Zulassungsstelle in Landratsamt Vogtlandkreis

Adresse:

Reichenbacher Str. 34
08527 Plauen

Kontakt:

Fax:
03471-392-42768
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Der Zugang ist vorrangig nach Terminvereinbarung möglich.
Zu den Öffnungszeiten besteht in dringenden Fällen zusätzlich die Möglichkeit, Angelegenheiten ohne Terminvereinbarung zu erledigen. Hier steht nur eine begrenzte Anzahl Tickets zur Verfügung und es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Montag:
9:00 - 12:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Dienstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Mittwoch:
9:00 - 12:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Donnerstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Samstag:
9:00 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Rezensionen:

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Bo Wi
Empfehlenswert
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nx1_ mk3
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Einfachnurich
Ich war erstaunt wie kompetent, sehr freundlich und hilfsbereit ein Mitarbeiter der Plauener Zulassungsstelle heute einen nicht alltäglichen Fall bearbeitet und sofort gelöst hat...ich hatte 11 Uhr einen Termin und wurde an den Mitarbeiter Uwe G. verwiesen. Mein Fall wurde sofort zur vollsten Zufriedenheit geklärt von ihm und ich möchte mich hier nochmals auf diesem Wege bei ihm bedanken. So sollten Mitarbeiter in den Behörden arbeiten 👍🏼
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Ceasar Salad
Also ich kann mich nicht beschweren. Nach ca 5 minuten in der Warteschleife, meldete sich eine freundliche Dame und fragte nach meinem Anliegen. Kfz Ummeldung nach Umzug aus einem anderen Landkreis. Kennzeichen bleiben die gleichen. Ich bekam einen Termin zwei Tage später am Vormittag. Dann erhielt ich eine Terminnummer. Auf meine Nachfrage was ich mit der Nummer tun solle, wurde mir dann, immer noch sehr freundlich, erklärt wie der Ablauf zum Termin aussieht und wann und wo man dann diese Nummer verwendet. Zudem wurde ich darauf aufmerksam gemacht, das der Termin ein maximales Zeitfenster von -10 bis + 10 Minuten hat. Wer früher kommt muss halt etwas warten bis er sich einloggen kann. Wer später kommt hat Pech gehabt. Dann verfällt der Termin ersatzlos. Also sollte man das unbedingt in seine Planung mit einbeziehen. Ebenso wurden mir auch nochmal alle erforderlichen Unterlagen genannt. Kurz, ich weiß wann, wo und was ich machen muss und was ich mitnehmen soll. Mehr kann man beim besten Willen nicht erwarten.
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Kirill Mytsyk
Unfreundlich, und gar kein Verständnis von Menschlichkeit. Mitarbeiter haben keine Lust auf Arbeit.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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