Zulassungsstelle in Landratsamt Altenburger Land

Adresse:

Martin-Lutherstr. 1a
04600 Altenburg

Öffnungszeiten:

Voraussetzung für den Besuch ist ein zuvor bestätigter Termin. Dieser kann neben der Online-Reservierung auch telefonisch unter 03447 586-602 (Montag bis Freitag 8 bis 12 Uhr sowie Dienstag und Donnerstag 13.30 bis 16 Uhr) oder per E-Mail: kfz.zulassung@altenburgerland.de vereinbart werden.

Zulassungsdienst und Autohändler haben die Möglichkeit, Montag bis Freitag in der Zeit von 7.30 bis 8 Uhr Vorgänge abzugeben und nach Bearbeitung und entsprechender Information wieder abzuholen.

Die Behörde weist darauf hin, dass Unterlagen nur vollständig angenommen werden.

Rezensionen:

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Quan Vu
Nette und hilfsbereite Mitarbeiter. Termin online vorher gebucht. Verlief alles ohne Probleme. Danke!
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J. E.
Nachdem ich einen Termin online angefragt habe, wude ich zeitnah von einer freundlichen Mitarbeiterin angerufen und ein Termin vereinbart. Schnelle Abwicklung im Amt, ohne Wartezeit! Vielen Dank für die unkomplizierte Abwicklung meines Anliegens.
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Schrammel Thomas
Wie immer , sehr schnelle Terminvergabe, sehr kompetente und hilfsbereite Bearbeitung.
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Re Ka
Für was habt ihr eigentlich ein Onlinedienst und Telefone wenn sich sowieso nichts tut? Vielleicht könnte sich ja auch eine Beamtin mal bewegen!
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Marko Hauck
Online Termin geholt. Klappt einwandfrei. Dann ging alles superschnell. Klasse Arbeit. Danke Und auch sofort einen Folgetermin erhalten. Klasse Arbeit

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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