Zulassungsstelle in Landratsamt Gotha
Adresse:
18.-März-Str. 50
99867 Gotha
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Nadja Donky
Man dachte Deutschlands Bürokratie ginge nicht komplizierter und der Bürger wäre was wert aber das war dann Mal.
Dieser Schwachsinn Unterlagen abgeben NUR MIT TERMIN, ist nicht nur ärgerlich sondern auch behinderten und Seniorenfeindlich!!!!!!!!!!!!!!!!!
Ich kenne genug Schwerbehinderte (bin selbst einer) die mit diesem Online buchen vor extreme Herausforderungen gestellt werden und wofür?
Angeblich um die Wattezeiten zu reduzieren. Das ist genauso sinnvoll, wie das ausschließen ganzer Völkergruppen, zu ihrem eigenen Schutz.
Wie der Schutz der Ungeimpften zu Corona.
Es ist eine glatte Lüge und dient nur eine richtig asoziale Regelung zu rechtfertigen und das auf dem Rücken des Bürgers.
Es kann auch absolut nicht angehen, dass Menschen nicht arbeiten gehen können, weil sie ewige Monate auf einen Termin warten müssen, nur um etwas eintragen zu lassen.
Ja, sie verhindern damit die Arbeitsaufnahme, diskriminieren behinderte und Senioren und verringern damit keine Wartezeiten.
Das einzige was es bringt, man muss sich noch weniger mit dem Bürger abgeben und die einige Angestellten werden noch überheblicher.
Man wird behandelt wie ein Mensch zweiter Klasse
Einfach ein absolut asoziales System
Man sollte wenigstens die Möglichkeit haben, Akten abgeben zu können und Menschen mit Einschränkungen helfen aber das ist einfach nur ein Mistsystem und diskriminierend!!!!!!
Ekelhaft und echt eine Sauerei.
O Schulz
Sehr freundliche und zuvorkommende Mitarbeiterinnen. Da meine Zulassung etwas länger gedauert hat, mussten zwei Mitarbeiterinnen Abends sogar noch 30min. Überstunden machen. Das ganze stets freundlich und zuvorkommend. Da können sich andere Behörden ein Beispiel nehmen. Vielen Dank für den netten Service.
NitroGamer HD
Eileen Basler
Gebuchte Onlinetermine werden kurzfristig über e-mail abgesagt weil Freitag ist und die Beamten zeitig ins Wochenende gehen wollen. Sehr unfreundliche Mitarbeiter. Vielleicht sollte man mal über eine Neubesetzung in der Zulassungsstelle nachdenken.
Uwe Gräf
Seit Corona nur mit Termin, Corona ist vorbei und die Sachbearbeiter lehnen sich entspannt in den Bürosessel und drehen Däumchen.
Eine Schande und Peinlichkeit das so etwas von unseren Steuergeldern finanziert wird.
Der Onlineservice hat zum gestrigen Zeitpunkt nicht funktioniert. Die Sachbearbeiterin am Bürotisch neben dran meinte patzig es funktioniert und man müsse immer wieder hineinschauen.
Die stellen sich das alles so einfach vor. Andere Landkreise sind zum alt bewährten System zurückgekehrt.
Diese Erfahrung hier ist eine Motivation mehr, den Landkreis Gotha den Rücken zu kehren.
Ein solches unfreundliches pampiges Verhalten ist undenkbar, hoffentlich ändert sich einmal die Politik und feuert auch solche Leute. Denn auf dem freien Markt, würde man mit so einem Verhalten, den Job verlieren.
Kümmert Euch darum das Euer Onlineservice funktioniert, oder kehrt zurück zum altbewährten System. Seit freundlich zu den Menschen und verhaltet Euch wie Menschen.
Kommt dies erneut vor, werde ich gegenüber Mitarbeitern von allen Behörden, meine Dienstleistung verweigern.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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