Zulassungsstelle in Stadt Neumünster

Adresse:

Plöner Str. 25-29
24534 Neumünster

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 08:00 bis 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:30 bis 17:30 Uhr

Rezensionen:

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Louis Buhrmann
Warte seit drei Wochen auf Zulassung, geht aber auch niemand ans Telefon
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Ja Na
Versuchen seit TAGEN jemanden zu erreichen. Da geht keiner ans Telefon. Man wird sogar weggedrückt…. Solange bis da Feierabend ist. Um 12!!!
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Agim Hajdari
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v s
Schade aber leider geht niemand ans Telefon.
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Uwe Jacobi

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Zulassungen für Privatpersonen und Firmen nur mit Online-Termin

Anfahrt:

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Stadt Neumünster

Neumünster, eine Stadt im Herzen Schleswig-Holsteins, fungiert als maßgebliches Oberzentrum in dieser Region. Mit einer Bevölkerung von ungefähr 80.000 Einwohnern nimmt Neumünster den fünften Platz unter den größten Städten des nördlichsten deutschen Bundeslandes ein, nach Kiel, Lübeck, Flensburg und Norderstedt. Die Bedeutung der Stadt als Messestandort in Schleswig-Holstein wird durch die Holstenhallen und die Stadthalle unterstrichen.

Die Ursprünge von Neumünster reichen bis ins Jahr 1127 zurück, als es erstmals urkundlich als Augustiner-Stift "Wippenthorp im Gau Faldera" erwähnt wurde. Die Stadt spielte lange Zeit eine zentrale Rolle in der deutschen Tuch- und Lederindustrie und war schon immer ein bedeutender Verkehrsknotenpunkt. Seit 1870 besitzt Neumünster die Stadtrechte und liegt an den Flüssen Schwale und Stör. Seit Mai 2012 gehört die großflächige Mittelstadt zur Metropolregion Hamburg.

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern