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Zulassungsstelle im Landkreis Plön

Adresse:

Hamburger Str. 17/18
24306 Plön

Kontakt:

Tel.:
Fax:
04522-743 95 155
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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User 1234
Ich war heute, an einem Dienstag ohne Termin vor Ort. Nummer gezogen und mich darauf eingestellt, dass ich nun einige Zeit warten werde, so wurde es mir zumindest prophezeit. Aber innerhalb einer Stunde war ich mit allem durch. Ich war am Schalter von Frau Rönfeldt und muss sagen, vielen dank für die freundliche, entspannte, kompetente und zügige Bearbeitung meiner Anliegen.
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Ralf Suessmann
Ja sehr gut und sehr schnell und freundlich und sehr hilfsbereit und unkompliziert gerne wieder
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Marleen Hubeny
Unerträglich lange Wartezeiten, wenn man keinen Termin hat. Nicht jeder kann bis zu 3 Wochen auf einen Onlinetermin warten, wenn z. B. wie bei mir die Kennzeichen gestohlen werden und man auf das Auto angewiesen ist. Nur Dienstags darf man ohne Termin erscheinen. Telefonisch überhaupt nicht erreichbar, um ggf. über die Möglichkeit eines früheren Termins als in 3 Wochen zu sprechen. Mal abgesehen davon ist es unerhört, am Dienstag, dem EINZIGEN Wochentag, an dem man OHNE Termin kommen kann, Termine zu vergeben und diese bevorzugt zu bearbeiten. Somit werden allen Personen ohne Termin Wartezeiten von mehreren Stunden zugemutet, zu denen unter anderem Senironeren gehören, die gar nicht die Möglichkeit einer Onlinetermin-Reservierung haben.
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Mike
Bin super zufrieden..
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Hans-Joachim Rathje
Die Wartezeit ohne Online-Termin war ok. Die Räumlichkeiten sehr angenehm. Die Angestellte, die mich bediente war äußerst freundlich und zuvorkommend. Danke!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

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