Zulassungsstelle im Landkreis Greiz

Adresse:

Am Schafberge 5
07570 Weida

Kontakt:

Fax:
036603-255-25

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Carmen Seifert
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Marcel Leistner
Ich bin sehr zufrieden. Mitarbeiter trotz viel Arbeit immer freundlich und hilfsbereit. Helfen bei Fragen und beantworten diese auch
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Frank Erler
Ging wirklich sehr schnell...und ich hatte eine wirklich sehr freundliche Mitarbeiterin...👍👍👍
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Andreas Wowczerk
Kann ich empfehlen. Die Mitarbeiter sind alle sehr freundlich.
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McGeee
Ich war am 07.08.2025 gegen 16:20 Uhr bei der Führerscheinstelle. Die grundsätzliche Bearbeitung im Schalter ging auch super fix. Danke auch an die Mitarbeiterin. Leider war die Wartezeit mit ca. 1h schon etwas lang. Es waren 10 Tickets vor mir. Bei Max. 6 potentiell geöffneten Schaltern, erwarte ich an Tagen wo man auch länger offen hat schon das mindestens 4-5 Schalter auch zur Benutzung offen sind. Das war auch an dem Tag so, was ich gut finde. Das Problem was ich logistisch nicht gut gelöst finde, ist die Bezahlung. Die Führerscheinstelle ist im 1. OG. Zur Bezahlung muss man allerdings zurück ins EG an einen Kassenautomat. Nachdem man bezahlt hat gilt es die Quittung wieder ins 1. OG zu bringen. Aufgrund dieses Weges gehen pro Person schätzungsweise 5 Minuten verloren. Klingt nicht viel, addiert sich aber. Da wäre eine Lösung einen zweiten Automat einfach ins 1. OG zu stellen und somit Wartezeit deutlich zu minimieren. Anrufen und ein Gespräch zu ergattern da im Vorfeld noch Fragen bestanden war nicht möglich. Auf meine E-Mail Antwort warte ich mittlerweile auch schon drei Wochen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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