Zulassungsstelle in Stadt St. Ingbert

Adresse:

Am Markt 12
66386 St. Ingbert

Kontakt:

Tel.:
Fax:
06894-13-169

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

Avatar
KA
Frau J. Schneider, eine sehr unfreundliche und abweisende Dame vom Standesamt, lässt einen nicht ausreden und ist überhaupt nicht kommunikationsbereit. Finde es absolut nicht in Ordnung, dass man mit so einer Art und Weise mit seinen Kunden am Telefon spricht und einem so ins Wort fällt. Ich durfte nicht mal mein Problem schildern, da sie der Meinung war, mich mitten im Satz unterbrechen zu müssen. Wenn man für das Anliegen, das der Kunde am Telefon hat, nichts kann, ist es ja in Ordnung, aber das ist definitiv kein Hindernis um trotzdem freundlich und entgegenkommend zu sein. Ich arbeite selbst auch mit Menschen zusammen und lasse auch nicht meine schlechte Laune an anderen Menschen raus. Wenn man dazu nicht in der Lage ist, sollte man sich vielleicht überlegen, ob man wirklich den richtigen Job ausübt.
Avatar
Nicole Duppe
Mal wieder Kirmes und das endlich mal über beide Plätze. Das Wetter dazu hat auch gepasst. Immer ein Erlebnis
Avatar
coskun karakus
Avatar
Du Bu
Trotz mehrfacher Aufforderung mir einen Termin zur Ummeldung Donnerstags zu geben wegen längeren Öffnungszeiten, da ich absolut keinen Urlaub nehmen kann obwohl einem die unfreundliche Empfangsdame schnippich dazu auffordert. Ist es mir nach 4 Wochen immer noch nicht möglich mich umzumelden, da man wehement ohne Termin abgewiesen wird außer Mittwochs da ist Nachmittags aber geschlossen. Mir ist keine Gesetzesgrundlage bekannt die einen zwingt Termine abzuschließen. Noch nie so eine faule behörde gesehen selbst Aachen war da besser.Der gesamte Warteraum ist meistens so gut wie leer
Avatar
Walter Weis

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

Route berechnen

Fahrzeuge zu kaufen

Nr.: 36790_il

Volkswagen up!, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Aug. 2021
Schaltgetriebe
108.820 km
Benzin
Weiß
48kW (65 PS)
C
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1330 Gesamtgewicht
  5,1 l/100km (komb.), 115 g CO2/km (komb.), CO₂-Klasse: C

9.290,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 5293_li

Fiat Tipo, Limousine, Benzin, Schaltgetriebe, Weiß

Febr. 2019
Schaltgetriebe
77.000 km
Benzin
Weiß
70kW (95 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1695 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 148 €

9.970,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

Nr.: 33189_sz

Renault Twingo, Limousine, Elektro, Automatik, Weiß

Sept. 2022
Automatik
39.980 km
Elektro
Weiß
60kW (82 PS)
PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug1518 Gesamtgewicht
Finanzierungsangebot

ab 145 €

10.448,00 €

( inkl.19% MwSt.)

MwSt. ausweisbar.

123456

Weitere Zulasungsstellen in anderen Bundesländern