Zulassungsstelle in Stadt Leipzig

Adresse:

Prager Str. 136
04317 Leipzig

Kontakt:

Fax:
0341-123-8456

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Barkas SMH
Diese Behörde ist wirklich das allerletzte, selbst ein Stern ist hier einer Zuviel. Am 6.11.24 war im Autohaus die Übergabe meines neuen Fahrzeuges geplant und ich habe es bis heute den 15.11.24 noch immer nicht bekommen weil dieses Amt es einfach nicht auf die Reihe bekommt ein Auto zuzulassen! Vor Corona dauerte die Zulassung 1-2 Tage jetzt warte ich schon seit Wochen um endlich mein Auto abholen zu können! Jeden Tag ruft man vergeblich im Autohaus an um wieder zu hören die Zulassungsstelle hat es nicht bearbeitet, was machen eigentlich die Damen und Herren den lieben langen Tag??? Es gibt Menschen die sind auf ihr Fahrzeug dringend angewiesen und das muss endlich in den Köpfen dieser angestellten ankommen!!!!!
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Stefan Schmidt
Ich habe am 20.10 alles über den Zulassungsdienst abgegeben und bis heute keine Zulassung!
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Klaus Wiegand
Haben am 22.10.24 ein neues Auto gekauft und uns sehr darüber gefreut, aber mit Zulassung in Leipzig Freude dahin. 3 bis 4 Wochen für eine Zulassung ist beschämend. Steuern der Bürger werden sofort eingezogen. Ein Skandal.!!!
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G.Fr. 1845 (g.fr.1845)
KFZ Zulassungsbehörde Leipzig, die Unfreundlichkeit hat einen Namen. Sollten die Kolleginnen nicht froh sein einen Job im öffentlichen Dienst zu haben, der auch noch relativ gut bezahlt wird ? Dies Geld wird von unseren Steuerzahlungen mitgetragen.. Aber dies wird den netten Kolleginnen wahrscheinlich sehr oft schon gesagt worden sein. Geändert hat sich nicht viel. Warum muss man so schlecht gelaunt die Arbeit verrichten ? Nein, dies müssen Sie nicht, denn wenn man so schlecht drauf ist, sollte man vielleicht über eine Veränderung nachdenken., wo man seinen Mitmenschen nicht so zur Last fällt.
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Gustav Vogel
Online einen Termin zu bekommen ist fast unmöglich. Da muss man richtig Glück haben. Zulassung kann bis zu 4 Wochen dauern. Was ist das für ein Service? In anderen Kommunen kann man man taggleich erledigen. In Leipzig wie immer alles unerträglich lange und kompliziert…

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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