Zulassungsstelle in Stadt Leipzig

Adresse:

Prager Str. 136
04317 Leipzig

Kontakt:

Fax:
0341-123-8456

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Simon Patzsch
Herzlichen Dank an Fr Stuhr die 5 Sterne sind nur für Sie!!! Sollten sich andere Mitarbeiter und auch Taemleiter ein Beispiel nehmen!!! Seit fast einen Jahr kampf endlich die Zulassung. Noch vielen vielen dank
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Gabi Hippe
Bis auf heute leider nicht funktionierende Fahrstühle in Haus 1 ist alles gut organisiert.
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Ronny
Gute Erfahrung gemacht! Die Mitarbeiterin an Schalter 19 war extrem freundlich, hilfsbereit und sehr engagiert. Mein Problem konnte zügig und unkompliziert gelöst werden. Großes Lob an Sie und den erstklassigen Service – vielen Dank!
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Mini Noot
Ich möchte mein Auto verkaufen und bin mir unsicher, wie alles funktioniert. Ich bin eine Privatperson und hab noch nie ein Auto verkauft. Ich dachte, es wäre eine gute Idee, einfach mal anzurufen, um herauszufinden wie alles funktioniert. Fehlanzeige. Eine unfassbar unmotivierte und unfreundliche Frau geht ans Telefon und ist nicht in der Lage irgendetwas zu beantworten. Bzw. Sie hatte offensichtlich keine Lust. Man muss ihr jede Info aus der Nase ziehen und selbst dann bekommt man nur schwammige Antworten. Chat GPT hat mir jetzt erklärt, wie es geht. Ihr habt in euren Behörden Angst davor, dass eure Jobs von KI geklaut werden? Dann solltet ihr euch vielleicht mal ein bisschen mehr Mühe in eurem Job geben.
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C M
Unter aller Sau muss ich sagen, eine Schande für Leipzig. Termin heißt nicht dss man zu der Zeit auch dran kommt und dann geht kein Fahrstuhl. Schön bis in die 4 Etage und das wo ich eine Gehbehinderung habe, die Sicherheitsmenschen völlig Lustlos und genervt. Man sollte hier vieles Ändern es ist nicht mehr auszuhalten

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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