Zulassungsstelle in Stadt Dresden

Adresse:

Hauboldstr. 7
01239 Dresden

Kontakt:

Fax:
0351-488-8009

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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William Ak
Set 6 wochen versuche ich es unter allen 5 angegebenen Telefonnunmern, nur erreichbar ist da niemand.
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Jens Borchert
Freundlichkeit sieht anders aus
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Florin Oprea
Termin heute um 9:00 Uhr. Ich kam um 8:45 Uhr an und fragte an der Rezeption: Warten Sie unten und schauen Sie auf den Bildschirm. Um 9:15 Uhr wurde meine Nummer nicht angerufen. Ich ging zur Rezeption und eine andere Person wies mich auf die Etage, zu der ich gehen sollte. Ich ging in den 2. Stock, setzte mich in die Schlange, wartete und trat dann ein. Nachdem ich die Dokumente überprüft hatte, wurde mir gesagt, dass es sich um das falsche Büro handelte. Gehen Sie nach unten. Ich ging ins Erdgeschoss und eine junge Dame sagte mir, ich müsse in den 1. Stock gehen und eine Quittung holen. Ich konnte keine Quittung bekommen, ich ging nach unten und da sah ich meine T2-Nummer auf dem Bildschirm und Schalter 18. Der Angestellte lehnte mich ab, sprach am Telefon und ging dann mit mir in den 1. Stock und gab mir eine Quittung. T1 und T 4 wurden nicht auf dem Bildschirm angezeigt. Es war bereits mehr als eine Stunde vergangen, ich ging hinein und fand am Schalter 28 eine freundliche Person, die das Problem der Erneuerung meines Führerscheins in fünf Minuten löste. Nach fast anderthalb Stunden ab der geplanten Zeit konnte ich bezahlen und gehen. Seltsame Organisation.
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André W.
Meine Papiere wurde im Ausland gestohlen, laut Dresdner Polizei reicht die Diebstahlbescheinigung aus dem Ausland um hier neue Papiere zu bekommen, das hat beim Personalausweis auch funktioniert, hier nicht, weil die Dame zwar eine sehr gut bezahle Beamtin ist, aber aus dem englischsprachigen Dokument nicht rauslesen konnte, das auch wirklich mein Führerschein gestohlen wurde, das geht nur auf deutsch (wörtliche Begründung), das glaubt man nicht. 1 Tag Urlaub genommen, 2x quer durch Dresden gefahren, danke dem abgehoben Dienstleister, für nichts.
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Paul H.
Selbst 1 Stern ist schon zuviel, wenn es negative Sterne gäbe, dann müsste es nicht nur 5 davon geben.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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