Zulassungsstelle in Landratsamt Bautzen

Adresse:

Macherstr. 55
01917 Kamenz

Kontakt:

Fax:
03578-7870-36298

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Holle Hollensen
Betrifft Zulassungsstelle Ich hatte online einen Termin reserviert für Freitag, den 5. September 9:30 Uhr. Pünktlich 9:30 Uhr wurde ich aufgerufen. Eine Abmeldung und eine Neuzulassung standen an und waren in 15 Minuten erledigt. Ich war absolut positiv überrascht. Bedanken möchte ich mich bei Herrn Panzer für seine ruhige und kompetente Arbeitsweise. Ich kann die ganzen Meckerer nicht verstehen......... Mit freundlichen Grüßen Holger Böhme
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Mohammad
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Katja
Ich bin mit der Zulassungsstelle des Landratsamts Kamenz sehr zufrieden. Die Mitarbeiter sind stets freundlich und hilfsbereit. Mit einem Termin läuft alles reibungslos, und man merkt, dass die Mitarbeiter bemüht sind, alle Anliegen bestmöglich zu lösen. Besonders der nette Mitarbeiter letzten Freitag verdient ein großes Lob – vielen Dank dafür! Man sollte nicht immer nur meckern, sondern auch das Positive hervorheben: Hier wird wirklich gute Arbeit geleistet. Absolut empfehlenswert – ich würde jederzeit wiederkommen.
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Alex KM
Ich musste ein Auto kurzfristig ummelden (von DD nach KM). Termin online gebucht. 5 Minuten vor dem Termin war ich in der Macherstraße anwesend - ich wurde sofort reingerufen. Super! Hat keine 10 Minuten gedauert. Insgesamt eine sehr freundliche und auch sehr hilfsbereite Atmosphäre, welche man im Allgemeinen von Behörden so nicht gewohnt ist! Das zweite Erlebnis: eine wirklich zeitkritische Anmeldung eines KFZ vor Urlaubsbeginn. Man kann sich vorstellen, dass da die Nerven blank liegen. Auch hier hat das Team in time und auch äußerst empathisch die Dinge in die Hand genommen und für mich sehr zufriedenstellend gelöst. Unser Urlaub war gerettet! DANKE. Chapeau an diese Abteilung. Echt gut geführte Behörde/Abteilung.
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Frank Preller
Anmeldung Kfz

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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