Zulassungsstelle in Stadt Leipzig

Adresse:

Prager Str. 136
04317 Leipzig

Kontakt:

Fax:
0341-123-8456

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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M D
Das mit der Terminvergabe hat doch ein System liebe Mitbürger. Schaut doch Mal über Tellerrand und überlegt warum man keine Autos mehr zugelassen bekommt. Selbst die Zulassungsdienste haben mittlerweile wahnsinnige Wartezeiten. Die Stadt baut demnächst wieder Stellen ab weil die Stadt sparen muss. Das alles geschieht doch nicht einfach so. Leute klein halten, die sollen alle nur Fahrrad oder öffentliche Verkehrsmittel nehmen etc. Ikfz sollte mal jemand mit Plan involviert werden! Nicht jeder hat eine Kreditkarte. Wie wäre es mit PayPal, Klarna oder die gute alte EC Karte?. Aber insbesondere die Stadt Leipzig hängt wieder hinterher. Wie das Sozialamt - die haben auch ein Wissensstand von 1970 in Sachen Medizin und Gesundheit. Am Fachkräftemangel kann es ja nicht liegen. Das Personalmanagement von der Stadt Leipzig würde ich gerne mal kennen lernen.
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René Lehmann
Unfassbar, wie dieses Unternehmen arbeitet !! 🤬🤬🤬 So möchte ich mal Urlaub machen !!!! Man wartet wochenlang, daß das Auto angemeldet wird, ich habe dadurch Arbeitsausfall, komme nicht auf Arbeit und mir wurde deswegen mit der Kündigung gedroht !!! 🤬🤬🤬🤬
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steffen behnke
Keinen Stern von mir. Katastrophe mit der Terminvergabe. Das ist kein Service. Termine sind online nicht zu bekommen.
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Marvin Lohse
Einen Termin zu bekommen ich sehr schwer, vorallem bei mehreren Anliegen. Einzelne Terminvergabe war leichter, allerdings geht pro E-Mail nur ein Termin pro Tag. Bei 3 Anliegen, soll ich 3x zu euch kommen? Naja 2 Termine fast gleiche Uhrzeit über 2 E-Mails bekommen, ging auch. PO Positiv: die nette Dame hat beide Termine verbunden und bearbeitet und sogar mein 3. Anliegen gleich mit erledigt. Danke Man merkt die Führerscheinbehörde ist stets bemüht, sich weiter zu entwickeln. (Ob Online, per Post/Postbox) bei der Terminvergabe haperts noch.
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KARISTES
Der Zustand in dieser Behörde ist wirklich nicht mehr tragbar! Um als Bürger an einen Termin zu kommen, muss man scheinbar einen Zulassungsdienst gründen und entsprechende Opfergaben vor dem Altar der Zulassungsstelle ablegen und mehrfach den heiligen Leiter der Fahrzeugbriefe lobpreisen. Spaß bei Seite, man wird also gezwungen, Termine über private Zulassungsdienste zu buchen, bzw. die Zulassung von einer dieser Firmen machen zu lassen. Diese Firmen haben immer freie Termine bei dieser Behörde. Ich werde als dazu gezwungen, einen Verwaltungsakt als Bürger dieser Stadt über eine private Firma für entsprechendes Entgelt abwickeln zu lassen! Eine Firma die von der gleichen Behörde bevorzugt wird (ohne je an einer fairen Ausschreibung oder dergleichen teilgenommen zu haben) . Mir brauch hier keiner kommen mit" die haben aber die Termine aber Monate im voraus gebucht". Das kann ja sein, der "Alltag" eines normalen Bürgers sieht aber deutlich anders aus , der kauft ein KFZ und will es entsprechend zeitnah zulassen können. Das kann man nur selten Monate im Voraus planen, entsprechend realitätsfremd ist diese Argumentationskette. Vor 5 Jahren hat das deutlich besser funktioniert! Die Sachbearbeiterebene will ich hier nicht kritisieren, diese Situation haben Personen auf anderen Ebenen fabriziert.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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