Zulassungsstelle im Landkreis Stormarn

Adresse:

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04531-160-1963

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tempo37kmh
...naja, manchmal dauert es trotz Termin etwas länger, Aufregung lohnt sich nicht. Macht ja keiner mit Absicht. Am Ende zählt das Ergebnis und damit war ich bisher fast immer zufrieden 👍.
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Lena G.
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Sandra K.
Ich sitze noch in meinem Auto auf dem Parkplatz und schreibe einfach mal direkt eine Bewertung, da ich WIRKLICH durchweg positiv beeindruckt bin, von der Zulassungsstelle! Von Anfang (Termin online gebucht) bis Ende (vor Ort die Ummeldung meines Autos) hat alles einwandfrei geklappt! Die Wartezeit von ca. 15 Minuten finde ich absolut in Ordnung, der Vorgang an sich ca. 5 Minuten. Was ich aber vor allem richtig schön fand, war das ALLE Mitarbeiter ausgesprochen freundlich und geduldig waren! Wirklich top! Auf diesem Wege noch mal ein dickes Dankeschön, Sie haben meinen Tag gleich noch etwas schöner gemacht!🙏🏻
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Saskia S
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Rene Böttger
Wenn man nicht hierher müsste... Unfassbar wie schlecht organisiert diese Zulassungsstelle ist. Online Terminreservierung ist Pflicht, aber wenn kurzfristig nichts storniert wurde nur vier Wochen im voraus welche verfügbar. Termine werden aber auch schon direkt zu Beginn der Öffnungszeiten nicht mehr gehalten und man muss ordentlich Wartezeit mitbringen. Vor Ort wird mehr über diese maximal sinnlosen online Termine diskutiert, anstatt einfach die Arbeit zu erledigt. Effizienz würde ich hier deutlich unter 30% schätzen. Servicegedanke fehlt vollständig und die Mitarbeiter scheinen sich in der Situation sogar wohl zu fühlen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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