Zulassungsstelle in Landratsamt Vogtlandkreis

Adresse:

Reichenbacher Str. 34
08527 Plauen

Kontakt:

Fax:
03471-392-42768
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Der Zugang ist vorrangig nach Terminvereinbarung möglich.
Zu den Öffnungszeiten besteht in dringenden Fällen zusätzlich die Möglichkeit, Angelegenheiten ohne Terminvereinbarung zu erledigen. Hier steht nur eine begrenzte Anzahl Tickets zur Verfügung und es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Montag:
9:00 - 12:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Dienstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Mittwoch:
9:00 - 12:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Donnerstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Samstag:
9:00 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Rezensionen:

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Karsten Santanius
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Stefan Gloser
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GreeenMonkey
Ich wollte heute ein Auto zulassen. Dies ging leider nicht, als ich fragte ob ich es auf meinen Mann zulassen könne bekam ich als Antwort: "nein, sowas machen wir hier nicht." Nach Rücksprache mit dem Zollamt wurde mir gesagt, dass das kein Problem sei. Der Ton des Herren von der Zulassungsstelle was sehr unangemessen und nachdem ich mit dem Zoll gesprochen hatte war es schon 12:01 Uhr. Also geschlossen. Danke liebe Behörde.
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Felix Mu
Ich hatte bereits mehrfach mit der Zulassungsstelle in Plauen zu tun und durchweg positive Erfahrungen gemacht. Wenn man freundlich auftritt und alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorlegt, gibt es aus meiner Sicht keinerlei Beanstandungen. Seit der Einführung der Online-Terminbuchung verlaufen die Abläufe zudem sehr zügig – die Wartezeiten betragen in der Regel weniger als zehn Minuten. Auch die Kommunikation per E-Mail und Telefon ist hervorragend organisiert und stets zuverlässig. Besonders positiv hervorheben möchte ich, dass sogar mein Wunsch nach einem kurzen Kennzeichen problemlos umgesetzt wurde. Vielen Dank für den stets freundlichen und kompetenten Service.
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Patrick Lee

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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