Zulassungsstelle in Landratsamt Gotha

Adresse:

18.-März-Str. 50
99867 Gotha

Kontakt:

Fax:
03621-214-569

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Germanica Imperii
Zulassungsstelle bzw. deren Personal teils sehr fragwürdig.
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Manuela Wirth
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Pe Py
Habe kurzfristig einen Termin für den Füherscheinumtausch online bekommen. Gleich beim Ankommen hat sich ein Mitarbeiter meinem Anliegen angenommen. Es wurden mir die Vorbereitungen erklärt (Foto usw.). Dadurch hat man die "Vorarbeit" schon erledigt. Antrag unterzeichnet. Bezahlt. In 10 Minuten war alles erledigt. Tip top! Fazit: - sehr freundlicher Mitarbeiter - sehr schnelle Bearbeitung - auch sehr netter Empfang am Servicepunkt/Haupteingang Kleiner Minuspunkt: Keine Parkplätze frühmorgens auf dem LRA-Parkplatz frei 😞
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Anja Bause
Absolute Katastrophe! Oldtimer bekommt hinten kein kleines Kennzeichen, obwohl laut mitgegebenem Bild für ein großes kein Platz ist. Das kleine Kennzeichen ist sogar schon vorhanden und vom gleichen Fahrzeugtyp! Dafür bräuchte man eine vor Ort Begutachtung in Weimar. So ein Theater gibt's nur im Gotha! Da werden je nach Tagesform vollkommen willkürliche Entscheidungen getroffen.
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Cecile Schulz
Leider sind die meisten Mitarbeiter der Zulassungsstelle komplett fehl am Platz. An Unfreundlkeit und 0-Bock Einstellung nicht zu übertreffen! Durch Krankheit schickte ich zu meinem Termin einen Bekannten um ein Auto für mich zuzulassen - Mit Vollmacht, Perso Kopie, etc. Das ginge so nicht, er könnte das Auto nicht AUF MICH zulassen, da er nicht im Landkreis Gotha wohnt.? Mein Fahrzeugbrief wäre nicht das Original (obwohl ich das Auto mit diesem Schein in den letzten Monaten mehrmals auf Kurzzeitkennzeichen angemeldet hatte und es da kein Problem gab). Er solle wann anders wieder kommen - natürlich für die nächste Woche keine Termine mehr frei. Ab jetzt nur noch online Anmeldung, die Mitarbeiter sind eine Zumutung und Zeitverschwendung. Am liebsten 0 Sterne

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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