Zulassungsstelle in Landratsamt Nordsachsen

Adresse:

Richard-Wagner-Str. 7 A
04509 Delitzsch

Kontakt:

Fax:
034202-988-5112

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Detlef Classe
Perfekt, DANKESCHÖN! Für private Zwecke benutzte ich bisher die Öffnungszeiten der KFZ-Zulassungsbehörde des LRA Nordsachsen. Um meinem Sohn zu helfen, ebenfalls in den letzten Jahren auch die Online Terminvergabe. (Beachtung:Vollmacht und erforderliche Dokumentation) In Summe ein sehr guter Service. Nun habe ich wieder einen Vorgang erledigen müssen, bei dem ich nicht alle Abläufe und Verfahren kannte. Bei einer telefonischen Anfrage meldete sich Frau Müller und erklärte mir die Vorgehensweise. So habe ich das auch im Prozess- und Qualitätsmanagement in unserem Unternehmen gelernt. Versehen mit den erforderlichen Angaben, ist der gesamte Vorgang reibungslos abgeschlossen worden. Große Hochachtung an Frau Denise Müller (SB KFZ-Zulassung) in Delitzsch und an das gesamte Team, denn ich denke, dass die gezeigte Fachkompetenz und die Freundlichkeit Gegenstand der Aus- und Weiterbildung im Landratsamt Nordsachsen sind.
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Andreas Stein
War heute vor Ort mit Terminreservierung. Reibungsloser Ablauf und eine nette Mitarbeiterin am Schalter 6.
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Michael Pretzsch
Der ganze Warteraum war leer. Ich werde aber nicht dran genommen, weil ich keinen Termin online gebucht habe. Nächster Onlinetermin ist aber erst in 15 Tagen möglich. Traumjob "Amt" würde ich da sagen...
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m.M s
Sehr freundliche und kompetente Mitarbeiter 👍🏻Die sind sogar 20 min. länger geblieben damit meine Frau alles an einem Tag schafft. Und das ohne einen Termin. Respekt an die Behörde. 👍🏻
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Maligator29
Ämter… extra hingefahren, um dann an der Tür dieses Schild zu sehen. Keine Hinweise darauf im Internet. Aber wenn man später kommt und die Frist abgelaufen ist, bekommt man eine Strafe aufgebrummt.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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