Zulassungsstelle in Stadt Dresden

Adresse:

Hauboldstr. 7
01239 Dresden

Kontakt:

Fax:
0351-488-8009

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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M4RV1N2310
Da ich kurzfristig einen internationalen Führerschein benötigte, habe ich mich vorab telefonisch erkundigt. Ich konnte spontan und ohne Termin vorbeikommen und kam nach kurzer Wartezeit dran. Super freundliche Dame am Empfang sowie bei der Bearbeitung. Ich bin sehr dankbar, dass alles so schnell und unkompliziert geklappt hat.
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Frank Richard Diehlmann
Absolute Vorbild-Behörde – besser geht’s kaum! Ich hatte heute (22.12.) einen Termin bei der Fahrerlaubnisbehörde der Landeshauptstadt Dresden zur Beantragung eines neuen EU-Führerscheins – und bin wirklich begeistert. Die Online-Terminvergabe lief reibungslos, inklusive praktischer Erinnerung am Vortag aufs Handy. Vor Ort hat alles ebenso gut funktioniert: Ankommen, QR-Code am Board scannen, kaum Wartezeit. Ganz besonders möchte ich Frau Glashagen hervorheben: sehr freundlich, herzlich und professionell – man fühlt sich sofort gut aufgehoben. Die Atmosphäre war angenehm und entspannt, die Beratung zudem super hilfreich. Dazu gab es direkt einen sauber ausgefüllten Abholzettel mit Datum – einfach perfekt organisiert. Nach nicht einmal zehn Minuten war alles erledigt. So wünscht man sich Behörde: effizient, klar, freundlich. Vielen Dank – ganz klare 5 Sterne!
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M. A.
Sehr groß und gut ausgeschildert.
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Patrick Anders
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Copter Pilot
Haben meinen Führerschein nicht finden können und haben telefonisch unmögliche Wartezeiten. Wenn man sie mal erreicht hat haben sie dann leider oft auch keine Ahnung und man wird wieder weitergeleitet. Und wartet wieder 30 min. Daher leider sehr unbefriedigend.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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