Zulassungsstelle in Landratsamt Bautzen

Adresse:

Macherstr. 55
01917 Kamenz

Kontakt:

Fax:
03578-7870-36298

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peggy Wende
Ich habe bei einer Autozulassung und vor einigen Monaten beim Führerschein Umtausch nur gute Erfahrungen gemacht. Die Mitarbeiter sind alle sehr freundlich, professionell und versuchen alles zur Zufriedenheit der Kunden zu machen. Herzlichen Dank dafür.
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mb- ghostrider
Kompetenter Service vor Ort – Terminplanung beachten! Mein Besuch in der Kfz-Zulassungsstelle war aktuell eine sehr positive Erfahrung. Ich wurde bereits 5 Minuten nach meinem Termin aufgerufen und von einem sehr netten Mitarbeiter zügig und kompetent bedient. Einen Stern Abzug gibt es für die zweiwöchige Vorlaufzeit bis zum Termin. Wichtiger Hinweis: Die Bestätigung des gebuchten Termins per E-Mail wird leicht übersehen – ohne diesen Klick verfällt die Buchung jedoch sofort. Wenn man dies beachtet, läuft der Prozess vor Ort absolut reibungslos.
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Falk Hotz
Wir hatten einen Online-Termin. Auf die Minute genau waren wir dran👍🏻 Top und weiter so!
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André
Zulassungsstelle: Sehr bürgerfreundlich und top organisiert. Das Terminsystem funktioniert hervorragend. Wir sind pünktlich drangekommen und die Bearbeitung war schnell und professionell. Herr I. Panzer war sehr freundlich, hilfsbereit und äußerst kompetent. Ein großes Lob und vielen Dank für diesen unkomplizierten und angenehmen Termin.
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Ralf
Zwei super Termine in 15 Tagen 👍 Führerscheintausch Schalter 11 👍 und. KFZ Zulassung Schalter 7 👍 online Terminvereinbarung, pünktlich, super freundlich und kompetent. Vielen Dank

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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