Zulassungsstelle in Landratsamt Sömmerda

Adresse:

Wielandstr. 4
99610 Sömmerda

Kontakt:

Fax:
03634-354-703
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag 08:00 - 11:30 Uhr
Dienstag 08:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch geschlossen
Donnerstag 08:00 - 11:30 Uhr, 14:00 - 17:00 Uhr
Freitag 08:00 - 11:30 Uhr​

In der Kfz-Zulassungsbehörde und der Fahrerlaubnisbehörde in der Wielandstraße 4 ist eine persönliche Vorsprache ausschließlich nach vorheriger Terminvergabe möglich. Diese kann online gebucht oder telefonisch unter +49 3634 354-600 vereinbart werden.

Rezensionen:

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Steffen Oh
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Hede Lyx
Wir haben gestern ein Fahrzeug in Sömmerda zugelassen u möchten wirklich 5 Sterne vergeben. Nette und freundliche Mitarbeiter die zügig und kompetent den Vorgang abgearbeitet haben. Vielen Dank, denn wir kennen das in Ostthüringen auch anders
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Amy Key
Seit 5 Wochen versuchen wir ein Gespräch bei Herr Richter (Chef) zu bekommen. Nach 3 Wochen Wartezeit für den Termin bei ihm, wurden wir zu einer Frau geschickt. Und sollen auf angeblichen Rückruf warten, der seit 1,5 Wochen nicht kommt. Natürlich erreicht man auf Anruf keinen und einen Termin, kann man erst wieder für in 2 Wochen machen. So eine versager Behörde hab ich noch nie erlebt!
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Flip Pinat
1. NUR MIT Termin - ohne Termin geht nichts 2. keine Diskretion - jeder bekommt alles mit 3. äußerst unfreundliche Frau am Empfang 4. telefonisch NICHT erreichbar. Wer eine noch so kleine Frage hat, MUSS einen Termin mit mindestens 3 Wochen Vorlaufzeit buchen und persönlich erscheinen.
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Mike Oberländer
Super nette und kompetente Mitarbeiter

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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