Zulassungsstelle im Landkreis Burgenlandkreis

Adresse:

Schönburger Str. 41
06618 Naumburg (Saale)

Kontakt:

Fax:
03445-73-1599

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Peter Pohlmann
Im Sommer 2023 verkündete der Bundesverkehrsminister vollmundig das man ab 01. September 2023 sein Fahrzeug auch online anmelden kann. Nun, im September 2025, also 2 Jahre nach Verkündung geht es immer noch nicht. Man kann bei der Zulassungsstelle weder online ab, um oder anmelden. Noch nicht mal ein Wunschkennzeichen kann man reservieren. Telefonisch erreicht man zumindest in Naumburg niemanden. Was ist los in Deutschland. Man Russland besiegen und bekommt nicht mal einfachste Dinge mehr hin. Schwach, ganz schwach!
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Christian Stasch
Warum hab ihr nicht mal am Samstag auf ? Weil viele in der Woche Berufstätig sind und es nicht schaffen? Wenn ihr so von 7-12 uhr auf habt wäre doch Optimal.
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Stefan Gluth
Die einzige geöffnete zulassungstelle Wartezeiten unter aller sau ...
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X Kurox X
Eigentlich null Sterne, so ein schlechter Service, ewig warten also arbeiten ist dort scheinbar ein Fremdwort
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M J
Heute hatte ich telefonisch Kontakt mit einer Mitarbeiterin ihrer Zulassungsstelle um eine Anfrage zu klären. Leider verlief das Gespräch sehr unangenehm. Die Dame reagierte auf meine Rückfragen äußerst unfreundlich. Schließlich teilte sie mir in einem scharfen Ton mit, ich solle mich schriftlich beschweren und beendete das Gespräch abrupt , in dem sie einfach den Hörer auflegte.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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Fahrzeuge zu kaufen

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