Zulassungsstelle in Stadt Dresden

Adresse:

Hauboldstr. 7
01239 Dresden

Kontakt:

Fax:
0351-488-8009

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Faris_Der Reiter
Die Dame bei Rezeptionistin hat gar nicht geholfen. ?Warum ist Sie da !Parken für Fragen auch Zuzahlung
Avatar
Heiner Keiner
Eine weitere dysfunktionale Behörde in einem Land in dem es an dysfunktionalen Behörden wahrlich nicht mangelt. Für die (enteignende) Selbstbeschäftigungs-Maßnahme "neuer Führerschein" benötigte diese Behörde fast 5 Monate. Versprochen waren max. 6 Wochen. Die Jungs dort (gemeint natürlich m-w-d!) haben aber noch ein weiteres moderner-Rechtsstaat-Highlight in petto: Das ohne Not aufgezwungene neue Dokument wird weder digital noch postalisch übermittelt, es muss persönlich abgeholt werden. Das wiederum ist nicht nächste oder übernächste Woche, sondern tatsächlich schon nach weniger als 2 Monaten möglich!! Für diese Hochleistung von sündteurer EU- und DE-Bürokratie gibt es von mir einen Vierfach-Applaus!!!!
Avatar
Achszählergrundstellung
Absoluter Drecksladen. Es hat nach meine Fahrprüfung ein halbes Jahr gedauert bis ich meine Führerschein erhalten habe. Einer wusste nicht was der andere tut, mir wurde sämtliche Telefonnummern gegeben, wo ich nie jemanden erreicht habe. Bestimmt 50x angerufen und Mails geschrieben und ändert bitte dieses schreckliche Warteschlangenmusik ich habe Albträume von euch. Der Parkplatz ist auf einem Baumarktgelände 500 m entfernt. Die Behörde selbst möchte euch Abzocken, bitte meidet dieses Haus solange es geht!
Avatar
Biker Andy
Avatar
Ulrich Walter
Ich kam genau zu dem vereinbarten Termin dran. Das nächste Mal komme ich dann nicht so viel eher, um Parkgebühr zu sparen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 7291_im

Renault Twingo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Grau

Sept. 2017
Schaltgetriebe
68.755 km
Benzin
Grau
66kW (90 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1382 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 120 €

8.948,00 €

( inkl.19% MwSt.)

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C
Finanzierungsangebot

ab 118 €

8.990,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern