Zulassungsstelle in Landratsamt Altenburger Land

Adresse:

Martin-Lutherstr. 1a
04600 Altenburg

Öffnungszeiten:

Voraussetzung für den Besuch ist ein zuvor bestätigter Termin. Dieser kann neben der Online-Reservierung auch telefonisch unter 03447 586-602 (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 16 Uhr) oder per E-Mail: kfz.zulassung@altenburgerland.de vereinbart werden.

Zulassungsdienst und Autohändler haben die Möglichkeit, Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 8 Uhr Vorgänge abzugeben und nach Bearbeitung und entsprechender Information wieder abzuholen.

Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden.

Rezensionen:

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S M
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Justin Klein
Am 08.04.2026 habe ich bei der Führerscheinstelle Altenburg wegen einer Fristverlängerung meiner praktischen Prüfung angefragt, da mein Fahrlehrer 5 Wochen Urlaub hatte und ich in dieser Zeit nichts tun konnte. Meine erste praktische Prüfung ist für den 29.04.2026 angesetzt, und die Frist läuft am 13.05.2026 ab. Leider wurde ich von Frau Wagner am Telefon sehr unfreundlich behandelt und schien die Situation sogar zu belächeln. In einer modernen Verwaltung sollte Verständnis für persönliche Umstände vorhanden sein. Die 5 Wochen, in denen ich keine Möglichkeit hatte zu üben, einfach nachträglich zu berücksichtigen, scheint jedoch zu viel verlangt zu sein. Insgesamt habe ich mich dadurch sehr unwohl und schlecht behandelt gefühlt.
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Marco Volkmann
Frau Sachse sollte dringend eine Weiterbildung im Umgang mit Menschen erhalten.
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Andreas Eitschberger
So muss Dienst am Bürger sein. Freundliche Mitarbeiter und schnelle Bearbeitung meines Anliegens. Termine auch kurzfristig online zu haben. Zahlung auch mit Visa/MasterCard möglich.
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C. Bergt Carsten Bergt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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