Zulassungsstelle im Landkreis Saalekreis

Adresse:

Weißenfelser Str. 46a-c
06217 Merseburg

Kontakt:

Fax:
03461-40-1802

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Eric Schmidt
Musste gestern drei Fahrzeuge ummelden. Die Bearbeitende Frau W. fühlte sich von einem dezent gehaltenen 20 sek. Telefonat meinerseits so überummpelt das sie dafür direkt mal eine Dreiviertelstunde brauchte. Direkt danach wurde ich darauf hingewiesen das es VERBOTEN sei dort zu telefonieren und das es äußerst unhöflich sei weil sie sich ja konzentrieren muss. Ob sie das einem unserer verängstigten Raketenwissentschaftler (welche ständig und immer am telefonieren sind) auch so mitteilen würde wage ich zu bezweifeln. Tipp: Drucker benutzen und Schilder selber drucken und aufhängen anstatt die sowieso schon völlig abgenervte Arbeiterklasse mit seinen biederen Belangen zu belästigen. Ich hoffe ihre Arbeit ist in absehbarer zeit so überflüssig wie der Kassenautomat im Warteraum. Fürs nächste Mal... Es ist nicht schlimm wenn es schnell geht !
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Lyrence
Freundliches Personal. Übersichtliche Gestaltung der Räumlichkeiten, gute Beschilderung. Parkplätze sind vorhanden. Behindertengerechter Eingang.
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Xeak32
Die ganze Zulassungsstelle ist ein Witz. Du brauchst einen Termin? Stell dich schon mal darauf ein, nächsten Monat eventuell einen zu bekommen, vielleicht aber auch nicht. Montag, Mittwoch und Freitag wird nur bis 12 gearbeitet. Und hat man dann mal einen Termin und kommt zum Sachbearbeiter, wird in einen Tempo gearbeitet, das man nur vom zusehen, fast einschläft. Hier, meine Damen und Herren, sehen wir was verkehrt läuft, mit den deutschen Beamtentum. Und das auf allerhöchsten Niveau. Auf dem Arbeitsmarkt wären diese Personen absolut unvermittelbar für "normale" Arbeit.
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Heiko Kläring
Alles super geklappt ohne Probleme.
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Sven Johst
Das ist einfach nur zum Kotzen mit der Bude. Ohne Termin ist dort ausser Abmelden nichts möglich! Also spontan ein Fahrzeug kaufen und mal eben zulassen nicht möglich! Aber wenn von anderer Seite was ist und man hat keine Zeit ist Palermo. Kohle nehmen sie gern und sofort. Ist zum Kotzen im Saalekreis.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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