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Zulassungsstelle in Stadt Leipzig

Adresse:

Prager Str. 136
04317 Leipzig

Kontakt:

Fax:
0341-123-8456

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Alexander Kiel
Der Leiter für die Zulassungsstelle und die Terminvergabe soll sich schämen und im Boden versinken. Wenn ich mein Handwerksbetrieb so führen würde, wäre ich längst vor lauter Klagen hinter Gittern gelandet. Ich benötige einen Termin, um ein Betriebsfahrzeug anzumelden, um dann mit dem Werkzeug zu den Kunden Fahren zu dürfen. Ich muss wie ein Bettler drei mal die Woche um 15 bzw. 11Uhr am Rechner sitzen und hoffen, dass mir keiner den Termin vor der Nase wegschnappt, weil ich die Daten nicht innerhalb von Sekunden rechtzeitig eingegeben habe. Digitalisierung heiß in der Welt der Industrie und Handwerk, Vereinfachung und Beschleunigung! Wirtschaftswunder- digitale Zulassungsbehörde!
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Basel Alroas
20 Tage Wartezeit für den Termin zur Fahrzeugzulassung
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Mohsine Baidar
Termin ? Kannst vergessen...
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Philipp
Verdient wären 0 Sterne. Es dauerte 1 Monat mein Fahrzeug zuzulassen. In der Zeit bin ich umgezogen und habe mich umgemeldet. Mein Autohändler hat daraufhin in diesem Saftladen angerufen und den Sachverhalt, mit der Bitte die Papiere zurückzusenden, geschildert. Antwort war „Wir machen das jetzt in Leipzig, da der Vorgang eh bald bearbeitet wird.“ 2 Wochen später kommt ein Schreiben, dass mein Fahrzeug nicht zugelassen werden kann, da ich ja in einer anderen Stadt gemeldet bin. Fazit: 1,5 Monate konnte ich mein Fahrzeug nicht nutzen… funfact in der neuen Stadt hat die Anmeldung 1 Tag, 1 TAG gedauert. Ich habe noch nie so etwas schlechtes erlebt!
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Florian B
Die schrecklichste Stadt der Welt, was Auto Anmeldungen betrifft, es sind nie Termine verfügbar, aber gut es ist Leipzig, die selbst wie Behörden zeigen was für ein Witz diese Stadt darstellt. Es kann doch nicht so schwer sein, genug Personal einzustellen(gut die muss man bezahlen, aber heutzutage möchte man dies auch nicht mehr)

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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