Zulassungsstelle in Landratsamt Nordhausen

Adresse:

Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Kontakt:

Fax:
03631-911-1749
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag: 8-12 Uhr
Dienstag:
8-16 Uhr
Donnerstag:
8-18 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr

Grundsätzlich werden alle Kunden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren.

Am Serviceplatz der Kfz-Zulassungsbehörde können ohne Terminvereinbarung folgende Anliegen erledigt werden:

Außerbetriebsetzungen
Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen sowie
Adressänderungen innerhalb des Landkreises
Ausgabe abholbereiter Führerscheine/Fahrerkarten

Rezensionen:

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Thomas Evers
Auch komplexe Verwarwaltungsvorgänge, wie ein Oldtimer Kennzeichen wurden zu meiner vollsten Zufriedenheit bearbeitet. Sehr nette und hilfsbereite Teamleiterin.
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Titan J
Ich war am Freitag um 11:30 Uhr vor Ort. Im gesamten Wartebereich war niemand, trotzdem wurde ich weggeschickt, weil ich keinen Termin hatte. Dass Termine organisiert werden, ist nachvollziehbar. Wenn jedoch offensichtlich keine Wartezeit besteht und keine anderen Kunden da sind, fehlt mir das Verständnis dafür, jemanden ohne jede Prüfung wieder nach Hause zu schicken. Bürgerfreundlicher Service sieht für mich anders aus. Sehr enttäuschend.
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Vladyslav Romanchuk
Super freundlich, professionell und schnell.
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Tobias Rosiak
Ich möchte hier mal ein großes Lob an die Zulassungsstelle in Nordhausen aussprechen 👏 Die Mitarbeiter sind wirklich durchweg freundlich, hilfsbereit und nehmen sich Zeit für die Anliegen. Man fühlt sich ernst genommen und gut betreut – was heutzutage nicht selbstverständlich ist. Besonders positiv finde ich: Selbst wenn es mal ein Problem gibt oder etwas aufgrund eines Kommunikationsmissverständnisses nicht ganz optimal läuft, wird sich sofort darum gekümmert. Es wird nicht lange diskutiert, sondern lösungsorientiert gehandelt – und das am Ende immer zu unserer vollsten Zufriedenheit. So wünscht man sich den Service bei einer Behörde. Vielen Dank dafür! 👍
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KS
Sehr nette Angestellte. Aber einen Termin muss man frühzeitig online machen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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