Zulassungsstelle in Landratsamt Vogtlandkreis

Adresse:

Reichenbacher Str. 34
08527 Plauen

Kontakt:

Fax:
03471-392-42768
Termin Online vereinbaren

Öffnungszeiten:

Der Zugang ist vorrangig nach Terminvereinbarung möglich.
Zu den Öffnungszeiten besteht in dringenden Fällen zusätzlich die Möglichkeit, Angelegenheiten ohne Terminvereinbarung zu erledigen. Hier steht nur eine begrenzte Anzahl Tickets zur Verfügung und es ist mit Wartezeit zu rechnen.

Montag:
9:00 - 12:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Dienstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 17:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Mittwoch:
9:00 - 12:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Donnerstag:
9:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Freitag:
9:00 - 12:00 Uhr (vorrangig nach Terminvereinbarung)

Samstag:
9:00 - 12:00 Uhr (nur nach Terminvereinbarung)

Rezensionen:

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C. H.
Am Ticketschalter abgewiesen wurden, weil nicht genug Tickets zur Verfügung sind. Was soll das? Wozu gibts sowas? Vor Ort wurde mir gesagt, dass ich einen Termin hätte machen sollen. Erstens, zu den Zeiten für mich sowieso unmöglich. Zweitens, wusste ich das vorher nicht. Öffnungszeiten nachgeschaut und bin los. Bin nicht mal aus Plauen, fahre 30min. Habe mir kurzfristig 1 Tag Urlaub genommen. Riesensauerei! Und die Frau am Ticketschalter gehört auch entlassen, so pampig wie die ist.
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Mike Oberländer
Super nette Beratung
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Nico H.
Warum dauert es fast 2,5 Monate, bis meine Daten für die Ausstellung eines neuen Führerscheins an meine aktuelle Führerscheinstelle übermittelt werden? Vermutlich wurde das dann noch per Post oder Fax übermittelt. So viel zur Digitalisierung in Deutschland.
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Philipp Köhler
Naja trotz Termin muss man warten. Zu Wenig parkplätze vorhanden. Ich frag mich warum ein Security am Eingang sitzt und nichts macht für was ist der da ? Er bewacht wahrscheinlich den Automaten zum Nr ziehen 😉😂😂😂 Steuergelder werden hier verbrannt und die Freundlichkeit der Mitarbeiter und die Motivation ist unvorstellbar hoch. Ironie Off 🥳 Und teuer ist es geworden da der Wasserkopf und der Security finanziert werden muss. Hauptsache wir haben die andren Kfz Ämter geschlossen.....
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Lutz Wollner

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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