Zulassungsstelle im Landkreis Herzogtum Lauenburg

Adresse:

Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst

Öffnungszeiten:

Ohne Termin mit Wartezeit

Mo. – Fr.: 07:30 Uhr - 11:00 Uhr

Rezensionen:

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J W
Mal wieder ein Armutszeugnis deutscher Behörden. Ich habe über einen Händler einen Pkw gekauft und die Zulassung beauftragt. Der Antrag wurde vor 10 Tagen eingereicht. Eine telefonische Nachfrage heute ergab, dass noch rein gar nichts passiert ist. „Es liegt auf dem Stapel“ Mehr als 10 Tage für eine einfache Zulassung ist nicht akzeptabel.
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Uwe Bluemel
Die teilweise schlechten Bewertungen sind für uns/mich nicht nachvollziehbar. Habe meinen Sohn am 03.02.2026 bei der Zulassung und Anmeldung seines Pkw begleitet. Ein Termin konnte kurzfristig online bereits für die Nachmittagsstunden, um 14.30 Uhr, gebucht werden. Bei unserem Eintreffen, gegen 13.50 Uhr, haben bereits etliche Kunden auf dem Parkplatz gewartet. Um 14.00 Uhr wurde die Tür zum Gebäude geöffnet und ca. 10 Kunden gingen vor uns ins Gebäude. Nach einer kurzen Wartezeit von nur wenigen Minuten wurden wir von einer freundlichen Mitarbeiterin an einem der 3 geöffneten Schalter bedient. Obwohl wir den Termin erst für 14.30 Uhr hatten, wurde die Bearbeitung sofort anstandslos vorgenommen. Nach der Prägung und Abholung der Kennzeichenschilder vom Schilderdienst und der Abgabe bei der Mitarbeiterin mussten wir nur noch eine kurze Zeit warten, bis die Bearbeitung der Zulassung abgeschlossen war, so dass wir bereits um 14.29 Uhr rundum zufrieden wieder nach Hause fahren konnten. Herzlichen Dank.
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Ano Nymus
Telefon haben die nur zur Deko
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Shahab
Katastrophen Personal ! Nicht mal 1minute Kulanz zum abgeben NIE WIEDEE !!!!!!!!!!
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Jutta Hartgens
Bei meinem heutigen Termin bem Fachdienst Strassenverkehr musste ich wieder einmal feststellen wie unsagbar unfreundlich und unhöflich eine der Mitarbeiterinnen ist. Die Person die heute Nachmittag am Ausgabeschalter gearbeitet hat ist eine Zumutung. Habe noch nie bei einer Behörde so etwas unfreundliches erlebt. Alle die in der Warteschleife standen haben nur den Kopf geschüttelt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Stadt Elmenhorst

Elmenhorst liegt östlich des Sachsenwaldes und befindet sich etwa 6 Kilometer nordöstlich von der Stadt Schwarzenbek. Das Gemeindegebiet erstreckt sich in einer natürlichen Umgebung im südöstlichen Teil des Ostholsteinischen Hügel- und Seenlandes, das sich im Süden des Schleswig-Holsteinischen Hügellandes erstreckt. Von Norden her kommend, umfließt der Fluss Steinau das Gebiet der Gemeinde im Westen und setzt seinen Weg südöstlich fort, um schließlich bei Büchen in den Elbe-Lübeck-Kanal einzumünden.

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern