Zulassungsstelle im Landkreis Dithmarschen

Adresse:

Stettiner Str. 30
25746 Heide

Öffnungszeiten:

Mo. - Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr
Donnerstag auch 14:00 - 17:00 Uhr

Rezensionen:

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rolf rolli
Dieses Amt ist unmöglich! Mindestens eine Woche vorher einen Termin buchen. Bei pünktlichem Erscheinen und Einbuchung trotzdem noch 1,5 Std. Wartezeit bis zur Bearbeitung für ein Kurzkennzeichen zur Tüv-Prüfung. Nach erfolgter Tüv- Abnahme wieder Termin machen zur Anmeldung, aber siehe da, keine freien Termine in den nächsten 10 Tagen!!!! Da fragt sich der Bürger: Was macht Ihr da??? Kann mich morgens jemand von Euch Bürokraten abholen und zur Arbeit fahren? Ich brauche hierfür leider ein Auto! Ihr seid wirklich das Letzte!
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Jasmin Lebrecht
Beim Arzt muss man meistens auch mit Termin eine ganze Zeit lang warten. Es ist wie es ist. Der Charakter mancher Menschen und purer Egoismus nervt. Ich hatte eine sehr humorvolle und gut gelaunte Mitarbeiterin des Amtes. Und außerdem: „Wie man in den Wald hineinruft, so schallt es heraus!“ Immer schön freundlich bleiben. 😉
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Rita der Tafelrunde
Unfreundlich und trotz Termin über eineinhalb Stunden Wartezeit Es wimmelt hier von Personen die wohl sehr unzufrieden mit ihrem Job dort sind und lieber ins Bürgi gehen würden. Allerdings sind die Reinigungskräfte immer sehr freundlich und gründlich 👍🏾 Da können einige Damen und Herren gern mal ins Praktikum Leider muss ich einen Stern vergeben um zu posten Verdient ist dieser nicht
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Westcoast BBQ Dithmarschen
Leider ist es nicht möglich in Dithmarschen ein erworbenes Auto zu überführen mit Kurzzeitkennzeichen. Kurzzeitkennzeichen können nur mit Termin beantragt werden, diese sind erst in der Regel nach 1 Woche zu bekommen. Leider kein guter Service was das betrifft! Auf Nachfrage in Zimmer 10 (Auf Fragen: So wie es auf einem Aushang steht) wird nur genervt reagiert.
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Andreas Jakubek
Online entspannter. Kurztermine nicht möglich

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Alle Anliegen können nur bei vorheriger Terminvergabe bearbeitet werden.

Anfahrt:

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