Zulassungsstelle in Landratsamt Gotha

Adresse:

18.-März-Str. 50
99867 Gotha

Kontakt:

Fax:
03621-214-569

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Thomas Ehmel
Heute am 14.03.24 um 16.30 Termin mit meiner Tochter auf der Fühterscheinstelle gehabt. Pünktlich dran gekommen. Allerdings war dies das einzigste positive Erlebnis. Ich sag mal die Dame welches sich unser Problem angenommen hatte war sichtlich überfordert. Aber auch das ist nicht der Aufreger. Im Gespräch versuchte meine Tochter dieser Dame ihre Sicht zu vermitteln.. No Chance. Sie fiel meiner Tochter sofort ins Wort. Ich dachte nur, wow. Circa 20 Sekunden später das gleiche wieder. Daraufhin habe ich die Dame gefragt ob es möglich wäre sie ausreden zu lassen. Ha. Dann ging es richtig rund. Auch mir wurde das Wort abgeschnitten!! So ein völlig respektloses Verhalten ist mir laaaaange nicht mehr untergekommen!! Völlig deplatziert in ihrem Job!! Fühterscheinstelle Gotha? Mit Vorsicht zu genießen!!
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J asmin
Freundlichkeit überhaupt nicht vorhanden. Ich kam 5 Minuten zu spät zu meinem Termin und mir wurde unfreundlich gesagt, dass selber schuld sei und mein Termin abgelaufen ist. Als ich ein anderes Mal da war musste ich 20 Minuten warten und da sagte auch keiner etwas.
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Hagen Hollmann
Freundliche Mitarbeiter, die uns auch ohne Termin weitergeholfen haben. Aber besser mit Termin
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Yvonne Günther
Trotz das alle Unterlagen vollständig vorlagen, mussten wir noch fast 45 Minuten warten und zusehen, wie die Angestellte einen Plausch hielt. Briefe werden erst nach 1 Woche versendet. Selbst 1 Stern ist hier zu viel
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Armin Reichenbach
Niemand geht ans Telefon und die Mitarbeiter sind nicht die freundlichsten

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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