Zulassungsstelle im Landkreis Stormarn

Adresse:

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04531-160-1963

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Lars Michel
Hier wird Digitalisierung genutzt um rückschrittig zu sein. Muss man auch mal schaffen…
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Nils Lüdt
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Der Regenmacher
Ich lebe mittlerweile seit 22 Jahren im Kreis Stormarn. Von Anfang an war ich begeistert, über die Zulassungsstelle Im Rögen. Egal, ob mit Termin oder ohne- ich habe nie eine Mitarbeiterin je unfreundlich kennengelernt. Und, sind wir ehrlich: anders, als in einem Café oder Supermarkt ist die Kundschaft hier mehr oder weniger gereizt. Hut ab ! Behördenbesuch kann auch gut laufen.
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Frank
Ein dickes Lob an das gesamte Team in der Zulassungsstelle. Hervorzuheben ist die Dame bei der Anmeldung. Nett, höflich und total hilfsbereit. So etwas ist heutzutage nicht mehr selbstverständlich. Vielen Dank und vielleicht einmal bis bald.
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Alatin0177
Bis vor 3 Monaten war es möglich auch ohne Termin bei fruhem erscheinen sein Fahrzeug zulassen zu können. Dies ist mittlerweile nicht mehr möglich, warum auch immer das so geworden ist, oder soll man sagen daß es anstatt besser immer schlechter wird, wie auch im Rest des Landes. Schade, es gab Zeiten da kinnte Mann sich ein Gebrauchtfahrzeug kaufen, und es innerhalb 7 Tage ummelden, dies geht nun leider dank immer mieser werdender Bürokratie nicht mehr. Da sag noch einer Digitalisierung macht es einfachen....mag sein, aber nicht für den einfachen Bürger. Schade..deshalb nur noch einen Stern

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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