Zulassungsstelle in Stadt Saarbrücken OT Halberg

Adresse:

Kurt-Schumacher-Str. 19
66130 Saarbrücken

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0681-905-4505

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Cristina Cast
Am 15.11.24 war ich in diesem Büro, um ein Anliegen zu klären, und leider habe ich eine sehr unprofessionelle Behandlung erfahren. Da ich die deutsche Sprache noch nicht vollständig beherrsche, habe ich versucht, meine Situation so gut wie möglich zu erklären. Statt Unterstützung oder Alternativen anzubieten, wurde ich jedoch ungeduldig und unhöflich behandelt. Ich möchte daran erinnern, dass die Gehälter des Personals in diesem Büro aus den Steuergeldern finanziert werden, die wir alle zahlen, einschließlich der ausländischen Bürgerinnen und Bürger, die in diesem Land leben und beitragen. Daher erwarte ich einen respektvollen, einfühlsamen und hilfsbereiten Umgang mit allen Bürgern, unabhängig von ihren Sprachkenntnissen. Ich hoffe, dass der Service und die Haltung gegenüber der Öffentlichkeit in Zukunft verbessert werden.
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Ann-Christin Koch
Ich muss hier für: Kundenfreundlichkeit Flexibilität Know-How Wissenstransfer Kommunikation und Organisation 5 Sterne da lassen! Gerne erläutere ich auch, warum ich diese Punkte in dieser Form bewerten möchte. Im Rahmen einer gewerblichen Förderung für elektrische Nutzfahrzeuge mussten wir Fahrzeuge bis zum heutigen Tag zugelassen haben. Erschwernis im Zeitablauf waren die Notwendigkeit eines Aufbaus zum Fahrgestell, um die Zulassungsfähigkeit zu gewährleisten. Des Weiteren bedarf es einer Sondergenehmigung bis es überhaupt zur Zulassung kommen kann. Klingt komplex? Ist es auch! Nun waren wir aufgrund verschiedener Umstände mehr als knapp dran und hatten heute erfahren, dass die letzte Genehmigung bis Montag dauern könnte, aufgrund des Bearbeitungsaufwandes. Ganz normaler Vorgang. Hier wird klar ein Arbeitstag gerechnet. Das war uns allerdings nicht bewusst. Die genannte Rückmeldung erhielten wir durch den von uns beauftragten Zulassungsservice. Also versuchten wir aufgrund der Dringlichkeit eigenständig mit der Zulassung Halberg in Kontakt zu treten. Zunächst wurden wir telefonisch gut informiert und über die nächsten Schritte informiert. Wir schrieben, wie am Telefon vereinbart, eine Mail und schilderten unsere Situation. Innerhalb einer Stunde wurden wir telefonisch kontaktiert und erhielten die Möglichkeit noch am gleichen Tag einen Termin zu bekommen. Es wurde mir genau mitgeteilt, was welche Dokumente wir brauchen, damit alles erfolgreich ablaufen kann. Nicht selbstverständlich. Bis zum Termin wurde aufgrund unserer Dringlichkeit und dem unglaublichen Entgegenkommen des Bürgeramtes Halberg die Genehmigung bearbeitet. Lieben Dank an Frau Löw an der Stelle. Zum Termin war alles bereit und Frau Walster nahm sich der Sache selbst an. Die umfangreiche Fahrzeugdokumentation ist auch hier wieder mit mehr Aufwand bei der Zulassung verbunden und dennoch konnte ich am späten Nachmittag mit den Zulassungen das Bürgeramt verlassen. Im Gespräch während des Zulassungsprozesses wurde mir genau erklärt, wie der Prozess abläuft, welche Dokumente für zukünftige Zulassungsprozesse wichtig und interessant sein könnten für uns. Frau Walster war super freundlich und die Stimmung im Team wirkte aufgelassen und trotz der späteren Stunde am Arbeitstag wurde gelacht. Auch mit mir als Kunde. Ich habe mich super betreut und informiert gefühlt. Ich würde sagen, so soll es sein! Wenn das Team rundum Frau Walster selbst in so einer Situation so gut organisiert und strukturiert ist und dann noch so freundlich und kundenorientiert ist, bin ich mir sicher, werden hier auf Google viel zu selten genau diese positiven Erfahrungen mit dem Bürgeramt Halberg in Bezug auf weniger aufwendigen Anliegen geteilt. Danke nochmals an das Team für die Flexibilität und den tollen Prozess, der für uns als Kleinbetrieb wirklich maßgeblich war!
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Claudia Szczuchniak
Wir wurden von Frau Schwindlig sehr nett und kompetent beraten ! Vielen Dank !
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Markus Breuer
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Isolde Altendorf
Ich war gestern im Bürgeramt Halberg. Ich wurde außerordentlich hilfsbereit und freundlich von Frau Ilka Brandts bedient und möchte mich auf diesem Wege nochmals herzlich bedanken Isolde Altendorf

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

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