Zulassungsstelle in Stadt Dessau-Roßlau

Adresse:

August-Bebel-Platz 16
06842 Dessau-Roßlau

Kontakt:

Fax:
0340-204-2691039

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Kai Spreer
Führerschein umtauschen mit Termin hat wunderbar geklappt. Doch dann kam das böse Erwachen. Ich hatte den Lappen mit nicht mit der Post schicken lassen. Auf meine Frage, ob denn das Amt mich informiert, wenn er da ist, kam die Antwort nein. Okay soweit alles gut. Jetzt versuche ich mehrmals durch Anruf eine Auskunft zu bekommen und muß feststellen, in der Öffnungszeit sind die Damen und Herren nicht telefonafin. Hey ich muß ganz ehrlich sagen, ich wollte von euch nichts. Mir wurde der Umtausch aufgezwungen. Dafür dürft ihr auch mal an das Telefon gehen und den Leuten mal eine kleine Antwort geben.
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Jens
Freundliche Mitarbeiterinnen, ohne onlinetermin längere Wartezeit
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J S
Ich war am 13.11. kurzfristig entschlossen - also OHNE Online-Termin - zum Führerscheinumtauschbeantragen. .. hat super geklappt, ohne lange Wartezeit und mit sehr freundlicher Antragsaufnahme ... und heute (11 Tage später) hatte ich schon den neuen EU-Führerschein in der Post! Danke!
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A P
Einfach mit einem ausgedruckten Schild an der Tür geschlossen, obwohl heute ein Arbeitstag ist. Weder auf der Internetseite noch bei Google wurde dies entsprechend aktualisiert oder zumindest eine Information hinterlegt. Ich bin 150km pro Richtung für eine KFZ-Zulassung angereist da ich beruflich nicht immer in Dessau bin und stand dann vor verschlossener Tür. Das kann doch nicht Ihr Ernst sein! Dann schreiben Sie es doch zumindest im Internet oder aktualisieren es bei Google, wenn Sie schon frei machen.
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I T
Wie kan es denn sein, dass im Internet "geöffnet " steht und man dann vor verschlossener Tür steht? Wo ist das Problem die Internetseite zu aktualisieren? Schlimm genug, dass an einem normalen Arbeitstag geschlossen ist..

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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