Zulassungsstelle in Stadt Völklingen

Adresse:

Rathausplatz 1
66333 Völklingen

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06898-13-2921

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Angelina Senftleben
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Doris Schoierer
Habe den Termin einfach online vereinbaren können und war pünktlich an der Reihe. Sehr hilfsbereite Sachbearbeiterin für mein Anliegen. Ich war sehr zufrieden.
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Katja Wendlandt
Musste mit einem etwas komplizierten und nicht alltäglichen Anliegen zum Serviceschalter. Auch wenn man mir nicht direkt auf Anhieb helfen konnte, waren Herr Zeiler und die anwesende Kollegin sehr hilfsbereit, haben das Problem im Laufe des Tages klären und lösen können und mir die benötigten Unterlagen sogar außerhalb der Öffnungszeiten ausgehändigt. Sehr freundlicher und hilfsbereiter Service. Vielen Dank!
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Marco Schäfer
Absolut lächerlich. Mit einer Vermieter Bescheinigung zum ummelden und wurde nachhause geschickt weil es nicht die original Bescheinigung von der Ich nenne es mal Großzügig "Behörde " ist. Auf meiner waren zuviele Informationen. Was bedeutet Termin machen.... ewig warten. Bei diesem Termin die richtige Bescheinigung bekommen. Um einen neuen Termin mit dem Vermieter kümmern. Termin auf dem Bürgerbüro vereinbaren. Wieder ewig warten auf den nächsten Termin..... eh es ist nicht mehr normal. Bis man sich in Völklingen umgemeldet hat ist man an altersschwäche gestorben. Einfach nur noch lächerlich. In Dillingen zum Beispiel ist das alles kein Problem und man muss sich nicht verarschen lassen. Nehmt euch mal ein Beispiel.
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Heike Puetz
Schnell, freundlich und hilfsbereit.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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