Zulassungsstelle in Stadt Kiel

Adresse:

Saarbrückenstr. 147
24113 Kiel

Kontakt:

Fax:
0431-901-62008
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo.: 07:30 - 16:00 Uhr
Di.: 07:30 - 16:00 Uhr
Mi.: 07:30 - 12:00 Uhr
Do.: 07:30 - 18:00 Uhr
Fr.: 07:30 - 12:00 Uhr

Rezensionen:

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Wiebke Dr. de Buhr
Wie soll man einen Termin buchen, wenn absolut keiner online frei ist bzw. gar keine Termine angezeigt werden, da angeblich nichts frei sei, man vor Ort aber nur mit Termin erscheinen darf und innerhalb einer Woche sein Fahrzeug ummelden muss? Online funktioniert die Ummeldung nur mit PIN, die vor Ort beantragt werden muss, falls nicht vorhanden. Absolut grotesk! Eine Bürgerposse sondergleichen!
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Privat Privat
Wenn die Herren der Schöpfung sich nicht zusammenreißen können, sollten sie dort nicht sitzen mit ihrer schlechten Laune. Nur, weil man als Vertretung vorne an der Anmeldung sitzen muss und einem das nicht passt, darf man seine schlechte Laune nicht an Kunden auslassen. Bei mindestens zwei Männern schon mitbekommen. Es gilt immer - wenn man unzufrieden ist, Job wechseln ;). Die Frauen an der Anmeldung sind immer sehr nett und hilfsbereit. :)
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Lenn Luca Marquardt
Ich habe lange nicht mehr so schlechte Erfahrungen mit einer Behörde gemacht, aber diese Behörde toppt alles: Ich habe dem Händler für die Zulassung eine offizielle Vollmacht von der Zulassungsstelle erteilt inklusive notwendiger Kopie des Personalausweises. Und das Problem der Zulassungsstelle: Auf der Kopie des Ausweises muss unbedingt eine handschriftliche Unterschrift sein! Was für ein Schwachsinn. Erst identifiziere ich mich beim Händler, dann unterzeichne ich die Vollmacht und nun fehlt eine Unterschrift auf der Kopie des Ausweises. Behörden haben zum Teil einen gewissen Ermessensspielraum. Den hier nicht zu nutzen kann ich absolut nicht nachvollziehen. Da lasse ich mein Auto viel lieber in Altenholz zulassen.
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Jon Jonver
Keine Zulassung möglich – Katastrophale Terminvergabe ​Ich versuche seit drei Tagen, mein Fahrzeug anzumelden. Es ist absolut unmöglich, einen Termin online zu buchen, da die Plattform keine freien Termine anzeigt. ​Eine persönliche Vorsprache am Morgen wird konsequent abgelehnt, mit der Begründung, dass man einen Termin brauche. ​Die Zulassungsstelle macht eine Anmeldung somit de facto unmöglich. Der Service ist inakzeptabel und muss dringend verbessert werden!
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Doris Brose
War heute am Schnellschalter wegen Adressenummeldung - wieder das nettesten Amt !!!!!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Hinweise zu Fahrzeug-Zulassungen

Für die Erledigung Ihrer Fahrzeug-Zulassungs-Angelegenheiten müssen Sie nicht mehr vor Ort anstehen.

Der Online-Dienst zur internetbasierten Fahrzeugzulassung (i-Kfz) steht für Abmeldungen, Neuzulassungen, Umschreibungen und Wiederzulassungen zur Verfügung. Informationen zu diesem Service erhalten Sie beim Bundesministerium für Digitales und Verkehr

Die Wunschkennzeichen können Sie ebenfalls online reservieren. 

Oder vereinbaren Sie einfach digital ab Montagmorgen, 6 Uhr, einen Termin online - immer für die nächste und übernächste Woche. Diese Verfahrensweise hilft uns, nicht für Wochen im Vorhinein ausgebucht zu sein – und Ihnen, den baldigen Termin im Blick zu behalten. 

Tagesaktuell bekommen Sie frühmorgens ab Punkt 7.30 Uhr meist noch Online-Termine. Schauen Sie gern zu diesem Zeitpunkt in unseren Onlinekalender! 

Eine Terminvereinbarung vor Ort ist nicht möglich.

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Stadt Kiel

Kiel, die Hauptstadt von Schleswig-Holstein und gleichzeitig die bevölkerungsreichste Stadt des Landes, hat eine lange Geschichte. Sie wurde im 13. Jahrhundert als Holstenstadt tom Kyle gegründet und erlangte im Jahr 1900 den Status einer Großstadt. Heute zeichnet sich Kiel als die nördlichste Großstadt in Deutschland aus und zählt zu den 30 größten Städten des Landes. Als kreisfreie Stadt bildet sie das Herzstück der Kiel-Region.

Die geografische Lage von Kiel an der Ostsee, genauer gesagt an der Kieler Förde, macht sie zu einem bedeutenden Knotenpunkt. Hier endet der Nord-Ostsee-Kanal, eine der am meisten befahrenen künstlichen Wasserstraßen weltweit, der international als der Kiel Canal bekannt ist. Kiel hat sich traditionell als wichtiger Marinestützpunkt etabliert. Die Stadt ist weithin bekannt für die Kieler Woche, ein großes Segelsportereignis, den renommierten Handballverein THW Kiel, den Fußballverein Holstein Kiel und nicht zuletzt für die köstlichen Kieler Sprotten.

In wirtschaftlicher Hinsicht spielen neben dem Dienstleistungssektor insbesondere ThyssenKrupp Marine Systems, die größte deutsche Werft, sowie der Kieler Ostseehafen eine herausragende Rolle. Der Hafen dient als wichtiger Anlaufpunkt für Fährenverbindungen nach Skandinavien und ins Baltikum. Zudem beheimatet Kiel drei angesehene Hochschulen: die Christian-Albrechts-Universität, die Fachhochschule Kiel und die Muthesius Kunsthochschule.

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern