Zulassungsstelle im Landkreis Herzogtum Lauenburg

Adresse:

Kesselflickerstr. 2
21493 Elmenhorst

Öffnungszeiten:

Ohne Termin mit Wartezeit

Mo. – Fr.: 07:30 Uhr - 11:00 Uhr

Rezensionen:

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Leonie
Die eine Mitarbeiterin ist so eine Heldin,hat meinen Tag geretten!! Wirklich eine Queen.
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Nur Die Wahrheit
Also ich kann die ganzen negativen Bewertungen hier nicht nachvollziehen. Ich war heute das erste mal da um ein Auto umzumelden. Es war zwar schon vor der Öffnung super voll, aber die Mitarbeiter haben sehr zügig gearbeitet. Obwohl gut 20 Leute vor mir in der Reihe standen war ich nach nichtmal einer Stunde mit allem fertig und das OHNE Termin.
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Nils Osterhof (Neptuni21)
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henri kurtz
Ich war zur Fahrzeug Ummeldung vor Ort. Ich bin 30 Minuten vor Eröffnung da gewesen, da es ohne Termin dauern kann. Mit Termin soll es wohl echt schnell gehen. War nach Eröffnung auch relativ schnell dran. Die meisten vergessen ein Formular und dann kommt man früher dran. Also einfach nichts vergessen und dann geht alles jutsche. Der Prozess hat denn nicht lange gedauert ich habe meine Schilder abgegeben und musste dann draußen 30 Minuten mit einem Pieper warten. Alles in allem, ohne Termin und mit dem Wissen dass man warten muss und alles vorbereitet haben sollte, dauert es nicht länger als erwartet. Insgesamt vllt 1-2 Std. Die allermeisten Arzt Wartezimmer dauern länger. Es ist auf keinen Fall so schlimm wie viele behaupten. An sich funktioniert die Ummeldung auch online, bei mir musste ich allerdings vor Ort sein, da es Probleme gab.
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XerruX
Ich wollte mein Auto abmelden und ein anderes anmelden. Nach dem ich den fahrzeugschein I nicht hatte bzw. verloren hatte, wurde mir sehr nett und freundlich geholfen, so dass ich mein Fahrzeug doch noch anmelden konnte. Sehr nette und hilfsbereite Mitarbeiter dort! Viele Dank, immer wieder gerne.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Stadt Elmenhorst

Elmenhorst liegt östlich des Sachsenwaldes und befindet sich etwa 6 Kilometer nordöstlich von der Stadt Schwarzenbek. Das Gemeindegebiet erstreckt sich in einer natürlichen Umgebung im südöstlichen Teil des Ostholsteinischen Hügel- und Seenlandes, das sich im Süden des Schleswig-Holsteinischen Hügellandes erstreckt. Von Norden her kommend, umfließt der Fluss Steinau das Gebiet der Gemeinde im Westen und setzt seinen Weg südöstlich fort, um schließlich bei Büchen in den Elbe-Lübeck-Kanal einzumünden.

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern