Zulassungsstelle in Stadt Saarbrücken OT Halberg

Adresse:

Kurt-Schumacher-Str. 19
66130 Saarbrücken

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0681-905-4505

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Maurice Wilhelmus
Unmöglich einen Termin zu bekommen !
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Produced_by FK (Drffjtzt1312)
Absolut unfreundlich und teilweise super inkompetent. Mit so einer Arbeitsweise würde keine freie Wirtschaft überleben können. Da kann manch einer wirklich froh sein, dass atmen ein Reflex ist. „Gib dummen Menschen macht…“ würden böse Zungen behaupten.
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M. M.
Seid Monaten funktioniert die online Abmeldung von Autos nicht mehr. Wenn man es versucht, bekommt man erst eine Bestätigung und die Abbuchung der Kosten vom Konto, ein paar Tage später bekommt man eine Mitteilung, dass die Abmeldung nicht funktioniert. Ich habe mein Auto in der Zwischenzeit verkauft, keine Chance mehr die Papiere zurück zu bekommen und obwohl ich alles abfotografiert habe, sind die unfähigen Menschen in diesem Saftladen nicht in der Lage die Abmeldung durchzuführen. Die Folge, ich muss ein Jahr lang Versicherung für ein Auto bezahlen, was schon längst verschrottet ist. Telefonisch übrigens auch unmöglich jemanden zu erreichen, die Leitung ist sofort Tod. In diesem Land funktioniert nichts mehr, selbst in Estland laufen 99% aller behördlichen Angelegenheiten digital und vor allem reibungslos und hier läuft überhaupt nix! Schande über die Mitarbeiter in solchen Behörden!!!
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Martina Becker
Echt zum kotzen weder telefonisch noch online einen Termin zu bekommen
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هيثم الديري

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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