Zulassungsstelle im Landkreis Greiz

Adresse:

Am Schafberge 5
07570 Weida

Kontakt:

Fax:
036603-255-25

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Rene Wallasch
Super Bearbeitung und sehr nett. Zusätzlich auf Sachen hingewiesen die ich vergessen hätte. Leider wie überall zu wenig Personal aber die Mitarbeiter können nichts dafür. Etwas mehr Zeit einplanen und mit guter Laune macht es auch Spaß. Gerne wieder. Um mal von den negativen Bewertungen etwas zu erklären: ja keine Termin Vergabe aber immer noch besser mal 2-3 h einplanen als ein Termin erst in 3 Monaten zu bekommen. Finde die Methode besser als Termin Vergabe. Selbst dort wartet man oft
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K.H. T.
Eine Terminvergabe leider nicht möglich. Also hinfahren und warten. Hatte die Nummer 503 gezogen. In Bearbeitung war gerade die 491 als ich auf den Stuhl Platz nahm. Hatte mich schön für zwei Stunden Wartezeit eingestellt. Aber es kam anders als ich dachte. Nach 41 Minuten konnte ich die Zulassungsstelle mit einen neu zugelassenen Fahrzeug wieder verlassen. Mal ein Dankeschön an die fleißigen Mitarbeiter der Zulassungsstelle.
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Dee Jay
Hier mal die neuen Öffnungszeiten! Nicht das man umsonst an einem Mittwoch vorbei fährt.
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Marcel Leistner
Ich bin sehr zufrieden. Mitarbeiter trotz viel Arbeit immer freundlich und hilfsbereit. Helfen bei Fragen und beantworten diese auch
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Nicole Krauße
Jeder Mitarbeiter scheint dort seine eigenen Regeln zu haben. Trotz Zulassung durch einen Disponenten über das Autohaus gab es Probleme bei dem Zulassen des neuen Autos.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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