Zulassungsstelle in Landratsamt Saarlouis

Adresse:

Kaiser-Wilhelm Str. 3
66740 Saarlouis

Kontakt:

Fax:
06831-444-133

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Jo Ku
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J S
Terminvergabe wirklich das aller letzte.
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Mario Martins
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sander sander
Für mich ist die Zulassungsstelle Saarlouis ein Paradebeispiel dafür, wie ein Bürgerservice nicht funktionieren sollte. Unfreundliches Personal, kaum Hilfsbereitschaft und ein Terminvergabesystem, das jeden vernünftigen Ablauf verhindert. Einen Termin zu bekommen, ist oft eine Geduldsprobe. Besonders unverständlich ist die Trennung zwischen Motorrad- und Fahrzeugzulassungen. Wer ein Motorrad zulassen möchte, scheint hier Bürger zweiter Klasse zu sein und darf teilweise wochenlang auf einen Termin warten. Noch unverständlicher ist, dass der Wartebereich teilweise nahezu leer ist und trotzdem niemand ohne Termin bedient wird. Anstatt vorhandene Kapazitäten zu nutzen und den Bürgern entgegenzukommen, wird stur an bürokratischen Vorgaben festgehalten. Effizienz sieht anders aus. Am meisten wundern mich die vielen positiven Bewertungen. Nach meinen Erfahrungen kann ich sie überhaupt nicht nachvollziehen. Vielleicht haben manche einfach das Glück, sofort einen Termin zu bekommen oder nur einmal in vielen Jahren mit der Zulassungsstelle zu tun zu haben. Wer jedoch regelmäßig auf die Dienstleistungen angewiesen ist, erlebt aus meiner Sicht eine völlig andere Realität. Als Steuerzahler erwarte ich eine Behörde, die lösungsorientiert arbeitet und ihre Bürger respektvoll behandelt. Stattdessen erlebt man hier Arroganz, mangelnde Flexibilität und einen Service, der seinem öffentlichen Auftrag nicht gerecht wird.
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Sascha Engel

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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