Zulassungsstelle in Landratsamt Nordsachsen

Adresse:

Richard-Wagner-Str. 7 A
04509 Delitzsch

Kontakt:

Fax:
034202-988-5112

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andreas Heinze
Immer wieder: super organisiert, mit Online- Terminvereinbarung in 20 Minuten Auto zugelassen. Sehr gut, weiter so!
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Simone Saupe
Die Mitarbeiter von der Führerscheinstelle waren sehr höflich und hilfsbereit. Hatte einen Termin und wurde sehr pünktlich dran genommen. Jetzt das große ABER: Man muss Zeit mitbringen um die Führerscheinstelle zu finden. Es ist nicht ordentlich ausgeschildert. Wer vermutet schon, dass die Führerscheinstelle im Arbeitsamt ist? Selbst bei dem bestätigten Termin stand nicht wo man hin muss. Nur die Hausnummer. Gut wäre: Haus ..., in der ... Etage.
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Jens Ruttke
Hat alles wunderbar funktioniert
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Holger K.
Ich musste 1 Fahrzeug ab- und 1 Fahrzeug ummelden. Mit vorher vereinbarten Termin war das ein sehr entspannter Behördengang. Angekommen, kurz am Terminal anwesend gemeldet und keine 15 Minuten später war ich schon dran. Meine Bearbeiterin war von Anfang an sehr freundlich & hat mir alle Punkte in Ruhe Schritt für Schritt erklärt, da ich auch einige Fragen hatte. Das war ein Behördengang, welchen ich mir so immer & in jeder weiteren Behörde genau so wünsche! Danke & weiter so!
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Bernd Henning
Ich war heute wegen einer ganz dringend Angelegenheit im Straßenverkehrsamt und ich bin total froh das die Frau H....sich so für mich ins Zeug gelegt hat. Schon gestern hat sie telefonisch den Ball ins rollen gebracht und heute für mich einen positiven Abschluss beschert. Dankeschön Fr. H....

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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