Zulassungsstelle im Landkreis Stendal

Adresse:

Hospitalstr. 1-2
39576 Stendal

Kontakt:

Tel.:
Fax:
03931-607830

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Adii Red
Katastrophe von Personal
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Marc
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Lars Müller
Es gibt jetzt zum 3. Mal Probleme mit dieser Behörde, welche zu erst die Unterlagen verschlampen für einen Führerscheinneuerwerb meines Sohnes und dann wird dreisterweise die Schuld der Fahrschule untergeschoben. Jetzt zur Ausstellung des Führerscheines wollen die wieder ein biometrisches Passbild, obwohl alles bei dieser schlecht geführten Behörde vorliegt. Zu allem Überfluss ist die Terminvergabe für normale Bürger sehr langfristig, was zu noch mehr Unverständnis führt. Hier muss dringend das Konzept überdacht werden, um wieder mehr für den Bürger zu arbeiten.
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Lea
Unfassbar unfreundliches und langsames Personal. Ich wurde angeschrien, weil ich etwas nicht verstanden hab. Telefonisch nur schwer erreichbar.
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Placebo Grad6
Nur noch nervig und kompliziert. Telefonisch katastrophal zu erreichen… fachliche Fragen können nicht mal eben gestellt werden. Im Terminservice soll man direkt ein konkretes Anliegen auswählen, obwohl ich mich nicht mal erkundigen kann, ob mein Vorhaben überhaupt umsetzbar ist. Von außen betrachtet kommt mir das alles absolut irrsinnig und verkompliziert vor. Glaube nicht, dass das so sein müsste. „Vor Corona“ klappte noch alles spontan und flexibel. In meinen Augen ein(e) Rückschritt/Verschlimmbesserung, an dem(r) krampfend festgehalten wird.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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