Zulassungsstelle im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel

Adresse:

Karl-Marx-Str. 32
29410 Salzwedel

Kontakt:

Fax:
03901-840-208

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jovan
Ausländer Amt Salzwedel zwar nicht alle Frauen aber sehr viele müssen gekündigt werden und alles was die bearbeitet haben seit die hier arbeiten müsste rückwirkend überprüft werden! Sehr diskriminierend für alle Fälle an Männer.
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Ömer Olgur
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علي كاجوج
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Christian Bühmann
Ich muss leider auch 1 Stern geben. Ich bin Cannabis Patient und bevor das vor 2 Jahren passiert ist, einmal auffällig geworden im Straßenverkehr. Ich solle hier in Salzwedel eine verkehrsfachärztliche Begutachtung machen um die Fahrerlaubnis neuerteilt zu bekommen. Mein Vermieter hat mir heute erzählt, das ein Bekannter von Ihm in Niedersachsen( Ich habe leider, weil ich so baff war,vergessen zu fragen wo genau es war) genau die gleichen Punkte vorweist wie Ich. Hat einen Antrag auf Neuerteilung gestellt und die Fahrerlaubnis ohne jegliche Auflagen direkt zurück erhalten. Das ist wirklich Schade das man von Behörde zu Behörde so abhängig ist vom Personal und der damit verbundenen eigen Einschätzung. Ich denke das jeder nur seinen Job machen möchte, aber wenn man dann hört das es so ungerecht ist, kann man sich als Mensch, leider nur schlecht und ungerecht behandelt fühlen. Es ist einfach so schade das man einem Menschen immer nur vor den Kopf schauen kann. Update, nachdem ich meinen Termin mit Herr Thiele und Frau Bothe hatte. Muss ich zugeben das alle negativen Resonanzen absolut der Wahrheit entsprechen. Das ist ein absoluter Saftladen, der Mensch und was dahinter steckt interessiert die Leute dort Null. Termin machen für später als Abgabefrist,wobei es darum gehen sollte über die Situation zu sprechen und dann sitz man dort 2 gegen 1 und man redet eigentlich nur zum Unterhalt, man wird Null wahrgenommen und an sich gar nicht zugehört.Man tut ja wenigstens so als ob der Mensch relevant wäre. Was eine Verarsche der Leute, bezahlen das soll man egal wie. Und wie von oben herab Sie mit einem Umgehen. Dann sind Sie die, die eine Untersuchung Teil 2 für den Hausarzt mitgegeben( natürlich bestanden)man macht diese Untersuchung ( die auch Geld kostet) und dann Herr Bark ganz zufällig ein veraltet Schreiben ausgefüllt hat oder mir mitgibt. Was Er als Arzt sicher wissen sollte. Das sind Mitarbeiter. Sie selber wissen nicht was Sie tun-und dann tut es ihnen so leid, das es so gekommen ist,man solle Verständnis haben(Fehler passieren,ich muss so lachen, ja Mir selber auch einmal und deswegen habe Ich jetzt diese Probleme) und man musse das ja eh machen. ;) Was einen als Antragsteller genaus wenig interessiert ,wie der Antragsteller den Mitarbeiten dort, aber man selber soll immer Verständnis haben und doch einsehen wieso und weshalb. Das ist so lächerlich. Und dann die Aussage, die getroffen werden. Hauptsache man hält in der Behörde zusammen gegen den Antragsteller. Absolut unmenschlich!! Die Atmosphäre von Anfang an an sich total negativ, der erste Blick der einem zugeworfen wurde, man fühlte sich direkt unwohl und irgendwie in eine Schublade gesteckt. Das Gespräch was mir angeboten wurde, fand überhaupt nicht statt,man solle doch wenn man denkt das man Recht hat einen Anwalt einschalten, es war ein hinhalten oder hinauszögern des ganzen, wobei es ja um meine Existenz geht und nicht um die der dort Tätigen. An sich nicht einmal 1 Stern wert!!
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Lukas Tombrock

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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