Zulassungsstelle in Stadt Dresden

Adresse:

Hauboldstr. 7
01239 Dresden

Kontakt:

Fax:
0351-488-8009

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Tomas Müller
Ich wollte das Vorurteil mal wiederlegen und ging persönlich hin, obwohl es per Post auch geht, entgegen meiner Meinung gehe nie zum Amt, wenn es nicht unbedingt notwendig ist. Aber die vorherrschende Meinung ist vollkommen richtig und noch untertrieben. Meine Fahrerlaubnis wurde ungültig gemacht, obwohl die Zwangskarte erst in 8 Wochen versendet wird, aber im gleichen Zug wurde mir eine vorläufige offeriert gegen Gebühr und natürlich nur in Dunkeldeutschland gültig. Ich werde also weiterhin diese Zwangsämter meiden. Parkplätze wie beschrieben gegen Gebühr, deswegen Parkplatz leer oder keiner bezahlt.
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Max Mustermann
Die erste Frechheit ist das man bei einer staatlichen Behörde Parkplatzgebühren bezahlen muss. Hinzu kommen noch die immerzu schlecht gelaunten Mitarbeiter. Aussicht auf Besserung gibt es wenn im Rahmen der Geldsparmaßnahmen dieses Amt aufgelöst wird.
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MateE
wirklich so ein schlimmer und schrecklicher laden, meiner meinung nach die schlechteste behörde, die es gibt. man zahlt für jeden dreck bearbeitungsgebühren von 12,95 auf rechnung (z.B. anscheinend wurde beim antrag stellen für meinen führerschein die falsche schlüsselzahl angegeben (meiner meinung nach nicht weil da gibts ja nicht so viele aber ok) und um diese zu ändern wurden mir entsprechende bearbeitungsgebühren auf rechnung gestellt (da werden 13 euro berechnet um eine zahl im rechner zu ändern, was jeder dulli kann), ein weiters mal musste ich bezahlen, da ich aus krankheitsgründen meines fahrlehrers die fahrschule wechseln musste und dies nun neu vermekrt wurden musste (das kann niemals 13 euro kosten, allein der zeitaufwand für eine/n angestellte/n kann nicht so teuer sein)). was mich auch extrem nervt ist das man für den führerschein (eine plastikkarte) über 100 euro zahlen muss (nicht mal ein perso oder reisepass, die ja offensichtlich mehr wert sind, da sie verschiedene sicherheitsfaktoren erfüllen müssen etc… ist so teuer; und dies muss man auch direkt zu beginn machen (also ein zinsloser kredit eigentlich)) aber gut man nimmt ja eh schon viel geld in die hand das ist dann am ende auch nicht der tropfen der das fass zum überlaufen bringt. aber das vergammeligste ist dann, dass wenn man den führerschein mit 17 macht (also begleitetes fahren) man erstmal so einen ersatz fphrerschein bekommt (einen a5 zettel) mit dem man mit begleitung nun fahren darf. die führerscheinstelle möchte diesen nun einem zuschicken oder man holt ihn ab (die öffnungszeiten sind so vergammelt und arbeitszeitbetrugmäsig, was es für normal arbeitende oder schüler/innen fast unmöglich macht, wenn man nicht direkt daneben wohnt. zudem muss man dann ewig warten obwohl man sogar einen termin gemacht hat - ok das ist überall so also egal). aufjedenfall denkt man dann man bekommt den führerschein zum 18. geburtstag zugeschickt weil man sagt, dass man das möchte. dies passiert aber nicht. die heinis fangen anscheinend erst daran zu arbeiten sobald man 18 ist (ich habe eine email geschrieben und gefraht wann der denn mal ankommt). dann dauert der versand 2-3 wochen (mit was schicken die das??? sind die gammlig? ein persönlicher bote wäre schneller oder ich lauf da hin und bin schneller, selbst ein krabbelkind was nicht laufen kann schafft den weg schneller und ein normaler versand wie dhl ja logischerweise auch (da würde das max. 3-4 werktage dauer, denn es ist ja auch nur ein brief) also schlussfolgernd liegt das problem nicht beim versand sonder bei denen selber und die sind einfach zu gammlig sich da bisscher eher drum zu kümmern. immerhin kann man jetzt mit dem a5 zettel führerschein auch schon alleine fahren. im endeffekt ist es auch sinnlos sich aufzuregen und die haben wahrscheinlich alle so viel zu tun, dass es einem leidtut. ich kritisiere hier auch eher nicht das individuum was vor ort hockt sonder das ding im großen ganzen und das system, was es sich selber sehr umständlich macht. leider gibt es auch keine alternative, außer den führerschein nicht zu machen. vielleicht war es bei mir auch nur so nervig aber von außem betrachtet sind dort viele prpbleme leicht zu lösen, was am ende dann alle glücklicher macht… anhängend muss man erwähnen, dass wir nicht mehr 1970 leben und man sein auto in der ddr gefühlt zu geburt anfragen muss, da das so lange dauert, sonder in 2025!!! es kst alles nicht so schwer und deep ehrlich
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Veronika Hoffmann
Zügige und freundliche Bearbeitung
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Sven P
Freundliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, sehr schnell in der Bearbeitung (internationaler Führerschein).

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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