Zulassungsstelle in Landratsamt Saale-Holzland- Kreis

Adresse:

Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
036691-70-166

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kathrin Riedl
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Angela Müller
Katastrophe, altes Auto online abgemeldet, war schon Abenteuer genug,weil man ja sonst nicht schnell zu einem Termin kommt. Unser Kennzeichen reservieren lassen für das neue Auto. Nun wollen wir das neue anmelden und dann wird einem gesagt, dass das reserviert Kennzeichen auf das alte Auto reserviert ist. Bitte Was? jetzt haben wir neue Kennzeichen gekauft und können die nun wegschmeißen. Was soll das bitte sein, wie unlogisch. Ich reserviere doch nicht auf ein Fahrzeug. Und die Zulassungsstelle kommt da nun nicht ran und kann es nicht ändern. Obwohl der selbe Inhaber des KennzeichenS ein neues Auto anmelden möchte. Systemfehler hoch 10,lässt grüßen. Danke für nichts
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Bernd Reinhardt
Bin sehr zufrieden, was das Handling angeht. ich war dort wegen Führerscheintausch. Es ging problemlos, die Wartezeit war weniger als 10 min. Einen kleinen Verbesserungsvorschlag hätte ich: derzeit ist es etwas unpraktisch mit dem Bezahlen: man bekommt eine Karte, mit der man draußen zum Automaten gehen und bezahlen muss. Danach gleich kann man wieder zu der betreffenden Sachbearbeiterin gehen, den Beleg anzeigen, dass man bezahlt hat, und dann wird der Vorgang abgeschlossen. Kann man denn nicht gleich die Mitarbeiter mit Lesegeräten für Kreditkarten ausstatten, damit alles noch zügiger läuft? Die Sachbearbeiter sind super freundlich und angenehm in der Kommunikation, ich habe mich gut aufgehoben gefühlt!
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Etmount Boettcher
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Boehser Opa

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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