Zulassungsstelle in Landratsamt Saale-Holzland- Kreis

Adresse:

Claußstraße 3
07607 Eisenberg

Kontakt:

Tel.:
Fax:
036691-70-166

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Mirko
Schade keine Minuspunkte, habe am Wochenende mir ein Anhänger gekauft und kann ihn nicht anmelden in Eisenberg!!!!! Nur noch online Termine, wo führt das hin?
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Kapstadt Kalle
14 Tage mindestens Wartezeit auf einen Vororttermin bei der Kfz Zulassung... Online versucht aber komme nicht weiter da ich die Pin des Personalausweis nicht habe .Ehe ich eine neue Pin für den Ausweis bekomme sind wahrscheinlich auch 3 Wochen um ... Katastrophe. Wie im Mittelalter ,fehlt nur noch die Brieftaube ....
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Ali “Dogfan” B
Leider muss ich einen Strrn geben, keiner wäre besser. Unfreundlich noch einmal die Mitarbeiter, man hat einen Termin und muss eine Stunde warten( war Kaffee trinken wieder wichtiger). Die Zulasdungsstelle macht Fehler in Anträgen und der Endverbraucher muss doppelt und dreifach zahlen ! Die Ämter besonders in Eisenberg kann man zu schütten. Wollte eine selbst fahrende Landwirtschaftliche Maschiene zulassen mit grünem Kennzeichen, was das Gerät schon immer hatte aber nein es führte kein Weg rein. Das sind Behörden die keiner braucht, da werden die Mitarbeiterinnen auch noch unfreundlich und antworten genervt, weil die Kaffeepause wahrscheinlich schon wieder dran war aber mein Fall länger dauerte. Ich wäre dafür, dass für jeden Fehler die die Mitarbeiter machen selber Haften müssen bzw mal nur die Hälfte ihres Gehaltes bekommen, vielleicht drehen sich dann mal einige und überlegen, dass wir denen ihr Gehalt bringen. Sinnlos wenn Beschwerden nicht angenommen werden und man einfach dumm stehen gelassen wird. Traurig traurig und das für eine Behörde. Schämt euch, wenn ihr keine Lust habt zu arbeiten, bleibt zu Hause! Wenn alle so arbeiten würden wie Behörden, da würde Deutschland untergehen!
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Klaus Mohr
Sehr freundliche Beratung und Behandlung meines Problems
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Mario Talamini
Also hier wird ja mal Service sowas von Groß geschrieben .Alle Achtung . SCHNELLE ABWICKLUNG -FREUNDLICH -Kompetent.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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