Zulassungsstelle im Landkreis Ostholstein

Adresse:

Lübecker Str. 41
23701 Eutin

Kontakt:

Fax:
04521-788-818
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Mo. bis Fr.: 07:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Do. 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr

Beachten Sie bitte die Notwendigkeit eines persönlichen Termins.

An gesetzlichen Feiertagen in Schleswig-Holstein sowie am 24.12. (Heiligabend) und am 31.12. (Silvester) hat der Fachdienst Straßenverkehr geschlossen.

Rezensionen:

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Lutz Winkler
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Renate Lohmann
Termin telefonisch bekommen, 15 min früher beim Amt sein, zum ummelden/Auto innerhalb 10 Min wieder draußen . Super , so schnell und auch noch eine freundliche Mitarbeiterin wo gibt es sowas noch Ich war begeistert
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Ralph Schiecke
Termin lt Internet zur Zeit nicht möglich, ich habe es für einen technischen Fehler gehalten, vor Ort jedoch die gleiche Aussage,Termine zur Zeit echt möglich und der Chef gibt heute um 12 Uhr Termine frei, mit Glück erhalte ich dann einen für die nächsten Tag, wenn nicht Pech gehabt. In welcher Bananenrepublik leben wir eigentlich inzwischen?
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Andreas
Ich habe mehrfach in der Zulassungstelle angerufen aber spontan niemanden erreicht, umso überraschter war ich über den Rückruf. Ich kann nur sagen das diese Zulassungstelle besonders freundlich , hilfsbereit und flexibel ist. Ich möchte mich herzlich bei den Mitarbeitern bedanken.
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SnipeZ_VibeZ
1. wozu habt ihr ein Telefon wenn niemand rangeht hab Tage versucht zu verschiedenen Zeiten anzurufen aber wie zu erwarten von eutin geht niemand ran. 2. Termine reservieren eine reinste Katastrophe 3. Personal unfreundlich wie keine Ahnung was. Fazit: Zulassungsstelle eutin ist die größte Katastrophe.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Für die Zulassungsstelle und Führerscheinstelle müssen Privatpersonen einen Termin online reservieren; in der Zulassungsstelle können lediglich Außerbetriebsetzungen (Abmeldungen), Kurzzeitkennzeichen und Export-Kennzeichen ohne Termin bearbeitet werden.

Anfahrt:

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