Zulassungsstelle in Landratsamt Saale-Holzland- Kreis
Adresse:
Claußstraße 3
07607 Eisenberg
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
NR





Ohne Wartezeit direkt zum (online) vereinbarten Termin. Die Sachbearbeiterin war sehr freundlich und hilfsbereit (es mussten noch spontan fehlende Daten per Mail erfragen werden). Unkomplizierte Zahlung am Automaten (alle gängigen Zahlmöglichkeiten).
Mike Bolz





Ich war heute das erste Mal in dieser Zulassungsstelle, die Mitarbeiterinnen sind sehr kompetent und freundlich. Zum vereinbarten Termin wurde alles blitzschnell erledigt, super Service. Vielen Dank !
ARNO





30,40 € für die Umstellung des alten Führerscheins auf den neuen Chipkarten-Führerschein scheint mir unangemessen. Insbesondere wenn die Bearbeitung nicht mal 5 Minuten dauert.
Der Preis ist absolut indiskutabel.
Und warum muss man nach wie vor hier in die Zulassungsstelle fahren?
Wozu gibt es in den Städten bzw. VGs eigentlich die Bürgerbüros?
Warum werden diese nicht entsprechend geschult. Warum kann man den Antrag für die Verlängerung nicht dort stellen?!
Nein man muss umständlich erst nach Eisenberg fahren. Das ist weder Umweltgerechte noch ökologisch nachvollziehbar!
Hier muss vom Gesetzgeber eine Regelung zur Entlastung der Bürger her.
Mit Fortschritt und Digitalisierung hat das hier nicht wirklich viel zu tun.
Dagegen sollte man angehen, daher nur 1/5 Sternen. Die Kollegin dort vor Ort hat ihren Job halbwegs OK gemacht.
Es könnte vieles viel einfacher sein.
J. S.





Keine Wartezeiten, ich bin pünktlich zum gebuchten Termin drangekommen. Die Mitarbeiterinnen waren freundlich, nett und zuvorkommend.
Habe den Termin online gebucht, nicht ewig im vorraus, wie manche geschrieben haben. Wenn man flexibel in der Zeit ist, findet sich immer noch ein Termin. Konnte sogar am Abend vorher noch einen 2. Termin dazubuchen, der zeitlich gepasst hat.
Tip: immer mal in die Online-Terminvergabe reinschauen. Es werden immer mal wieder welche frei.
Ich hab nix zu meckern
Mirko





Schade keine Minuspunkte, habe am Wochenende mir ein Anhänger gekauft und kann ihn nicht anmelden in Eisenberg!!!!!
Nur noch online Termine, wo führt das hin?
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Schaltgetriebe
111.000 km
Benzin
Blau
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Nov. 2021
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