Zulassungsstelle in Landratsamt Nordhausen

Adresse:

Behringstraße 3
99734 Nordhausen

Kontakt:

Fax:
03631-911-1749
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Montag: 8-12 Uhr
Dienstag:
8-16 Uhr
Donnerstag:
8-18 Uhr
Freitag: 8-12 Uhr

Grundsätzlich werden alle Kunden gebeten, vorab einen Termin zu vereinbaren.

Am Serviceplatz der Kfz-Zulassungsbehörde können ohne Terminvereinbarung folgende Anliegen erledigt werden:

Außerbetriebsetzungen
Ausfuhr- und Kurzzeitkennzeichen sowie
Adressänderungen innerhalb des Landkreises
Ausgabe abholbereiter Führerscheine/Fahrerkarten

Rezensionen:

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Beate Beckmann
Meinen Termin hatte ich mir online erstellt. An diesem Tag betrug meine Wartezeit ca. 10min. Ich wurde freundlich, korrekt und informativ ,,bearbeitet,,. Die Mitarbeiterin vermittelte mich innerhalb der Zulassungsstelle noch zu einer Kollegin weiter,um ein anderes Anliegen zu klären .So benötigte ich keinen weiteren Termin. Besser geht es nicht. Ich bedanke mich für die umsichtige und fachkompetente Arbeitsweise.
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Janna Schulte
Nach einem kleinen Maleur bei der Zulassung unseres Fahrzeuges, war ich gestern zur Korrektur de Angelegenheit bei Frau Schinzig. Fehler passieren im Stress des Berufsalltages mal, umso schöner, wie nett und Lösungsorientiert Frau Schinzig sich der Sache direkt angenommen hat! Vielen Dank.
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Hanna 3010
Die Wartezeit auf einen Termin ist unverschämt.
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Hans Georg Kirr
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Marion Mahrle-Kais
Die Mitarbeiterinnen waren sehr freundlich. Was ich hier kritisiere, ist die Intransparenz der Preise für eine Zulassung/ Umschreibung. Sobald du aus dem Pool der freien Kennzeichen vor Ort eins auswählst, werden 10,20€ berechnet. Für die "Reservierung" bis zum Druck des Kennzeichens, was ca. 15min dauert, werden noch einmal 2,60€ berechnet. Hinzu kommen noch die Umschreibungskosten mit 27,10€, die Zulassungsbescheinigung Teil 2 mit 3,80 sowie die Klebesiegel. Dies ergibt einen Gesamtbetrag von 44,30. Benötigst du noch die Feinstaubplakette kommen 5,00€ dazu. Bei Kennzeichenwechsel musst du aber selbst dran denken, denn diese gibt es in einem anderen Raum. Tipp: im Gravurstudio Nucke, Altentor 7, kosten 1 Paar Kennzeichen 30,00€! Die Gebühren allgemeinverständlich auf der Website- das erwarte ich von einer Behörde. Auch Vordrucke wie ein Lastschriftmandat für die KFZ-Steuer sowie eine Vollmacht für die Zulassung wären sinnvoll.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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