Zulassungsstelle im Landkreis Jerichower Land

Adresse:

Bahnhofstraße 9
39288 Burg

Kontakt:

Fax:
03921-949-9532

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Armin Friedrich
Bringt die online Zulassung in Gange oder wenigstens mal die Mitarbeiter! Das ist ja katastrophal!
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friemel
Ich kann die negativen Kommentare nicht nachvollziehen. Ich war jetzt schon ein paarmal dort und kann nur positives berichten. Die Mitarbeiter sind sehr freundlich und stets bemüht bei einem Problem zu helfen.
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Andrea weers
Versteh die negativen Kommentare nicht . Ja online stehen kaum Termine , aber ruft doch an oder schreibt eine email? Ich hab für 3 Autos einen Termin innerhalb einer Woche bekommen ! Die Mitarbeiter vor Ort waren super nett und freundlich & ich musste kaum warten . Ein großes Dank auch an ihre Auszubildende & die Frau von der Kasse ! Einfach alle super freundlich 👍🏻
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Ulf
soviel mehr schreiben Mega Erthöhung
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Karola Frank
Ich sage nur Katastrophe. Online gibt es für die nächsten zwei Wochen überhaupt keine Termine. Wenn du dann unangemeldet da bist ist dort aber niemand mit Termin. Die Damen rufen alle halbe Stunde auf ob jemand mit Termin da ist aber nehmen dann auch keinen ohne Termin dran. Ich hab mehrere Stunden gesessen. Ich finde das ist Behördenwillkür.Wir müssen bei unseren Jobs alle flexibel sein aber beim Amt ticken die Uhren natürlich anders. Eigentlich haben sie nicht mal den einen Stern verdient den ich vergeben musste um zu posten.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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