Zulassungsstelle im Landkreis Ostholstein

Adresse:

Lübecker Str. 41
23701 Eutin

Kontakt:

Fax:
04521-788-818
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do. 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.

An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.

Rezensionen:

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Andrea Aurich
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Matthias S
Mit Termin super schnell dran gekommen. Danke 😊
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Sebastian Hirsch
Interessante Arbeitsweise einer Behörde. Leider kann man vor Ort nur mit vorab gebuchtem Termin erscheinen. Leider kann man keinen Termin buchen. Also es wird in jedem Falle nicht lanweilig.
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Tom Inselmann
Die Zulassungsstelle Eutin ist deutschlandweit als die Unfähigste und Inkompetenteste bekannt. Kein Wunder, dass einige Zulassungsdienste Kreis OH Kunden nicht mehr annehmen.
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Martina Beckhoff
Wenn man denn überhaupt einen Termin bekommen würde, wäre echt toll. Eigentlich ist es nicht mal einen Stern wert. Es ist nicht möglich online einen Termin für die Zulassung eines gebrauchten Autos zu bekommen. Innerhalb von 4 Wochen sind keine Termine zu bekommen. Habe es mehrmals probiert. Wenn ich es sogar richtig lese, gibt es diese Option (ein gebraucht erworbenes Auto zulassen) eigentlich gar nicht. Nur Neufahrzeuge oder ummelden. Telefonisch ist natürlich auch nie niemals jemand erreichbar. Wenn es den privaten Zulassungsservice aus Oldenburg nicht gäbe, dann wäre das Auto wohl immer noch nicht zugelassen. Das kostet mich natürlich 33 Euro extra. Vielen Dank, dass ich mit meinen hart erarbeiteten Steuern, welche ich zahle um unter anderen diese Zulassungsstelle zu finanzieren keine Leistung in Anspruch nehmen kann und diese zusätzlich bei einem privaten Service zahlen muss. Echt nicht gut sondern richtig schlecht.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle müssen Privatpersonen einen Termin online reservieren; in der Zulassungsstelle können lediglich Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen), Kurzzeitkennzeichen und Export-Kennzeichen ohne Termin bearbeitet werden.

Anfahrt:

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