Zulassungsstelle in Landratsamt Gotha

Adresse:

18.-März-Str. 50
99867 Gotha

Kontakt:

Fax:
03621-214-569

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tom Schmidt
Am Besten 0 Punkte. Es sollten alle gefeuert werden!!!! Schlimmste ZULASSUNG DEUTSCHLANDS!!!! AM BESTEN 0 PUNKTE!!?? GEHT HIER ABER LEIDER NICHT!!!
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Anja Bause
Absolute Katastrophe! Oldtimer bekommt hinten kein kleines Kennzeichen, obwohl laut mitgegebenem Bild für ein großes kein Platz ist. Das kleine Kennzeichen ist sogar schon vorhanden und vom gleichen Fahrzeugtyp! Dafür bräuchte man eine vor Ort Begutachtung in Weimar. So ein Theater gibt's nur im Gotha! Da werden je nach Tagesform vollkommen willkürliche Entscheidungen getroffen.
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Cecile Schulz
Leider sind die meisten Mitarbeiter der Zulassungsstelle komplett fehl am Platz. An Unfreundlkeit und 0-Bock Einstellung nicht zu übertreffen! Durch Krankheit schickte ich zu meinem Termin einen Bekannten um ein Auto für mich zuzulassen - Mit Vollmacht, Perso Kopie, etc. Das ginge so nicht, er könnte das Auto nicht AUF MICH zulassen, da er nicht im Landkreis Gotha wohnt.? Mein Fahrzeugbrief wäre nicht das Original (obwohl ich das Auto mit diesem Schein in den letzten Monaten mehrmals auf Kurzzeitkennzeichen angemeldet hatte und es da kein Problem gab). Er solle wann anders wieder kommen - natürlich für die nächste Woche keine Termine mehr frei. Ab jetzt nur noch online Anmeldung, die Mitarbeiter sind eine Zumutung und Zeitverschwendung. Am liebsten 0 Sterne
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Stefanie Holzwarth
Ich kann viele der negativen Bewertungen absolut nicht nachvollziehen! Ich habe am 24.03. nur kurzfristig einen Termin für den Folgetag bekommen. Ich war ca. 10 Minuten früher vor Ort um noch das Lastschriftmandat in Ruhe auszufüllen und danach ging alles sehr schnell. Ich habe die Unterlagen abgegeben, habe mein Nummernschild gegenüber geholt und als ich zurück war, war alles schon erledigt. Die Plaketten wurden aufgeklebt und ich habe meine Unterlagen zurückerhalten. Die Mitarbeiter waren super freundlich und sehr entgegenkommend. Vielleicht sollte der eine oder andere der hier bewertet einmal darüber nachdenken, wie er den Mitarbeitern dort gegenüber tritt. Es sind auch nur Menschen und niemand muss sich die das abwertende Verhalten oder die schlechte Laune anderer antun, obwohl er oder sie nichts dafür kann. Ich bin mehr als zufrieden 👍
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Nadja Donky
Man dachte Deutschlands Bürokratie ginge nicht komplizierter und der Bürger wäre was wert aber das war dann Mal. Dieser Schwachsinn Unterlagen abgeben NUR MIT TERMIN, ist nicht nur ärgerlich sondern auch behinderten und Seniorenfeindlich!!!!!!!!!!!!!!!!! Ich kenne genug Schwerbehinderte (bin selbst einer) die mit diesem Online buchen vor extreme Herausforderungen gestellt werden und wofür? Angeblich um die Wattezeiten zu reduzieren. Das ist genauso sinnvoll, wie das ausschließen ganzer Völkergruppen, zu ihrem eigenen Schutz. Wie der Schutz der Ungeimpften zu Corona. Es ist eine glatte Lüge und dient nur eine richtig asoziale Regelung zu rechtfertigen und das auf dem Rücken des Bürgers. Es kann auch absolut nicht angehen, dass Menschen nicht arbeiten gehen können, weil sie ewige Monate auf einen Termin warten müssen, nur um etwas eintragen zu lassen. Ja, sie verhindern damit die Arbeitsaufnahme, diskriminieren behinderte und Senioren und verringern damit keine Wartezeiten. Das einzige was es bringt, man muss sich noch weniger mit dem Bürger abgeben und die einige Angestellten werden noch überheblicher. Man wird behandelt wie ein Mensch zweiter Klasse Einfach ein absolut asoziales System Man sollte wenigstens die Möglichkeit haben, Akten abgeben zu können und Menschen mit Einschränkungen helfen aber das ist einfach nur ein Mistsystem und diskriminierend!!!!!! Ekelhaft und echt eine Sauerei.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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