Zulassungsstelle im Landkreis Greiz

Adresse:

Am Schafberge 5
07570 Weida

Kontakt:

Fax:
036603-255-25

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Sven Krafft
Im Januar 26 war ich bei der Führerscheinstelle um ein Umtausch des Führerschein, angekommen 2std warten musste ich dann, um dann zu erfahren das erstmal die Stadt Gera angeschrieben wird um eine Karteikartenabschrift zu erteilen ok, dies hat dann 3 Monate gedauert bis ich eine Rückmeldung erhalten habe, jetzt dann im September 26 hatte ich dann mal Zeit um wieder ein besuch zu tätigen um ihn zu beantragen.... 1,halb Std gewartet und nun habe ich einen Neuen erhalten, Mitarbeiterin sind sehr nett, jedoch ist die Stelle einfach unterbesetzt.... die KFZ Zulassung Stelle ist wie eine Lotterie... entweder ist fast nichts los oder so wie jetzt im September 26 das man über 3std sitzt... da wird dann zusammen pause gemacht das dann nur noch wenige Schalter offen sind ... ich sehe es auch ein das jeder eine Pause hat aber wenn draußen der Andrang groß ist muss ja wohl nicht von den 8schaltern 4-5personen zur gleichen Zeit Pause tätigen.... Der Landkreis greiz ist allgemein noch weit hinterher mit digitaler Version wo andere Bundesländer bzw Kommunen und Städte weit voraus sind ... Schade auch das Personal ist sehr nett ...
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Mandy Malß
Sehr nettes Personal.
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Jacqueline L.
Personal sehr nett aber man braucht massig Zeit eh man dran ist. Da fehlt es an Personal dem wo anders langweilig ist. Egal zu welcher Zeit man dort ist, es dauert nicht unter 1 Stunde...
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Renė Greizer
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Rene Wallasch
Super Bearbeitung und sehr nett. Zusätzlich auf Sachen hingewiesen die ich vergessen hätte. Leider wie überall zu wenig Personal aber die Mitarbeiter können nichts dafür. Etwas mehr Zeit einplanen und mit guter Laune macht es auch Spaß. Gerne wieder. Um mal von den negativen Bewertungen etwas zu erklären: ja keine Termin Vergabe aber immer noch besser mal 2-3 h einplanen als ein Termin erst in 3 Monaten zu bekommen. Finde die Methode besser als Termin Vergabe. Selbst dort wartet man oft

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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