Zulassungsstelle im Landkreis Saalekreis
Adresse:
Weißenfelser Str. 46a-c
06217 Merseburg
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Martin





Ich hatte einen LKW anzumelden und gleichzeitig ein Kurzzeitkennzeichen zu besorgen. Durch die sehr freundliche und kompetente Mitarbeiterin am Schalter lief alles reibungslos. Vielen Dank nochmals!!! :)
Wolfram Zschiesche





Ich war heute wegen einer Ummeldung vor Ort im KFZ Zulassungsamt.
Der Nummerautomat war defekt mit dem Verweis auf Onlineanmeldung. Daneben die Beschwerde für Zi. 203 (Amtsleiterin)! Ganz so, das das "Amt " damit rechnet, dass einem arbeitetenden Bürger so ein "Scharlatanismus" nicht gefällt.
Im Wartezimmer nur 2 Personen und noch 2 Srunden bis 12.00 Uhr.
Ich beschwerte mich bei dem Vertreter der Leiterin Herrn Otto im Flur.
Dieser erklärte mir, dass man nur Onlientermine bearbeitet, besonders, wenn man von außerhalb kommt.
Am 02.05 war Brückentag, da arbeiten wir auf Initiative des Landrats generell nicht.
Ach, Sie kommen aus Rheinlandpfalz, na dann müssen Sie sowieso länger warten!!!!
Die Nachfrage nach der vom Staat längste angestrebten Online-Anmeldung, schnell und bürgennah... Nächste Frage bitte.
Er blieb höflich, ich wurde aber auf Hinweis von meiner verschwendeten Arbeitszeit & Geld und von steigendem Blutdruck erfasst!
Also zurück zum Schilderhersteller und wenigstes die Schilder für die Fahrardträger erledigt.
Dort sagte mir, dass man seit Corona die Zeit im Landratsamt verpennt hat wieder bürgernah zu arbeiten (auf Anweisung des Landrats).
Als engagierter Arbeitnehmer und Bürger bin ich entrüstet. Der OB von Merseburg war telefonisch sofort erreichbar und bedauerte die Umstände und verwies mich an den Landrat des Saalekreises.
Solche Zustände von regelrechtem Spießbürgertum, (es war wie gesagt leer im Amt!), sind wohl die Gründe, warum die Leute im Osten "Blau" wählen!!!!!!
Herr Landraft Handschak die von Ihnen gebilligte Handlungsweise für das Zulassungsamt in Merseburg ist Ausdruck, warum die Demokratie "baden" geht, zumindest insofern Herr Otto sich in seiner Arbeitsmenthalität als Mitarbeiter auf Iher Anweisung beruft und handelt!
Bügerfremdheit, absolut Undigitalisiert und was Wirtschaftsnähe angeht, ....... FREMDWÖRTER.
Treten den Arbeitnehmer in den Hintern!!!! Das schaft Wirschaftswachstum im Osten!
Grüße an den Saalekreis.
frank ronneburg





Sylvia Regina Thieme





Ja,es ist im Osten so dasman fragt und diese Frau war unfreundlich, nach 1 Stunde hatte ich Glück, da war wenigstens mal eine
Freundlich Frau. Dankeschön
Mandy Nicodemus





Top. 1h frei parken. Alles ruhig und sehr geordnet
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
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Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
D
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1330 Gesamtgewicht
5,1 l/100km (komb.), 117 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: D
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