Zulassungsstelle im Landkreis Dithmarschen

Adresse:

Stettiner Str. 30
25746 Heide

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:00 - 17:00 Uhr

Rezensionen:

Avatar
Max Mustermann
Die Mitarbeiter sind dort nett und hilfsbereit, so kannte ich das von anderen Zulassungsstellen nicht!
Avatar
ralf richard
Avatar
Runa Baars
Leider hatte ich bei meinem letzten Besuch ein paar unschöne Erfahrungen mit einigen Mitarbeitern. Wenn ich freundlich nachfragte, bekam ich oft unfreundliche Antworten. Außerdem musste ich mir einen zweiten Termin machen und einen ganzen Tag Urlaub nehmen. Das war schon etwas ärgerlich. Manche Mitarbeiter meinten zwar, ich könnte meine Sachen schnell abholen, weil sie schon seit Monaten da liegen. Wer zahlt mir denn dann den Sprit oder andere Kosten? Ich hoffe, dass sich die Situation in Zukunft verbessert.
Avatar
rolf siebert
Oha, hier scheinen sich wohl Bedienstete der Behörde persönlich angegriffen zu fühlen. Nein Frau L. um Euch geht es nicht. Die meisten von Euch, bis auf wenige Ausnahmen, machen hier einen guten Job. Der Vergleich mit dem Termin beim Arztbesuch ist wenig hilfreich. Hier kann es zu Notfällen kommen, was bei dem Amt zu 100% auszuschließen ist. Die Arbeiten bei der Zulassungsstelle sind bis auf wenige Ausnahmen zeitlich sehr gut zu kalkulieren. Wenn dann trotz festgeschriebener Termine Wartezeiten bis zu 1,5 Std. zu stande kommen stimmt etwas im System nicht! Die Verantwortung hierfür ist bei der Amtsverwaltung zu suchen! Hier besteht akuterHandlungsbedarf! Ich kann die Beschwerden sehr gut verstehen. Zumal es den Eindruck macht, das es niemanden der Verantwortlichen interessiert.Den sonst hätte sich sicher im Laufe der Zeit etwas geändert.
Avatar
rolf rolli
Dieses Amt ist unmöglich! Mindestens eine Woche vorher einen Termin buchen. Bei pünktlichem Erscheinen und Einbuchung trotzdem noch 1,5 Std. Wartezeit bis zur Bearbeitung für ein Kurzkennzeichen zur Tüv-Prüfung. Nach erfolgter Tüv- Abnahme wieder Termin machen zur Anmeldung, aber siehe da, keine freien Termine in den nächsten 10 Tagen!!!! Da fragt sich der Bürger: Was macht Ihr da??? Kann mich morgens jemand von Euch Bürokraten abholen und zur Arbeit fahren? Ich brauche hierfür leider ein Auto! Ihr seid wirklich das Letzte!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 7291_im

Renault Twingo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Grau

Sept. 2017
Schaltgetriebe
68.755 km
Benzin
Grau
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1382 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 120 €

8.948,00 €

( inkl.19% MwSt.)

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C
Finanzierungsangebot

ab 118 €

8.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern