Zulassungsstelle im Landkreis Ostholstein

Adresse:

Lübecker Str. 41
23701 Eutin

Kontakt:

Fax:
04521-788-818
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do. 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.

An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.

Rezensionen:

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SnipeZ_VibeZ
1. wozu habt ihr ein Telefon wenn niemand rangeht hab Tage versucht zu verschiedenen Zeiten anzurufen aber wie zu erwarten von eutin geht niemand ran. 2. Termine reservieren eine reinste Katastrophe 3. Personal unfreundlich wie keine Ahnung was. Fazit: Zulassungsstelle eutin ist die größte Katastrophe.
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Thore Franck
Ist ja schön das man sich im Vorhinein einen Termin holen muss, ich war jetzt 3 mal hier und bei keinem Termin war ich annähernd an dem geplanten Termin dran. Man plant seinen Tag danach und siehe da die ach so tolle Zulassungsstelle verkackt es Terminvergabe 1/10 Punkten
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jamal Kachkach
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Tom Scharfenorth
Es werden keine Anrufe entgegengenommen. Das Telefonat wird automatisch beendet. Des Weiteren wird kein Bargeld angenommen. Lediglich Kartenzahlung ist möglich. Trotz vereinbartem Online-Termin muss mit Wartezeit gerechnet werden. Alles in einem ist das ein sehr schlechter Service. Edit 10/24: auch bis heute hat sich die Situation nicht verändert. Es ist mir ein absolutes Rätsel, wie eine Institution über Jahre hinweg konstant eine so schlechte Leistung bringen kann. In der freien Wirtschaft wäre dieser Laden noch vor Eröffnung dicht. Edit 08/26: auch bis heute hat sich die Situation nicht verändert. Termin zu 9:00 Uhr vereinbart; aufgerufen um 9:18 Uhr. Wieso schafft es diese Institution nicht ansatzweise ein brauchbares Zeitmanagementsystem zu entwerfen/nutzen? So viele andere Zulassungsstellen können es doch auch. Noch dazu kann man online regelmäßig keine Termine buchen und muss dann zwingend um 12:00 Uhr erneut prüfen, ob etwas für den nächsten Tag frei ist. 12:00 Uhr: plötzlich gibt es 50 freie Termine für den nächsten Tag. Nichts hieran ist nachvollziehbar!
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Robin Kelting

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle müssen Privatpersonen einen Termin online reservieren; in der Zulassungsstelle können lediglich Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen), Kurzzeitkennzeichen und Export-Kennzeichen ohne Termin bearbeitet werden.

Anfahrt:

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