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Zulassungsstelle in Landratsamt Bautzen

Adresse:

Macherstr. 55
01917 Kamenz

Kontakt:

Fax:
03578-7870-36298

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Falk Herold
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Tho mas
Zulassungsstelle: Ein absolutes Unding wie lange man hier ohne Termin warten muss! Die möglichen Termine reichen hinten und vorne nicht aus, wenn man kurzfristig sein Fahrzeug an-, ab- oder ummelden muss, wartet man ewig und es geht gefühlt nichts vorwärts. Das geht nicht gegen die Sachbearbeiter vor Ort, denn diese arbeiten alles nach Vorschrift ab. Aber die Bedingungen für die Bürger sind unmöglich und in Zeiten der neuen, modernen und eigentlich schnellen Technik ein absolutes No-Go! Die Wartehalle füllt sich immer mehr und in knapp 25 Minuten wurden ganze 5 (!!!!) Bürger dran genommen obwohl 5 Angestellte drin sitzen und sich den Anliegen annehmen. Ich persönlich warte nun schon knapp 2 Stunden und es ist kein Ende in Sicht. Dazu die Ansage einer Mitarbeiterin, dass diejenigen, die bis zur Mittagspause nicht drankommen, nachmittags wiederkommen sollen. Ja, die Mitarbeiter brauchen ihre Pausen, diese stehen ihnen schließlich zu! Keine Frage! Aber da ist es Aufgabe des Amtes an sich, sich darum zu kümmern. Denn dass auf Zulassungsstellen immer viel los ist, ist nicht erst seit „gestern“ bekannt!
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La “Lola” Haufe
Also ich kann mich nicht beschweren ! Wenn man Termin hat Brauch man nicht lange zu warten Wurde immer freundlich behandelt Alles prima !
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Ichbins
Bewertung bezieht sich auf KfZ Zulassungsstelle. Termin online vereinbart und ganz pünktlich aufgerufen worden. Der nette Herr am Schalter 8 war sehr kompetent und höflich. Ich habe mich selten in einer Behörde so wohl und gut behandelt gefühlt. Motorrad innerhalb weniger Minuten vorläufig still gelegt. Das Nummernschild wurde extra vorsichtig entsiegelt da es als Andenken erhalten bleiben sollte. Alles perfekt gelaufen. Danke dafür!
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Marko Galle-Hoehne
Super nette Sachbearbeiter, sehr kurze Wartezeiten. Überdurchschnittlicher und außerordentlicher sehr guter Service. Schnelle, höfliche und zuvorkommende Bearbeitung. Herr Panzer war sehr hilfsbereit und zuvorkommend. Gern jederzeit weiter zu empfehlen.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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