Zulassungsstelle im Landkreis Plön

Adresse:

Hamburger Str. 17/18
24306 Plön

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04522-743 95 155
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Michael Eichmann
Ich hatte eine sehr engagierte und freundliche Mitarbeiterin, welche alle Probleme gut gelöst bekommen hat! Ein Fahrzeug, welches seit zwanzig Jahren stillgelegt war und dementsprechend nicht mehr in der Datenbank des Kraftfahrtbundesamt zu finden war. Vielleicht wäre es sinnvoll, im Internet darauf hinzuweisen, dass am Dienstag nicht nur Kunden mit Wartenummer, sondern auch online abgemachte Termine abgearbeitet werden, man deshalb eventuell lange warten muss. Ich habe fünfeinhalb Stunden gewartet...
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Mehmetserif
Sehr nettes und freundliches Personal, vielen Dank, Plön.
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KAWOSH Kawa
Ich war heute Morgen in der Zulassungsstelle Plön und möchte gerne ein großes Lob dalassen. Die Damen vor Ort waren unglaublich respektvoll, freundlich und sehr hilfsbereit. Man wurde mit echter Wertschätzung behandelt, was heute leider nicht überall selbstverständlich ist. Ich bin wirklich sehr zufrieden und positiv beeindruckt von dem Service. Vielen Dank an das gesamte Team für den tollen Umgang mit den Menschen. So fühlt man sich ernst genommen und willkommen. Liebe Grüße Papa und der Söhne Mann
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Boris Kramar
​⭐⭐⭐⭐⭐ Hervorragender Service in der Zulassungsstelle Plön! ​Ich bin absolut begeistert von meinem Besuch in der Zulassungsstelle Plön. Von Anfang bis Ende verlief alles komplett problemlos und zügig. ​Was mich aber besonders beeindruckt hat, ist die menschliche Seite: Man fühlt sich hier als Bürger wirklich willkommen und gut aufgehoben. Die Mitarbeiter sind unglaublich freundlich, kompetent und hilfsbereit. Es ist ein tolles Gefühl zu wissen, dass in der Verwaltung in Plön Menschen arbeiten, denen das Anliegen der Bürger wirklich am Herzen liegt. ​Mein Fazit: So macht der Behördengang fast schon Spaß! Vielen Dank für die tolle Unterstützung und die positive Atmosphäre. Hier wird man nicht nur „bearbeitet“, sondern man bekommt echte Hilfe. ​Weiter so!
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JM
Hier gehe ich echt gerne hin. Sie sind immer freundlich, lösungsorientiert und zuvorkommend. Tipp für Zulassungsstelle Augsburg-Land: macht doch hier mal ein Praktikum, da könnt Ihr viel über Kundenservice und Mensch sein lernen. Danke für den Schnack Fr. T.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

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