Skip to content

Zulassungsstelle im Landkreis Stendal

Adresse:

Hospitalstr. 1-2
39576 Stendal

Kontakt:

Tel.:
Fax:
03931-607830

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
Carl B
Avatar
vobra
War im April 2024 zweimal zum ab- und ummelden in dieser Behörde. Geben sich weiterhin Mühe, die schlechteste Behörde Deutschlands zu werden.👍💐. Hier wird an Terminplanung festgehalten. Man braucht zwei oder drei Termine, da die Mitarbeiter zusammenhängende Aufgaben nicht mehr zusammen bearbeiten. Ein Termin für Kurzzeitkennzeichen, ein Termin zum abmelden des Fahrzeuges und einen Termin zum anmelden. 👍Daumen hoch dafür, Herr Landrat. Neue Posse bei dieser Behörde: Antrag auf Fahrerlaubniserteilung vor einem halben Jahr zurückgenommen und von der Behörde schriftlich bestätigt. Jetzt hat man ein Schreiben unter Androhung von Verwaltungkosten zustellen lassen, wenn nicht der Antrag auf Fahrerlaubniserteilung zurückgenommen wird!🤔 Kein Durchblick mehr in Puhlmanns Behörde!🫣
Avatar
Frank Buchholz
Nach 3 Anläufen für meine Verlängerung des LKW Führerscheins wird einem gesagt jetzt muß ich das prüfen. Meine Frage ist diese Person ein Arzt oder eine Psychologlogin das sie sich erlaubt das zu prüfen. Soll ich jetzt arbeitslos werden nur weil man eben auf artzt Termine warten muss und sich bemüht alles zur Zufriedenheit einer Mittarbeiterin zu erledigen. Und dann gesagt bekommt ich muss das prüfen aber morgen und freitag bin ich nicht da also frühestens nächste woche das ist schon nicht schlecht.
Avatar
Sven Frey
Es hat alles, wenn auch mit einem kleinen bisschen durcheinander, problemlos funktioniert meinen PKW + Anhänger nach meiner Rückkehr aus Österreich anzumelden.
Avatar
Dieter Bitterhoff
Mit einem Problem hin,nach 15min Problem beseitigt. Was will man mehr!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 35599_wa

Skoda Citigo, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß

Apr. 2020
Automatik
44.785 km
Elektro
Weiß
61kW (83 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1530 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 179 €

12.250,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 2468_wg

Fiat 500, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Schwarz

Mai 2022
Schaltgetriebe
25.260 km
Benzin
Schwarz
51kW (69 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit2/3 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1360 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 139 €

12.648,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5157_li

Volkswagen Golf, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2017
Schaltgetriebe
75.000 km
Benzin
Weiß
63kW (86 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1720 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 199 €

12.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern