Zulassungsstelle in Landratsamt Saarlouis

Adresse:

Kaiser-Wilhelm Str. 3
66740 Saarlouis

Kontakt:

Fax:
06831-444-133

Öffnungszeiten:

Um lange Wartezeiten zu vermeiden, wird empfohlen, vor Ihrem Besuch bei der Zulassungsstelle einen Termin zu vereinbaren. Dies kann in der Regel online oder telefonisch erledigt werden.

Rezensionen:

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Samuel
Ich war bei der Kfz-Zulassungsstelle Saarlouis, um mein Auto anzumelden – und das ganz ohne Termin. Ich bin extra schon gegen 7:00 Uhr da gewesen, weil es erfahrungsgemäß schnell voll wird. Die Öffnung ist um 7:30 Uhr, und in der Zeit von 7:30 bis etwa 8:30 Uhr kann man auch ohne Termin kommen. Ich wurde wirklich positiv überrascht: Trotz des Andrangs ging alles super schnell und organisiert. Ich habe mich gegen 7:30 Uhr angemeldet und war bereits um ca. 7:50 Uhr komplett fertig – inklusive Kurzkennzeichen – und konnte direkt weiter. Die Mitarbeiter arbeiten sehr zügig und effizient, und der Ablauf war absolut reibungslos. Ich kann mich wirklich nicht beschweren und habe insgesamt eine sehr gute Erfahrung gemacht. Klare Empfehlung! 👍
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Kurt Herrmann
Mein Autohändler wollte mein Neufahrzeug zulassen. Alles vorhanden. Vollmacht, Versicherung, Pin für Kennzeichen, Online Authentifizierung , kurz gesagt, alles da. Siehe da, das Fahrzeug kann nicht zugelassen werden. Warum? Der Termin ist auf meinen Namen vermerkt, nicht auf den Händler. Der fährt wieder nach Hause. Termin weg. Neuer Termin für nächste Woche. Geplanter Wochenendurlaub abgesagt. Frust. Bei mir und dem Händler. Die Entbürokratisierung in Deutschland läuft, aber in die falsche Richtung.
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Drdöni
Toller parkplatz
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Rahip Rahip
Früher war keine Terminvereinbarung nötig, aber aufgrund von COVID-19 wurde sie erforderlich. Seltsamerweise waren Termine sogar nach dem Ende der Pandemie weiterhin notwendig. Ich hoffe, dass sich die Situation wieder normalisiert.
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Jonas Adam
Keine Termine verfügbar bzw schwer zu bekommen. Da würde man denken es ist viel los, aber das Wartezimmer ist leer bis auf mich und eine weitere Person. Wie kann das sein?

Unterlagen:

Voraussetzungen für den Online-Antrag (Falls bei dieser Zulassungsstelle möglich):

  • nur bei Neuzulassung: ein fabrikneues Fahrzeug, das zum ersten Mal angemeldet wird
  • nur bei Wiederzulassung: Zulassungsbescheinigung Teil I mit verdecktem Sicherheitscode
  • Zulassungsbescheinigung Teil II mit verdecktem Sicherheitscode
  • Gültige elektronische Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • IBAN eines Girokontos für den Einzug der Kfz-Steuer des Halters
  • Neuer Personalausweis (nPA) oder elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) mit aktivierter Online-Ausweisfunktion (eID), sowie ein vorgesehenes Kartenlesegerät oder ein Smartphone mit kostenloser "AusweisApp2" (ausweisapp.bund.de).
  • Nach der Anmeldung werden die persönlichen Daten aus dem Personalausweis automatisch in den Online-Antrag übernommen.
Bei einer Juristischen Person wie z.B. GmbH
  • Unternehmenskonto BUND mit ELSTER-Zertifikat
Für die Beantragung der Kfz-Zulassung vor Ort
  • Wenn das Fahrzeug eine EG-Typgenehmigung hat, die EWG-Übereinstimmungsbescheinigung (Original) – auch Certificate of Conformity (COC) genannt (bei einem Gebrauchtfahrzeug: sofern vorhanden, ansonsten Datenbestätigungsblatt (Staatlicher TÜV; amtlich anerkannter Sachverständiger aaS))
  • Wenn das Fahrzeug keine EG-Typgenehmigung hat, ein TÜV-Gutachten nach § 21 StVZO (Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, Vollabnahme Staatlicher TÜV).
  • Eigentumsnachweis (Kaufvertrag beziehungsweise Rechnung)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • gültiges Ausweisdokument
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)
Für die Zulassung eines Gebrauchtfahrzeugs zusätzlich mitzubringen:
  • Ausländische Fahrzeugpapiere im Original oder Abmeldebescheinigung
  • Amtliche Kennzeichen (nur bei zugelassenen Fahrzeugen)
  • Wenn inzwischen nach deutschem Recht eine Hauptuntersuchung fällig gewesen wäre, ein TÜV-Gutachten nach § 29 StVZO (außer bei Vorlage Gutachten nach § 21 StVZO)
Weiterhin mitzubringen, wenn es sich um ein Kraftfahrzeug aus einem Nicht-EU-Staat handelt:
  • Zollunbedenklichkeitsbescheinigung
Bei einer Neuzulassung mitzubringen:
  • gültiges Ausweisdokument
  • Zulassungsbescheinigung Teil II
  • COC-Dokument / EWG-Übereinstimmungserklärung (Datenblatt des Herstellers)
  • Versicherungsbestätigung (eVB-Nummer)
  • Bankverbindung für die Kfz-Steuer (SEPA-Lastschriftmandat)

Weitere Informationen:

Die genauen Anforderungen können sich ändern, daher ist es ratsam, die aktuellen Informationen auf der Website der Zulassungsstelle zu überprüfen, bevor Sie sich auf den Weg dorthin machen.

Anfahrt:

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