Zulassungsstelle im Landkreis Pinneberg

Adresse:

Kurt-Wagener-Str. 11
25337 Elmshorn

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr. 07:30 - 12:00 Uhr
Di. zusätzlich 14:00 - 17:30 Uhr

Rezensionen:

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Nicole H.
Nette Beratung,einen Parkplatz haben wir sofort gefunden.
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Thorsten Awe
Super Organisation. Alles perfekt geklappt.
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Hans-Peter Timm
Nichtigkeiten und Fehler bei den anderen zu suchen ist sicher toll. Zumal aber wohl jeder nicht so perfekt ist wie er/sie denkt, oder? Man sollte aber immer auch bedenken, dass die Mitarbeiter/innen von der Zulassungsstelle in Elmshorn nur ihre Arbeit machen. Darum möchte ich gerne von meinem Besuch berichten. Als Erstes fragte ich vorab, ob mein Fahrzeug mit den vorhandenen Papieren zugelassen werden kann. Es handelt sich um ein neues Modell, das erst einige Wochen auf dem Markt ist. Die Kfz-Versicherung brauchte auch einige Tage für das OKAY aus der Zentrale. Bis auf den Kaufvertrag waren meine Unterlagen also komplett und mein Kfz kann damit angemeldet werden. Mein vorab gebuchter Termin sollte in 3 Wochen sein. Ich bekam aber den Tipp von dem freundlichen Personal am Info-Stand, in der nächsten Zeit im Internet nach einem frei gewordenen Termin zu suchen. Und ich hatte Glück damit. Gut gelaunt besuchte ich also zum neuen Termin die Zulassungsstelle. Ich brauchte auch nicht lange warten. Dass meine Unterlagen (EU- Zertifikat) und die Händler Bescheinigungen, bei denen wichtige Informationen fehlen, trotzdem am Ende ausreichen, verdanke ich dem Personal aus Zimmer 30. Ja, es war schon eine kleine Detektivarbeit nötig. Und zeitweise nahm ich "VIER" Personen dafür in Beschlag. Auch wenn mein Fall wohl nicht alltäglich war, verspürte ich sehr viel Wohlwollen. Ich möchte mich bei den Mitarbeitern der Zulassungsstelle nochmal bedanken. Herzliches Dankeschön an das Team, ihr seid toll.
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Rosmarie K.
Super nette, hilfsbereite, schnelle und sehr freundliche Mitarbeiter
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Peter Buettner
Sehr pünktlich und freundlich bedient worden

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Kundenbesuche nur mit Termin

Die Kreisverwaltung Pinneberg bietet Kund*innen der Kfz-Zulassung und der Führerscheinstelle die Möglichkeit, online einen Termin zu vereinbaren.

Kundenbesuche sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Bitten beachten Sie, dass Sie sich lediglich 5 Minuten vor Ihrem Termin einchecken können.

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