Zulassungsstelle im Landkreis Ostholstein

Adresse:

Lübecker Str. 41
23701 Eutin

Kontakt:

Fax:
04521-788-818
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do. 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.

An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.

Rezensionen:

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Steffen Beyer
Mit Termin eine schnelle Bearbeitung
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Ken Isenheim
Ich hatte offenbar großes Glück. Die Terminbuchung funktionierte reibungslos. 2 Mal probiert, beim zweiten Mal war direkt ein freier Termin für den nächsten Tag verfügbar. Am nächsten Tag war ich 15 Minuten vorm Termin vor Ort. Am Automaten eingebucht und keine 10 Minuten gewartet. Nummer wurde am Bildschirm gezeigt. Im Zimmer A der Führerscheinstelle erwartete mich eine sehr freundliche junge Dame. Die Abwicklung für den Führerschein-Umtausch dauerte keine 10 Minuten. Insgesamt war ich knappe 20 Minuten vor Ort. Das finde ich völlig in Ordnung. Es mag sicherlich Ausnahmen geben in denen man längere Wartezeiten in Kauf nehmen muss. Grundsätzlich wünsche ich allen Besuchern eine möglichst kurze Wartezeit und ein wenig Verständnis dafür wenn es vielleicht mal länger dauert. 😉
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Arndt Wittrock
Beide Seiten pünktlich zum Termin. Nach 10min fertig mit der Ummeldung. Spitze
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Ingeborg Jankauskas
Sehr freundlicher Service,habe innerhalb eines kurzen Zeitraumes einen Termin bekommen Herr Sempritzki ein sehr kompetenter u.netter Mitarbeiter hat sich sehr schnell um einen Termin gekümmert
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Jens Markworth
Die Terminvergabe ist besser geworden, man bekommt auch kurzfristig Termine für eine Zulassung/Umschreibung. Die Website finde ich wenig hilfreich und unübersichtlich (Benachbarte Zulassungsbezirke können es besser), dass einzelne Vorgänge keinen Landesweiten/Bundesweiten Standard haben ist auch den Mitarbeitenden in Eutin nicht vorzuwerfen. Was mich am meisten stört ist die untransparente Kostenfindung, in den Nachbarkreisen gibt es darüber eine detaillierte Aufstellung ohne Nachfrage.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle müssen Privatpersonen einen Termin online reservieren; in der Zulassungsstelle können lediglich Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen), Kurzzeitkennzeichen und Export-Kennzeichen ohne Termin bearbeitet werden.

Anfahrt:

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