Zulassungsstelle in Stadt Saarbrücken OT Halberg

Adresse:

Kurt-Schumacher-Str. 19
66130 Saarbrücken

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0681-905-4505

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Pascal Ponsing
Es ging bei mir um eine Kfz Zulassung. Schnelle Bearbeitung und freundliches Personal. Vielen Dank an Frau Lang für die nette Bearbeitung!
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Julia Martin
Unfreundlicher und inkompetenter Service, der frustriert 😡 Ich telefoniere seit Wochen mit dem „Amt“ und wurde von den Mitarbeitern extrem unfreundlich behandelt. Es ging um eine einfache Anfrage zu einer Zulassung und mittlerweile einer Neuaustellung eines Fahrzeugbriefs, aber vorallem die Damen dort wussten offensichtlich nicht, was sie mit der Briefnummer oder sonstigen Daten anfangen sollten (obwohl ich alles mehrfach genau erklärt habe). Anstatt mich an einen kompetenten Kollegen weiterzuleiten, bekam ich nur ein genervtes Schulterzucken und die Aussage: "Wir haben keine Kennzeichen-Nummer, da können wir nichts machen." 🤯 Kein Angebot, nachzusehen. Kein Hinweis, dass jemand anderes helfen könnte. Es wird einfach aufgelegt oder ich werde erst in die Warteschleife gesetzt, aus der ich dann irgendwann rausgeschmissen werde oder Mitarbeiter sagen sie rufen mich zurück, aber tun es nicht 😒 Fazit: Unprofessionell und unfreundlich. Auf diese Inkompetenz ist man dann noch angewiesen. Außerdem weis der eine auch nicht was der andere dort macht. Meiner Meinung nach sollte das Amt seine Mitarbeiter nachschulen oder mal über die Auswahl der Mitarbeiter nachdenken.
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Anja Manville
Geht sehr schnell und sind super freundlich 👍
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Missy K8
Hatten einen Termin zur Ummeldung. Alles reibungslos und sehr nette Mitarbeiter. Da sollte sich das Bürgeramt City mal eine Scheibe abschneiden.
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MEVLANA Demir

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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