Zulassungsstelle im Landkreis Stormarn

Adresse:

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04531-160-1963

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Martina Schweizer
Ich hatte einen Termin auf der Zulassungsstelle für eine Adressänderung in meinem Fahrzeugschein (aufgrund Umzug). Das Positive an meinem Erlebnis war, dass die Mitarbeiterin sehr freundlich war und mein Anliegen in nicht mal 5 Minuten erledigen konnte. Auch den Preis für diese Dienstleistung fand ich völlig angemessen. Was allerdings sehr unangenehm war: Ich hatte einen Termin gebucht und wurde trotzdem erst nach genau 60 Minuten aufgerufen. Es kam schon auf der Anzeige die Info "dass aufgrund der Vielzahl bereitgestellter Termine der Aufruf mit Verzögerung erfolgt". Ich verstehe ehrlich gesagt überhaupt nicht, wie man eine Vielzahl an Terminen bereitstellen kann, wenn rund zwölf Schalter gar nicht bedient werden. Dass an dem Tag so viele Mitarbeiter*innen gleichzeitig kurzfristig ausgefallen sind, halte ich für eine sehr unwahrscheinliche Möglichkeit. Auf jeden Fall haben gewisse Mitarbeiterinnen private Gespräche mit Kunden geführt, Freude verbreitet und die Notwendigkeit von einer effizienten Abwicklung in Anbetracht der vollen Wartehallte nicht gesehen. Ich finde es grundsätzlich schön, wenn man sich die Zeit nehmen möchte und dem Kunden ein tolles Erlebnis ermöglichen möchte: Aber bitte nicht, wenn die Wartehalle mit über 30 wartenden Personen gefüllt ist.
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Andre Lehmann
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Reginald Barrington
OHNE TERMIN geht da gar nichts mehr! Da es immer wieder absolut unmöglich ist zeitnah einen Termin zu bekommen war ich in den letzten Jahren ohne Termin vor Ort, es hat alles super geklappt und alle waren sehr freundlich. Nun wollte ich ein Fahrzeug anmelden nächster Termin erst in vier Wochen verfügbar, also früh aufgestanden und hin. Nachdem ich eine Dreiviertelstunde gewartet habe und dran gekommen bin, hat man mich so wie viele andere wieder nach Hause geschickt und meinte das ohne Termin gar nichts mehr gehe. Es werden wohl immer mal wieder Termine über den Tag eingestellt, jedoch kann ich als Berufstätiger nicht alle 5 Minuten nachschauen. Ich mache nicht die Zulassungsstelle selbst dafür verantwortlich, jedoch ist es ein Unding das es nirgends ordentlich ersichtlich ist! Warum schreibt ihr nicht AUSSCHLIESSLICH MIT TERMIN? Es wird im grunde nur um einen Termin gebeten. Wieder einmal eine Behörde die einen schlechten Service für die Bevölkerung anbietet und dann wundern sich alle warum alle schlechte Laune haben!
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Andreas Roll
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Illy89 Illy
Sehr unhöflich die Dame von der Plaketten Entwertung. Für mich ist es nicht nachvollziehbar ,warum man so eine dorthinsetzt. Sie sollte lieber intern arbeiten. Behandelte einen ,als sei man von einem anderen Stern.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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