Zulassungsstelle in Stadt Saarbrücken OT Halberg

Adresse:

Kurt-Schumacher-Str. 19
66130 Saarbrücken

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0681-905-4505

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Ingrid Grell
Habe heute die Möglichkeit genutzt, ohne Termin meinen Personalausweis zu beantragen. Nach 30 Min Wartezeit war ich an der Reihe. Sehr freundliche Mitarbeiterin. Alles perfekt. Bei der Gelegenheit gerade auch noch meinen Führerschein umschreiben lassen. Mein zweiter Besuch auf dem Bürgeramt Halberg. Ich muss sagen, sehr angenehm. Die Wartezeiten sind durchaus moderat. Bei beiden Besuchen sehr freundliche und hilfsbereite Mitarbeiter/innen.⭐⭐⭐⭐⭐ Was nicht so gut ist- wo der Fotobereich ist, ist auch gleichzeitig ein Wartebereich der Besucher. Ist zwar ganz hilfreich, wenn man jemand fragen kann wie das Ganze funktioniert, andererseits ist es aber auch ein klein wenig unangenehm unter Beobachtung das Prozedere des Fotografierens mit "Zuschauern" zu durchlaufen.😱Wenn wenigstens die Sitze andersherum stehen würden, also nicht mit Sicht auf den Fotobereich, wäre es angenehmer🤔 das könnte man vielleicht verbessern🙃
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Ralf Roland
Kompetent schnell und freundlich
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Petra Federkeil
Heute 29.09.25 12.30 Uhr Termin für KFZ Ab- und Anmeldung,die Dame an Platz 8 war Weltklasse in jeder Beziehung,überaus hilfsbereit ,vielen Dank nochmal.👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍👍
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Katherina
Das Terminlotto ist ziemlich nervenaufreibend; hatte bisher aber immer eine Portion Glück. Zulassungen waren alle schnell erledigt, die Mitarbeiterinnen waren immer freundlich. Wenn man gut vorbereitet ist, dauert die Zulassung höchstens 15 Minuten.
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Paul Simon
Die Onlineterminvergabe ist eine reine Katastrophe. Ein Monat Wartezeit - um ein Auto anzumelden. Vor Corona waren es 2 Stunden Wartezeit und man konnte das neue Auto am gleichen Tag nutzen. Bürgerfreundlichkeit ist hier nicht vorhanden.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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