Zulassungsstelle im Landkreis Plön

Adresse:

Hamburger Str. 17/18
24306 Plön

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04522-743 95 155
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alex Hopp
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Philipp Löb
Mit Termin alles reibungslos geklappt. Freundliche Mitarbeiter, sehr kompetent und hilfsbereit. Innerhalb von 10-15 min. alles erledigt, inkl. Kennzeichen gegenüber holen.
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Thomas v. H.
Ich musste jetzt innerhalb einer Woche 2 mal zur Zulassungsstelle nach Plön. Die Mitarbeiterinnen waren super freundlich und hilfsbereit. Dazu ging es heute ohne Termin sogar richtig schnell. Eine Behörde die funktioniert. Nur die telefonische Erreichbarkeit ist schlecht. Ansonsten top, was ich bisher erlebt habe dort
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Maik Heubes
Man muß wirklich früh da sein.aber es wird einen sehr freundlich weitergeholfen.dinstags geht auch ohne Termin,aber man sollte sehr früh da sein
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C. Plambeck
Es ist bedauerlich, dass eine Zulassungsstelle, die das essenzielle Bedürfnis der Bürger ein Fahrzeug zu fahren bedient, nicht in der Lage ist, rechtzeitig innerhalb von drei Tagen Termine zu vergeben! auch die online Dienste funktionieren regelmäßig nicht oder nicht so wie sie sollen und die einzigen, die hier sehr viel Geld verdienen sind Anmeldedienste. Ich möchte ausdrücklich klarstellen, dass ich meine Rezension nicht auf die Mitarbeiter im konkreten bezieht, sondern auf die allgemeine Organisationsstruktur unserer Verwaltung. Wenn ich denn mal einen Termin bekommen habe oder Kontakt zu Mitarbeitern hatte, war dieser stets sehr nett und freundlich!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

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