Zulassungsstelle in Stadt Saarbrücken OT Halberg
Adresse:
Kurt-Schumacher-Str. 19
66130 Saarbrücken
Öffnungszeiten:
Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.
Rezensionen:
Monika Vasileva





Flo W (RatlookDash)





Ich weiß einfach nicht wie diese Leute dort arbeiten. Eintragungen, ABE's und sogar E Prüfzeichen sind völlig unbekannt.
Man ist ja kein Gutachter, aber beurteilt ob eine Betriebserlaubnis erloschen ist, obwohl entsprechende Nachweise vorgelegt wurden.
Man stellt sich einfach unwissend und beharrt auf seiner Meinung, auch wenn diese falsch ist. Auf Kompromisse oder Lösungen lässt man sich nicht ein...
Robin Franzen





Man bekommt das Gefühl haben, dass die Mitarbeitenden täglich physische und psychische Höchstleistungen abrufen, sich daher am absoluten Limit der menschlichen Belastungsgrenze bewegen und daher eben unfreundlich und nicht kooperativ sind. Bis man sich dann wieder in den Sinn ruft, wie der tägliche Arbeitsalltag hier vermutlich aussehen muss oder eben während des Termins vor Ort einem Mitarbeitenden bei der Arbeit live zuschauen kann. Die absolut negativen Erfahrungen an diesem Standort überwiegen leider die positiven Erfahrungen. Auch wenn ich mich gerade frage, ob es sowas überhaupt gab… hier wird sie noch gelebt, die deutsche Bürokratie.
Maria Carratu Nico





Schnell kompetent und freundlich
Cristina Castilla





Am 15.11.24 war ich in diesem Büro, um ein Anliegen zu klären, und leider habe ich eine sehr unprofessionelle Behandlung erfahren. Da ich die deutsche Sprache noch nicht vollständig beherrsche, habe ich versucht, meine Situation so gut wie möglich zu erklären. Statt Unterstützung oder Alternativen anzubieten, wurde ich jedoch ungeduldig und unhöflich behandelt.
Ich möchte daran erinnern, dass die Gehälter des Personals in diesem Büro aus den Steuergeldern finanziert werden, die wir alle zahlen, einschließlich der ausländischen Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Land leben und beitragen. Daher erwarte ich einen respektvollen, einfühlsamen und hilfsbereiten Umgang mit allen Bürgern, unabhängig von ihren Sprachkenntnissen. Ich hoffe, dass der Service und die Haltung gegenüber der Öffentlichkeit in Zukunft verbessert werden.
Unterlagen:
Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):
- nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
- nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
- Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
- Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
- Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
- Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
- Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
- Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
- Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
- Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- gültiges Ausweisdokument
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
- Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
- Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
- Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
- Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
- gültiges Ausweisdokument
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
- Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
- Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Weitere Informationen:
Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.
Anfahrt:
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Aug. 2018
Schaltgetriebe
111.000 km
Benzin
Blau
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Nov. 2021
Automatik
84.800 km
Elektro
Weiß
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