarbeit und Unterstützung habe ich in 21 Jahren noch nicht erlebt. Es wurde mir mit einer unfassbaren Schnelligkeit und Professionalität geholfen, dass es auch für meine Kollegen neu und nur schwer zu glauben war! Das erfolgte noch mit einer beispielgebenden Freundlichkeit! Ich war total überrascht!! Aus- und Weiterbildungen von Mitarbeitern anderer Ämter sollten nur noch hier erfolgen!! Vielen, vielen Dank, einen schönen Tag und alles Gute!!! Besonders an Frau Eichberg und „Steffi“!!
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holzmachtschön KK
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크리스
War heute zum ab und anmelden eines Autos da, hat alles prima geklappt. Schnell und sehr freundliche Mitarbeiter. LG an Frau Teich :)
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Daniel Schein
Ich war am Dienstag auf der Zulassungsstelle. Das neue Terminsystem funktioniert und super. Die Wartezeit war sehr kurz. Ich durfte wenig später ins Zimmer 1.28 wo mich sehr nette Damen empfingen und auch die Zulassung zu einem Erlebnis machten :). Ganze Liebe Grüße an der Stelle an Frau Stolze und Frau Eichenberg. Ich besuche euch bestimmt bald wieder. Vielleicht weiß ja Frau Stolze noch meinen 2. Vornamen. Macht weiter so…LG Daniel :)
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Kevin Braun
Mittlerweile sehr nette und kompetente Mitarbeiter. Großes Lob! War vorher leider nicht so.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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