Zulassungsstelle in Stadt Leipzig

Adresse:

Prager Str. 136
04317 Leipzig

Kontakt:

Fax:
0341-123-8456

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Lisa Seliger
Ich bin hier immer sehr zufrieden. Jetzt erst habe ich Montag zur Terminfreigabe einen Termin für den darauffolgenden Mittwoch zu meiner bevorzugten Zeit bekommen. Ich wurde unten wie immer freundlich empfangen und mir wurde gesagt, wo ich mich einfinden darf. Ich kam pünktlich zum Termin dran und war insgesamt nach 40 min wieder draußen, inklusive Schilder drucken lassen außerhalb des Gebäudes. Die Beamtin war auch sehr freundlich und ich komme immer wieder gern.
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Radosław Schmidt
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Anika Mähler
Selten so viel offene Unzufriedenheit und fehlende Professionalität erlebt wie bei dieser Mitarbeiterin an dr KFZ-Zulassungsstelle. Der Umgang war von Anfang an herablassend, belehrend und unangenehm. Private telefonische Gespräche mit Kolleg:innen über Urlaubs- und Feiertagsplanung während des Bürgerkontakts sind an Unprofessionalität kaum zu überbieten. Die Arbeitsweise war extrem langsam und wirkte wenig routiniert. Dazu der Anspruch, dass man als Bürger still dasitzt und zuschaut, wie im Schneckentempo am PC gearbeitet wird. Ich wurde sogar aufgefordert, mein Handy wegzulegen – völlig realitätsfern. Wenn Termine ausschließlich während regulärer Arbeitszeiten stattfinden, können sich viele Menschen nicht leisten, ihre Zeit genauso ineffizient zu verbringen wie die Dame dort. Außerhalb dieses Behördenkosmos arbeiten Menschen unter Zeitdruck und deutlich effizienter. ;) Da muss sie damit leben, dass ich 10 Mails beantworte in der Zeit in der sie 3 Nummern in 1 Formular eingibt. Erst im Nachhinein rundet die Organisation das Bild ab: Die Terminbuchung ist unterirdisch. Trotz festen Termins musste ich über 40 Minuten warten. Offenbar dienen Termine hier lediglich der Zierde. Kein Wunder bei den Arbeitsabläufen. Als wäre das nicht genug, darf man für die Kartenzahlung in ein anderes Stockwerk laufen. Bürgerfreundlichkeit sieht definitiv anders aus. Insgesamt ein Paradebeispiel für schlechten Bürgerservice. Wer hier Personalverantwortung trägt, sollte dringend Schulungen anbieten – zu professioneller Kommunikation, effizientem Arbeiten mit moderner Technik und der klaren Trennung von Privatem und Beruflichem. So ein Auftreten ist schlicht inakzeptabel. Zum Glück wird diese mittel-alte Frau vermutlich bald in Rente sein und das Problem löst sich von selbst. Dann kann sie ihre Machtspielchen im Altersheim bei den jungen sie pflegenden Frauen ausüben, die sich dafür nicht interessieren werden. Tut mir leid, wenn man jahrelang ein so unerfüllenden Job ausüben muss und diese Unzufriedenheit an der Bürgerin auslässt. Alles Gute!
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Kai
Ich musste gestern zum Pflichtumtausch meines Führerscheins. Es hat alles super funktioniert und unser Sachbearbeiter Herr Seifert war nicht nur freundlich und professionell sondern wirklich sehr hilfsbereit. Die Damen und Herren, die dort arbeiten haben sich weder den z.B. Pflichtumtausch, das Anmeldesystem oder aber den woraus auch immer resultierenden Personalengpass ausgesucht.
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Senga Sengana
Nach meiner miserablen Erfahrung vor einigen Jahren habe ich meinen gestrigen Besuch als sehr positiv erlebt. Alle Angestellten, sowohl am Einlass als auch am Schalter, waren ausgesprochen freundlich und hilfsbereit. Es gab wegen meiner Versicherung unvorhergesehene Komplikationen und es war schon spät, dennoch war die für mich zuständige Dame total geduldig und nett, obwohl sie deswegen erst später in den Feierabend gehen konnte. Ich habe das Amt trotz der problematischen Situation mit einem Lächeln und guter Laune verlassen. Einen Stern ziehe ich wegen der langen Wartezeiten ab, aber dafür können die Leute da ja nichts.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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