Zulassungsstelle im Landkreis Burgenlandkreis

Adresse:

Schönburger Str. 41
06618 Naumburg (Saale)

Kontakt:

Fax:
03445-73-1599

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Chris Böttcher
30.12.24 klar es ist Brückentag. Wir gönnen jedem seinen Urlaub. Aber wenigstens auf der Webseite oder oder an der Tür könnte man schreiben wenn was geschlossen ist. Der Mitarbeiter an der Türklingel war überfordert und meinte immer nur, er wisse von nichts. Es ist ein Armutszeugnis vom Burgenlandkreis.
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Tv Inc
Eine absolute Katastrophe! Telefonservice geht anders. Ich versuche nun seit Wochen, die Führerscheinstelle des LRA Burgenlandkreis in Naumburg zu erreichen, um eine einfache Aktenanforderung von einem anderen LRA zu klären. Letzte Woche habe ich es erneut über ein Dutzend Mal telefonisch probiert – leider ohne Erfolg. Die E-Mails, die ich vor über zwei Wochen und erneut letzten Donnerstag gesendet habe, blieben bis heute unbeantwortet. Heute habe ich es wieder versucht und über eine Stunde und 12 Minuten in der Warteschleife verbracht, ohne dass jemand abgehoben hat. Ein Beweisfoto der Wartezeit hänge ich an. Es ist wirklich frustrierend, wie hier mit einfachen Anliegen umgegangen wird. Telefonservice geht definitiv anders! 0 Sterne.
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Lucifer Dinitse
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Мухьаммад Цороев
Sehr gutes, angenehmes Personal
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Lutz Haufe
War nach langer Zeit mal wieder in der Zulassungsstelle Naumburg und bin freudig überrascht — sehr schnelle ,freundliche und kompetente Mitarbeiterin um mein Pkw Hänger zuzulassen! Kenne ich von dort garnicht.Es hat sich ja 100% gebessert ,DAHER HIER EIN GROSSES LOB AN DIE MITARBEITER DER KFZ ZULASSUNG!!!

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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