Zulassungsstelle im Landkreis Altmarkkreis Salzwedel

Adresse:

Karl-Marx-Str. 32
29410 Salzwedel

Kontakt:

Fax:
03901-840-208

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Andreas Schmidt
Ist leider noch so wie zu Korona Zeiten gefällt mir nicht
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Sören K
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AusDem Nichts
Sehr freundliches Team und immer hilfsbereit. Auch wenn es unten im Keller ist mit übersichtlichen Wartebereich.
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Sandro Dettmer
Glücklicherweise habe ich nicht oft, Sachen im Altmarkkreis Salzwedel Verwaltungsgebäude zu erledigen. Grundsätzlich war mit dem Termin und Ansprechpartner alles in Ordnung und auch mindestens vier Sterne wert. Aber!!! Da ich aber Gardelegener bin mußte ich mit dem Auto anreisen. Das ist schon zum kotzen.Leider war es mir nicht möglich einen geeigneten Parkplatz zu finden. Ich verstehe nicht warum die Zufahrt zum Parkplatz neben dem Gebäude gesperrt ist. Da ich ja einen Termin hatte, wollte ich mir die Zimmernummer meines Ansprechpartners an einem Hinweisschild ablesen. Aber keine Hinweisschilder zu sehen, nur schnippiges Sicherheitspersonal, welches mich erinnerte das ich 15 Minuten zu früh bin. Zum Glück mußte ich nicht zum Auto zurück gehen. Irgendwas ist in den letzten Jahren verloren gegangen mindestens die Privatsphäre in der Zulassungsstelle.
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Thomas Brandt
Absoluter saftladen stinken faul, schlecht geschultes Personal man hört nur haben wa nicht können wir nicht ... lächerlich Frechheit was einem als Steuerzahler dort geboten bekommt ... und verfällt sich als hätten wir immernoch corona aber lungern alle zusammen in der rauch Ecke...

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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