Zulassungsstelle in Landratsamt Ilm-Kreis

Adresse:

Ichtershäuser Str. 31
99310 Arnstadt

Kontakt:

Fax:
03628-738-830

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Hans Joachim Schmidt
Meeega freundlich und hilfsbereit. Ein Kollege aus dem Amt hatte auf der Autobahn angehalten, um mein nach einem Wildkontakt verlorenes vorderes Kennzeichen auf zu sammeln (!!). Über Amtsilfe kam die Information zu mir. Das ist mal ein toller Service oder 😊
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Maximilian Protzel (mapr1453)
Kann die negativen Kommentare nicht nachvollziehen. Wartezeit war mit knapp 20 Minuten ok. Mitarbeiter waren freundlich
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T F
Absolute Frechheit, zum wiederholten Male einfach einen Zettel an die Tür geknallt dass man doch an den Brückentagen (02.10.23 u. 30.10.23) geschlossen hat. Natürlich keinerlei Information dazu im Internet. Das ist die hochgelobte "Digitalisierung" des ÖD in Deutschland. Eine Unverschämtheit jedem normalen Bürger gegenüber.
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Nobody
Unfreundlich und inkompetent! Hilfestellung absolute Fehlanzeige! Einfache fragen können nicht beantwortet werden. Am PC die nötigen und vorallem richtigen Infos zu lesen / zu geben ist fehlanzeige. Ausländische Mitbürger deren Muttersprache auch deutsch ist, werden wie der letzte Dreck behandelt! Temin vor Ort vermeiden oder am besten auf eine andere Zulassungsstelle gehen. Am allerbesten nen Onlineportal nutzen, denn das ist hilfreicher als die Mitarbeiter dort.
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Samuel K

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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