Zulassungsstelle in Landratsamt Nordhausen
Adresse:
Behringstraße 3
99734 Nordhausen
Öffnungszeiten:
Montag: 8-12 Uhr
Dienstag: 8-16 Uhr
Donnerstag: 8-18 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr
Grundsätzlich werden alle Kunden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren.
Am Serviceplatz der Kfz-Zulassungsbehörde können ohne Terminvereinbarung folgende Anliegen erledigt werden:
Außerbetriebsetzungen
Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen sowie
Adressänderungen innerhalb des Landkreises
Ausgabe abholbereiter Führerscheine/Fahrerkarten
Rezensionen:
Marion Mahrle-Kais
Die Mitarbeiterinnen waren sehr freundlich.
Was ich hier kritisiere, ist die Intransparenz der Preise für eine Zulassung/ Umschreibung.
Sobald du aus dem Pool der freien Kennzeichen vor Ort eins auswählst, werden 10,20€ berechnet. Für die "Reservierung" bis zum Druck des Kennzeichens, was ca. 15min dauert, werden noch einmal 2,60€ berechnet. Hinzu kommen noch die Umschreibungskosten mit 27,10€, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit 3,80 sowie die Klebesiegel. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 44,30. Benötigst du noch die Feinstaubplakette kommen 5,00€ dazu. Bei Kennzeichenwechsel musst du aber selbst dran denken, denn diese gibt es in einem anderen Raum.
Tipp: im Gravurstudio Nucke, Altentor 7, kosten 1 Paar Kennzeichen 30,00€!
Die Gebühren allgemeinverständlich auf der Website- das erwarte ich von einer Behörde.
Auch Vordrucke wie ein Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer sowie eine Vollmacht für die Zulassung wären sinnvoll.
Nico Brinkmann
Sorry aber als Privatperson hier ein Termin zu bekommen ist schon unverschämt. Fast 2 Wochen warten grenzt an Hohn. Dieses Terminsystem ist das Allerletzte und die Zeitspannen für so ein Mini-Landkreis unfassbar. Der eine Stern ist noch zu viel.
Mike Handke
Vorab: ich habe 25 Jahre kein Fahrzeug selbst zugelassen... damals noch in Krug.....🤣
Terminvereinbarung ist zwar etwas blöd, aber bevor man stundenlang rumsitzt mit der Hoffnung dran zu kommen ... ist es ganz vernünftig einen Termin zu machen.
Ich war überpünktlich dran, die Dame hinter dem Schreibtisch war super nett und sehr flink. 👍👍👍👍
A.D.Automobile Inh. Alik Deis
Der Herr Kozawski hat mir sehr geholfen, vielen Dank für die kompetente Bearbeitung meines Anliegens.
Nicole (Nicki25)
Wir haben ein Auto um gemeldet, ein Auto angemeldet. Online Termin vereinbart es hat wunderbar funktioniert waren auch pünktlich dran . So was gut organisiertes und freundliches habe ich selten erlebt .Die Mitarbeiter sind total freundlich und kein bisschen überheblich . 5 Punkte sind absolut verdient .
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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MwSt. ausweisbar.