Zulassungsstelle im Landkreis Burgenlandkreis

Adresse:

Schönburger Str. 41
06618 Naumburg (Saale)

Kontakt:

Fax:
03445-73-1599

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Lutz Haufe
War nach langer Zeit mal wieder in der Zulassungsstelle Naumburg und bin freudig überrascht — sehr schnelle ,freundliche und kompetente Mitarbeiterin um mein Pkw Hänger zuzulassen! Kenne ich von dort garnicht.Es hat sich ja 100% gebessert ,DAHER HIER EIN GROSSES LOB AN DIE MITARBEITER DER KFZ ZULASSUNG!!!
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Bernd Lorenz
War am 28.09.2023 gegen 13:50 Uhr in der Kfz Zulassungsstelle Naumburg, die Wartezeit betrug etwa 5 Minuten, die Dame am Schalter 6 war sehr höflich und zuvorkommend, dafür 5 Sterne, ein Stern abzug gibt es für die Öffnungszeiten, für normal arbeitetende sind die schlecht.
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Heiko Helm
Bisher habe ich gute Erfahrungen. Mitarbeiter freundlich und versucht schnell zu helfen. Nur eins stört mich, dass man keinen Parkplatz als Besucher bekommt. Ich vermute,dass die Mitarbeiter des LRA auf den Besucherparkplärzen parken.des L
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Christian Knabe
Top! In 30min war ich mit allen fertig! Obwohl es Dienstag Nachmittag 16.00 Uhr ist und viel los war, ( ca. 6-7 Leute vor mir), waren die Auszubildende und die Mitarbeiterin an Schalter 2 sehr nett und kompetent zu mir. Man meldet ja nicht ständig ein Auto um und weiß nicht, ob man alles dabei hat, aber ich komme gern wieder!
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Dietmar Straube
Heute, wie schon öfter, ein Fahrzeug umgemeldet und alles klappt reibungslos.Die nette Mitarbeiterin half mir auch noch beim Erkunden der richtigen Stelle um einen Antrag auf eine Ausnahmegenehmigung zu stellen und begleitete mich noch zum richtigen Büro. Auch dort wurde mir professionell und sehr zuvorkommend geholfen. Danke an die Mitarbeiter der Straßenverkehrsamt Naumburg.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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