Zulassungsstelle in Stadt Chemnitz
Adresse:
Düsseldorfer Platz 1
09111 Chemnitz
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Alexa Tannert
Ich muss sagen, ich war positiv überrascht. Schöner, großer Wartebereich. Alles ist modern eingerichtet und vieles lief automatisch ab. Die Beschilderung zu den Kassen, Büroräumen etc. ist ebenfalls gut angelegt. Nettes Personal, das einem bei Fragen weiterhilft. Ich hatte vorab einen Online-Termin gebucht und war tatsächlich sehr pünktlich dran. Die Ab- und Anmeldung des Fahrzeuges war problemlos. Die Kollegin war sehr freundlich und wir hatten auch ein bisschen Spaß bei der Sache. Nach ca. 20 - 25 Minuten (wie vorher angegeben) waren wir fertig. Kann ich wirklich nur empfehlen!
Robin Weiß
Eine der besten Zulassungsstellen, die ich kenne. Durchweg nette und kompetente Mitarbeiter/innen, gute Erreichbarkeit und bürgerfreundliches und lösungsorientiertes Entgegentreten. Vielen Dank, immer wieder gerne!
Jeremy Speer
Fahrerlaubnisbehörde: Die Mitarbeiter sind alle freundlich, wenn man zu Ihnen freundlich ist. Da kann man nicht meckern.
Was aber mit den Terminen los ist, dass kann sich kein Mensch erklären, nicht mal die Mitarbeiter vor Ort.
Zu jeder Öffnungszeit werden 10 Wertmarken ohne Termin vergeben.
ergo wer um 7:30 vor der Tür steht, dann in die 2 Etage rennt, dort direkt rechts abbiegt und am Automaten der erste ist hat Glück.
Super System.
Wobei? Eigentlich gibt es ja ein online system, dass ist nur leider 3 Monate im vor raus ausgebucht, und deswegen werden einfach gar keine Termine Online angezeigt, wenn man anruft, kriegt man aber einen (in 3 Monaten)
Da ist Option 1 schon wesentlich aufregender so früh am Morgen.
Für einen internationalen Führerschein also 3 Monate warten, oder beten der erste bei den Wertmarken zu sein. Mir tun alle Fahrschüler leid, die sich das gerade geben müssen. Rennt wirklich einfach hoch, ab zum Automaten und seit vor der Öffnungszeit da, ist besser als 3 Monate zu warten.
Truth Solo
Seit Wochen versuche ich den Fahrerlaubnisantrag für die Erweiterung meines Führerscheins abzugeben.
Nicht nur das Online kein Termin zu vereinbaren ist, 5 min nach Öffnung sind auch schon alle Wartemarken für den Tag leer.
E-Mails werden anscheinend komplett ignoriert und am Telefon konnte mir auch niemand helfen.
Zumindestens das Personal war nett.
chemnitzer83
Ich habe heute die kfz Anmeldebehörde besucht und möchte mich für die außerordentliche Freundlichkeit von Fr. Bauer bedanken.
Gern wieder.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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