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Zulassungsstelle in Stadt Saarbrücken OT Halberg

Adresse:

Kurt-Schumacher-Str. 19
66130 Saarbrücken

Kontakt:

Tel.:
Fax:
0681-905-4505

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Dr. Lang
Das beste Bürgeramt in Saarbrücken.
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Alex
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Torsten Stephan
Seit Januar 2025 versuchen wir einen Online-Termin zu bekommen - keine Chance. Also für kurzfristig frei gewordene Termine registriert, diese kommen dann einen halben Tag vorher. Wenn man berufstätig ist, ist das mit der Familie und schulpflichtigem Kind nicht vereinbar. Waren also Mittwochs dort, hier kann man sich ohne Termin anstellen und Nummer ziehen. Amt öffnet um 7.30 Uhr, waren um 7 Uhr da. Es waren trotzdem 30 Leute vor uns. Dann werden insgesamt 3 Schalter geöffnet und es gibt keine freien Sitzmöglichkeiten. Das ist dann die Dienstleistung am Bürger für die teuren Steuern in diesem Land. Unfassbar!
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J. Hoffmann
Behördenfreundlichkeit weit gefehlt. Nur mit Termin kann man ein Fahrzeug anmelden. Dann sitzen drei Personen dort für alles. Dann der Witz des Tages. Man wird noch Kennzeichen gefragt und wenn man ein Wunsch äußert, darf man noch extra 10,70€ mehr zahlen. Abzocke pur. Vielen Dank für nichts.
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Emi c
Ich war nun bereits zum zweiten Mal dort, und beide Male war ich von der Art und Weise, wie die Mitarbeiter an den Schaltern mit den Kunden umgehen, enttäuscht. Besonders negativ aufgefallen ist mir eine Mitarbeiterin mit Nasenpiercing. Ich habe das Gefühl, dass sie unmotiviert ist und kein Interesse an den Kundenanliegen zeigt. Sie geht nicht auf die Kunden zu und wirkt darauf bedacht, diese schnell abzufertigen. Ein freundliches "Hallo" oder "Auf Wiedersehen" sucht man vergebens. Stattdessen nimmt sie während der Kundeninteraktion Platz. Während meines Besuchs am Schalter nahm diese Mitarbeiterin ein Telefongespräch an und sprach dabei über private Angelegenheiten, während ich versuchte, mit ihr zu interagieren, was ich als äußerst unprofessionell empfand.

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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PkwLimousineGebrauchtfahrzeugFahrbereit4/5 TürenLagerfahrzeug2 Achsen1330 Gesamtgewicht
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