Zulassungsstelle im Landkreis Greiz

Adresse:

Am Schafberge 5
07570 Weida

Kontakt:

Fax:
036603-255-25

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Niels
Sehr nette und professionelle Mitarbeiter. Mein Anliegen wurde in kürzester Zeit bearbeitet.
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Kerstin Marhold
Sehr nette kompetente Mitarbeiterin. Hat alles super geklappt. Vielen Dank.
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Hannelore Nicholson
Das Personal am Informatsion Schalter könnte freundlicher mit der Kundschaft umgehen. Ansonsten war es angenehm bei der Zulassungsstelle.
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Daniel Renner
3 Stunden Wartezeit bei 5 Leuten… Ohne Worte
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Sie Neu
Leider kann ich hier auch nicht wirklich etwas positives berichten. Wir waren zu Zweit dort und freuten uns, dass Niemand im Wartebereich saß. Es dauerte einige Zeit, bis der Erste dran war. Ein Büro war durch einen Bürger besetzt. Wie peinlich, diese Tür war von innen noch verschlossen. Man hat wirklich das Gefühl, dass die Mitarbeiterinnen glauben, dass wir BITTSTELLER sind. Zwecks Abholung rufe ich seit Tagen die zwei Telefonnummern zu verschiedenen Zeiten an, natürlich auch unter Berücksichtigung der ÖFFNUNGSZEITEN - weil blöd bin ich ja nicht - nach wie vor ohne Erfolg. Mehrere E-Mails habe ich auch versendet ohne Reaktion, außer einer Standartemail. Ich bin am überlegen einen Termin mit dem Amtsleiter zu verlangen. Nur wie kommt man an solch einen Termin? Dann doch die nächsthöhere Dienstbehörde anschreiben und darum bitten, dass in Weida der Dornröschenschlaf beendet werden sollte. Ich könnte hier noch eine Vorgeschichte zu diesem Thema schreiben. Das heb ich mir auf. Ein Tip an Euch. Fragt nach den Namen am Telefon. Meinen Führerschein hab ich noch nicht. Meine freundliche Bearbeiterin gab mir schließlich die sinnlosen Telefonnummern. Danke für bis jetzt nicht viel.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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