Zulassungsstelle im Landkreis Stormarn

Adresse:

Rögen 36-38
23843 Bad Oldesloe

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04531-160-1963

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Carsten Gutmann
Den Onlinekram brauche ich nicht, sind aber sehr freundlich👍
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Dan B
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Ju Bl
Freundliche und bemühte MitarbeiterInnen, daher 5 Sterne. Aber bitte nehmen Sie Änderungen an der Online-Terminvergabe vor. Es ist frustrierend, dass man selber eine Woche auf den Onlinetermin wartet und dann aber vor Ort 45 Minuten Wartezeit hat, weil plötzlich an dem Tag noch Termine kurzfristig für spontane Kunden freigegeben werden. Da sollte es eine Differenzierung geben. Außerdem wäre es sinnvoll, keine komplizierten Codes an die Kunden zu schicken, sondern Nummern. Was ist der Mehrwert von diesen Codes? Bei Nummern wüsste man genau, wie viele Kunden vor einem dran sind, bei Codes muss man aufpassen, dass man seinen Code nicht verpasst. Alternativ würde es helfen, auf dem Screen die gebuchte Uhrzeit aufzuführen, damit man in etwa weiß, wie viele Wartende vor einem sind und wann man richtig aufpassen muss. Das würde zu mehr Ruhe im Wartebereich führen.
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Kermit Frog
Wenn man sich an die mittlerweile bekannten Abläufe wie Terminvergabe hält und sich selbst vernünftig vorbereitet, ist die Zulassung, Ummeldung etc. gar kein Problem und funktioniert zügig und problemlos. Da habe ich schon schlimmere Zulassungsstellen kennen gelernt.
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Peter Hartmann
Ich habe mir einen internationalen Führerschein ausstellen lassen. Die Mitarbeiterinnen waren super freundlich und kompetent. Auch ohne Termin hatte ich innerhalb weniger Minuten das Dokument. Hier funktioniert der Staat. Danke für diesen positiven Beitrag, der mich wieder an diesen Staat glauben lässt

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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