Zulassungsstelle in Stadt Leipzig

Adresse:

Prager Str. 136
04317 Leipzig

Kontakt:

Fax:
0341-123-8456

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Lars Großhennig
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Yuriy Matskiv
Ich kann die vielen negativen Bewertungen ehrlich gesagt nicht nachvollziehen. Meine Erfahrung war durchweg positiv. Bereits am Vortag erhielt ich eine Erinnerung an meinen Termin. Vor Ort wurde ich freundlich empfangen und verständlich darüber informiert, wohin ich gehen musste und wie der Ablauf ist. Die Ummeldung meines Fahrzeugs war in weniger als fünf Minuten erledigt – schnell, unkompliziert und professionell. Die Mitarbeitenden waren ausgesprochen kompetent, hilfsbereit und sehr freundlich. So wünscht man sich einen Behördengang. Herzlichen Dank für den hervorragenden Service – dafür vergebe ich sehr gerne fünf Sterne!
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Sa Ze
Vorstellung selbst für simpelste Vorgänge nur mit Termin. Terminvergabe über das Bürgertelefon nicht möglich, man wird auf die Onlinevergabe verwiesen. In der Onlinevergabe sind Termine genau von 11:00 Uhr bis 11:05 Uhr verfügbar, zu jedem anderen Zeitpunkt erhält man die Nachricht: "Es sind keine Termine vefügbar". Die iKFZ-Funktion sollte eigentlich funktionieren, aber auch dort erhält man nur die Nachricht: "Dieser Service steht online nicht zur Verfügung", obwohl es einer det zwei möglichen Online-Services ist, die angeblich möglich sein sollen. Absolut menschenunwürdig. Es wird einem nahezu unmöglich gemacht, seiner "Bürgerpflicht" nachzukommen. Selbst die Mitarbeiter sind angepisst.
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Mario
Nettes Personal, leider bekommt man keinen Termin. Traurig, dass eine Ummeldung über einen privaten Zulassungsdienst 4 Wochen dauert.
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DJ vanHellsing
Absolute Lachnummer diese Behörde!!! Terminvergabe innerhalb weniger Sekunden abgelaufen und somit unmöglich einen Termin zu bekommen. Es wird echt langsam Zeit das Straßenverkehrsämter durch KI ersetzt werden. Das würde so einiges beschleunigen... 1 Stern, weil 0 nicht geht...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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