Zulassungsstelle in Landratsamt Bautzen

Adresse:

Macherstr. 55
01917 Kamenz

Kontakt:

Fax:
03578-7870-36298

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Martina Dominik
Das Kfz Anliegen wurde gut u unkompliziert bedient, I'm Haus alles ok. Prinzipiell ist alles barrierefrei, allerdings fragt man sich wer den Zugang vom Behinderten PP mit Holper Pflaster hat bauen lassen. Das letzte, was sich ein Rollifahrer oder Rollatorfahrer wünscht.
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Amine Ouyahya
Ich war heute bei der Ausländerbehörde und wurde von Frau Kepstein betreut. Sie war unglaublich kompetent, sehr freundlich und konnte jede meiner Fragen klar beantworten. Auch das Sicherheitspersonal war sehr hilfsbereit. Vielen Dank für den hervorragenden Service!
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Euro life
⭐⭐⭐⭐ Guten Tag liebes Team, meinen unterschriebenen Aktenzeichen: 34.1-103.59/066277 Arbeitsvertrag habe ich am 07.10.2025 um 11:45 Uhr persönlich in Ihrer Filiale in Kamenz abgegeben. Dresden .... arbeit büro) Leider habe ich bis heute (08.12.2025) noch keine Rückmeldung zur Freigabe erhalten. Ich würde mich sehr über eine kurze Information freuen, wann ich mit der Genehmigung rechnen darf. Ausländeramt Bautzen wartete auf die Unterlagen. Vielen Dank bereits im Voraus für Ihre Unterstützung! Freundliche Grüße A. O.
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Juliette Hille
Ich war heute bei der Führerscheinstelle in Kamenz und bin absolut begeistert! Ich hatte einen Online-Termin gebucht und wurde pünktlich aufgerufen - keine Wartezeit, perfekt! Der Kollege am Schalter 8 erwartete mich schon mit einem Lächeln. :) Die Beratung war kompetent und sehr verständnisvoll. Alle Fragen wurden gut erklärt und ich fühlte mich sehr gut aufgehoben. Vielen Dank für den tollen Service! Ich kann die Führerscheinstelle in Kamenz nur empfehlen. Danke
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Kalle “Kalle 357magnum” .357mag

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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